hier: Vorstellung des in der AG zum Teilneubau der Grundschule Darup abgestimmten Entwurfs einschließlich Kostenberechnung und Beschluss über das weitere Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planen und Bauen
empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nottuln auf Grundlage des Votums der AG für die
weitere Planung den Entwurf in Variante 2 zur Genehmigungsreife zu führen. Die
Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich den Bauantrag für Variante 2 zu stellen.
Die Verwaltung erstattet zum Fortgang in der Sache Bericht und veranlasst mit
Vorliegen der Baugenehmigung schnellstmöglich die notwendigen Ausschreibungen.
Sachverhalt:
Am 08.09.2020 hat der Rat der
Gemeinde als Reaktion auf das Brandereignis an der Sebastianschule in Darup vom
23.05.2020 beraten und beschlossen, wie VL 084/2020 und der dazugehörigen
Niederschrift zu entnehmen ist.
Insbesondere bestand Einigkeit
darüber, dass zur Begleitung des Planungsprozesses für den Teilneubau der Grundschule in Darup eine
Arbeitsgruppe gegründet werden sollte, zu der jede Fraktion einen Vertreter
entsendet, der den politischen Willen seiner Fraktion in die Arbeitsgruppe
trägt und zugleich seine Fraktion über die Planungsstände, die in der
Arbeitsgruppe besprochen werden, informiert. Zusätzlich sollte die
Planungsgruppe aus einem Vertreter des Lehrerkollegiums der Sebastianschule
sowie aus Mitarbeitern der Schul- und Bauverwaltung unter Vorsitz der
Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters bestehen; ergänzend wird die
Arbeitsgruppe, die bereits im Oktober ihre Arbeit aufgenommen hat, nunmehr auch
von einem Vertreter der Elternschaft und einem Vertreter des Fördervereins
unterstützt.
Inzwischen
hat die Verwaltung nach Abstimmung des Auftragsrahmens in einer ersten
AG-Sitzung vom 08.10.2020 die notwendigen Planungsleistungen ausgeschrieben und
vergeben. Das beauftragte Architekturbüro, das im Planungs- und Bauprozess die
Federführung übernimmt, hat unmittelbar nach Vertragsschluss die Arbeit
aufgenommen. In der Folge konnten in vielen Planungsbesprechungen – zwei davon
auch im Kreise der AG – inzwischen mehrere Entwürfe für einen Teilneubau des
Schulgebäudes erörtert und diskutiert werden (siehe Anlagen 1-5).
Im
Wesentlichen sind dabei auf Grundlage eines abgestimmten Raumprogramms fünf
Gebäudeentwürfe mit jeweils ähnlichen Grundrissen zur Unterbringung aller
notwendigen Räumlichkeiten erarbeitet worden, die in jeweils zwei Kubaturen
gewissermaßen modular funktionieren. Weil das zur Unterbringung aller
geforderten Räumlichkeiten nach aktuellen baulichen Standards notwendig ist,
geht die Grundfläche des neuen Baukörpers dabei in allen Varianten über die
Grundfläche des Bestandskellergeschosses hinaus. In der Grundfläche – und in
der Folge auch im Volumen – wird der Neubaukörper dadurch in verträglichem Maße
größer als das zerstörte Schulgebäude zuvor.
Die Varianten
lassen sich im Hinblick auf die maßgeblichen Unterscheidungsmerkmale wie folgt knapp
zusammenstellen:
Variante 1: Grundriss mit zwei
Lufträumen und Satteldach
Variante 2: Grundriss mit einem
Luftraum und Satteldach
Variante 3: Grundriss mit einem
Luftraum und Flachdach
Dabei hat
sich schon in der 1. Planungsbesprechung in der AG am 04.03.2021 rasch
herauskristallisiert, dass bei allen Beteiligten die Entwurfsvariante 2 auf
großen Anklang stößt. In der Folge wurde die Variante 2 bereits mit dem
beauftragten Fachingenieur für Brandschutz, dem Kreis Coesfeld als Untere
Bauaufsichtsbehörde und der ebenfalls beim Kreis Coesfeld verorteten
Brandschutzdienststelle mit dem Ergebnis vorbesprochen, dass der Entwurf in
Variante 2 grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Variante 3, die im Grundriss
der Variante 2 entspricht, dabei aber städtebaulich und architektonisch weniger
überzeugt, ist nach den ersten Aussagen der Unteren Bauaufsichtsbehörde
hingegen nicht ohne Weiteres genehmigungsfähig, da es ihr an der
Einfügungsfähigkeit i.S.v. § 34 BauGB mangelt.
