Beschlussvorschlag:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde
Nottuln wird im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 75 „Darup Nord
II“ wie in Anlage 1 ersichtlich im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr.
2 BauGB angepasst.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner
Sitzung am 31.01.2017 (VL 007/2017) den Satzungsbeschluss für die 3. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 143 „Darup Nord II“ im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a BauGB gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:
1. Der Rat der
Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.
75 „Darup Nord II“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen,
zu.
2. Die
vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 75 „Darup Nord II“ (siehe Anlage
2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10
Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage
3) wird beschlossen.
Anlass für die 3. Änderung des
Bebauungsplans war die Anregung eines Bürgers auf Nutzungsänderung der
ehemaligen Grün- bzw. Parkfläche (Flur 20, Flurstück 228). Ziel der 3. Änderung
war insoweit die Umnutzung der bisherigen Grün- bzw. Parkfläche in
Wohnbaufläche (WA). Dadurch wurden zwei Baugrundstücke mit rd. 650 – 720 m²
geschaffen. Somit konnte einem kleinen Teil der Nachfrage an Wohnbaufläche in
Darup nachgekommen und zudem der Vorgabe der Nachverdichtung (Innen- vor
Außenentwicklung) Rechnung getragen werden.
Das beschleunigte Bauleitplanverfahren gem.
§ 13a BauGB ermöglicht, dass ein Bebauungsplan von den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes abweichen kann. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Die Fläche der 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 75 „Darup Nord II“ ist bisher im Flächennutzungsplan als
Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Im Zuge der
Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird für den Geltungsbereich der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 nun eine Wohnbaufläche ausgewiesen.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 1)
zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Berichtigung
des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich der 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 75 „Darup Nord II“