Betreff
Ergänzung zum Antrag der CDU – Fraktion vom 07.07.2021: „Aufenthaltsqualität steigern und Attraktivität verbessern – Einrichtung eines beheizten Warteraums am Bahnhof Nottuln-Appelhülsen“
Vorlage
104/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Da das Vorhaben nach § 12 ÖPNVG derzeit nicht förderfähig ist, schlägt die Verwaltung vor, aufgrund der aktuellen Haushaltslage, derzeit von der Errichtung eines solchen beheizbaren Warteraums abzusehen, bei zukünftigen Planungen jedoch die Möglichkeit einer Errichtung eines solchen Warteraums ggf. zu berücksichtigen.

 


Sachverhalt:

Am 07.07.2021 ist der Gemeinde Nottuln ein Antrag der CDU - Fraktion zugegangen, der die Einrichtung eines beheizten Warteraums am Bahnhof Nottuln-Appelhülsen begehrt.

 

Im Antrag wird ausgeführt, dass das Mobilitätsverhalten der Menschen im Wandel sei und der Radverkehr sowie der ÖPNV in den letzten Jahren einen Zuwachs verzeichne. Bahnhöfe und Mobilstationen nähmen dabei eine Schlüsselrolle als multi- und intermodale Verknüpfungspunkte ein. Die Attraktivität und Aufenthaltsqualität von Bahnhöfen und Mobilstationen würde dabei über die Akzeptanz in der Nutzung der entsprechenden Mobilitätsangebote entscheiden. Dazu zähle auch ein windgeschützter, beheizbarer Warteraum insbesondere in der kalten Jahreszeit, der die Wartezeiten auf entsprechende Verkehrsmittel angenehmer machen würde. Für die Errichtung des beheizten Warteraums böte sich eine Finanzierung über die Infrastrukturförderung des NWL an, der derartige Vorhaben mit bis zu 90%iger Förderquote unterstütze.

 

Wie im ursprünglichen Beschlussvorschlag des Antragsstellers (104/2021) gefordert, hat die Gemeindeverwaltung dazu Gespräche mit dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) aufgenommen, um die generellen Fördermöglichkeiten zu prüfen. Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass es sich um ein förderfähiges Vorhaben handele, ergibt sich nun folgender Sachverhalt:

 

Nach Aussage des NWL ist „die Errichtung eines beheizbaren Warteraums am Bahnhof Appelhülsen nach §12 ÖPNVG […] nicht möglich, da die Zuständigkeit für adäquate Wetterschutzeinrichtungen an Bahnhöfen bei der DB liegt. Der Bahnhof Appelhülsen wurde vor kurzem bereits barrierefrei ausgebaut und mit entsprechenden Wetterschutzeinrichten gemäß des DB Standards errichtet. Des Weiteren liegen am Bahnhof Appelhülsen keine Besonderheiten vor, die ein weiteres Handeln notwendig werden lässt.“.

 

Weiterhin ergab eine erste Recherche, dass die Anschaffung eines Standard-Containers, der zu einem Warteraum umgebaut werden würde (20 Fuß, PVC Bodenbelag, Isolierung, Innenverkleidung, einfache Außentür mit Zylinderschloss, einfaches Kunststoff-Dreh-Kippfenster, LED-Grundbeleuchtung, Elektrokonvektor, Kabelage), mit mindestens 15.000 € brutto zu Buche schlägt. Je nach Größe des Containers, (Innen-)Ausstattung, (Sitz-)Mobiliar, Verglasung, sowie weiterer Ausstattungsmerkmale ist jedoch mit deutlich höheren Anschaffungskosten zu rechnen.

 

Die Container verfügen aufgrund des „mobilen“ Einsatzes sowie den begrenzten Möglichkeiten am Aufstellungsort lediglich über Stromheizungen. Diese sind, je nach Größe des Containers, für eine adäquate Heizungsleistung ausreichend groß zu dimensionieren. Verfügt ein solcher Container lediglich über eine einfache Dämmung sowie große Fensterfronten, ist der Energieeinsatz wesentlich größer. Gerade in Zeiten steigender Energie- und Strompreise würde sich dies vor allem in den Herbst- und Wintermonaten in einem hohen Energieverbrauch und somit recht hohen Betriebskosten niederschlagen.

 

Um Vandalismusschäden oder andere Straftaten im Nachgang gegebenenfalls ermitteln zu können, bestand zudem der Wunsch einer Videoüberwachungsmöglichkeit. Ein solches Überwachungssystem, wie es beispielsweise in den Bussen des RVM zum Einsatz kommt, würde rund 2.000 € für die Anschaffung kosten, Installationen und Sonderwünsche sind dabei jedoch nicht berücksichtigt.

 

Des Weiteren sind die Kosten für möglichen Grunderwerb oder Pacht, die zur Errichtung notwendigen Tiefbau-Arbeiten, die Montage des Wartehäuschens, anfallende Wartungs- und Personalkosten sowie identitätsbasierte Zugangssysteme noch nicht berücksichtigt - können derzeit jedoch auch nicht beziffert werden. Weiterhin kann keine Aussage zu möglichen Preissteigerungen durch die verschiedenen derzeit bestehenden Krisen getätigt werden.

 

Nach ersten Gesprächen scheint sich außerdem, im Rahmen der Erprobung von Mobilstation (Muster-Mobilstation in Senden) sowie dem Versuch, diese in die Fläche zu bringen, eine explizite Fördermöglichkeit abzuzeichnen, die sich auf die Errichtung von Mobilstationen fokussiert. Perspektivisch böte sich eventuell also die Möglichkeit, entsprechende Fördermittel für Mobilstationen (sowie möglicherweise daran angeschlossene beheizbare Warteräume) in Anspruch zu nehmen.

 

Die Gemeinde Nottuln hat aktuell die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes an das Ingenierbüro energielenker projects GmbH vergeben. Im Rahmen der Konzepterstellung soll neben der Verbesserung bestehender Mobilitätsangebote, auch der „new-mobility“-Aspekt berücksichtigt werden, welcher sich auch mit dem Thema „Mobilstationen“ beschäftigt.

 

Vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltslage, den ausstehenden Ergebnissen des Mobilitätskonzeptes sowie eventuell der Einrichtung einer neuen Förderkulisse, schlägt die Verwaltung vor, derzeit von der Errichtung eines solchen beheizbaren Warteraums abzusehen, die Fragestellung des betreffenden Antrages und deren konkrete Inhalte bei künftigen Planungen jedoch ggf. zu berücksichtigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Das Vorhaben ist nicht nach § 12 ÖPNVG förderfähig. Somit müssten sämtliche Kosten aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden. Diese belaufen sich geschätzt auf mindestens 17.000 € für die reine Anschaffung. Montage-, Betriebs-, Instandhaltungs- und möglicherweise anfallende Personalkosten sind nicht berücksichtigt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen derzeit jedoch nicht zur Verfügung.

 


Anlagen:

keine