"Am Hangenfeld"
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 80 „Am Hangenfeld“ wird nicht eingeleitet, da eine den
örtlichen Verhältnissen angemessene bauliche Ausnutzbarkeit der Flächen bereits
möglich ist.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 28.07.2021 ist der Gemeinde Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO
NRW auf Änderung des o.g. Bebauungsplans zugegangen (siehe Anlagen 1 und 2).
Gegenstand der Anregung ist dabei eine geänderte Festsetzung zur Baugrenze mit
dem Ziel einer vergrößerten überbaubaren Grundstücksfläche auf dem betreffenden
Flurstück 381, Flur 62, Gemarkung Nottuln.
Aktuelle
planungsrechtliche Situation und städtebauliche Bewertung
Der
aktuelle Bebauungsplan Nr. 80 „Am Hangenfeld“ ermöglicht bereits eine Bebauung
der betreffenden Fläche. Die derzeitigen Baugrenzen verlaufen parallel zur
Straßenkante sowie in Verlängerung des Bestandsgebäudes. Vor dem Hintergrund dieses
Verlaufs der Baugrenzen und der sich daraus ergebenden überbaubaren
Grundstücksfläche, ist bereits heute eine angemessene, mit der Mäßstäblichkeit
der Umgebung harmonierende bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks ohne
Weiteres möglich. In Anbetracht dieses städtebaulichen Maßstabs der Umgebung
wird zugleich auch deutlich, dass sich eine bauliche Ausdehnung außerhalb der
bestehenden Baugrenzen kaum noch in die grundsätzlich intakte städtebauliche
Ordnung einpasst. Die nunmehr geplanten Baukörper überschreiten indes die
jetzigen Baugrenzen und damit auch die Vorstellungen des Plangebers zur
Positionierung der Baukörper auf der Fläche, wobei davon ausgegangen werden
kann, dass durch eine überarbeitete Planung des Anregungsgebers die Gebäude auch
innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche realisiert werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage
1: Abgrenzung des Änderungsbereichs
Anlage 2: Antragsschreiben vom 28.07.2021