Variante 1,
die weniger nutzbare Fläche als Variante 2 verspricht, schied sodann ebenfalls
aus der weiteren Betrachtung aus.
Deutlich
konnte in der Vorabstimmung insgesamt auch herausgearbeitet werden, dass der
Einbau eines Luftraums insbesondere aus Sicht des Brandschutzes einige
genehmigungstechnische und auch baukostenrelevante Fragen aufwirft.
Deswegen sind
nach dem AG-Termin am 04.03.2021 und nach ersten Besprechungen mit der
Genehmigungsbehörde insbesondere auch zur brandschutztechnischen Optimierung
die
Variante 4: Grundriss ohne Luftraum und
Satteldach und die
Variante 4a: Grundriss ohne Luftraum
und Satteldach mit schmalerem Gebäudekörper
als
Abwandlung und Weiterentwicklung der bisherigen Variante 2 erarbeitet worden.
Variante 4
generiert dabei durch den Verzicht auf den Luftraum gegenüber Variante 2 mehr
nutzbare Fläche (ca. + 40m², nutzbar als Warte-, Arbeits- und
Kommunikationsbereich vor den Verwaltungsräumen im 1. OG). Variante 4a hingegen
verzichtet wie Variante 4 auf den Luftraum und verschmälert zudem das Gebäude
(ca. -100m², die zuvor als Warte-, Arbeits- und Kommunikationsbereich vor den
Verwaltungsräumen im 1. OG angedacht waren).
Unter
Bezugnahme auf die Kostenberechnung dürfte diese Gebäudeverschmälerung zu
Einsparungen von etwa 200.000,00 € führen.
Darauf
aufbauend hat dann auch das im Bereich der TGA beauftragte Ingenieurbüro seine
Arbeit aufgenommen und den Entwurf insbesondere versorgungstechnisch und aus
dem Blickwinkel der Energietechnik und Nachhaltigkeit, auf die der Rat in
seinem Beschluss vom 08.09.2020 besonderen Wert gelegt hatte, betrachtet. Dazu
liegt inzwischen ein Energiekonzept vor, das sowohl in Variante 2 als auch in
Variante 4 funktioniert (siehe Anlage 6).
In der 2.
Planungsbesprechung in der AG-Sitzung vom 01.04.2021, in der die
überarbeiteten Entwürfe erneut vorgestellt und umfangreich diskutiert worden
sind, wurde die baulich verschmälerte Variante 4a rasch verworfen. Insbesondere
– so die überwiegende Auffassung der AG-Teilnehmer – fehlt es ihr an einer
angemessenen Flurbreite und Raumwirkung im Innern des Gebäudes. Deutlich wurde
dabei herausgestellt, dass Schule heute nicht nur als Lernort, sondern gerade
in Zeiten des Ganztagsbetriebs stärker auch Aufenthaltsort ist, was gegen eine
verkleinerte Dimensionierung der Flurbereiche spricht, die eben auch als
Pausenhalle und Warte-, Arbeits- sowie Kommunikationsbereich dienen sollen.
Insoweit
konzentrierte sich die Diskussion dann erneut auf Variante 2 und 4. Dabei
arbeitete die AG heraus, dass gerade das größere Flächenangebot der Variante 4
und die geringeren Unterhaltskosten für den Verzicht auf den Luftraum sprechen.
Zugleich wurde aber auch kritisch angemerkt, dass die tatsächlich neu gewonnen
Flächen im 1. OG, die als Warte-, Arbeits- und Kommunikationsbereich vor den
Verwaltungsräumen genutzt werden können, tatsächlich für den Moment im
Schulbetrieb nicht gebraucht werden. Auch der Einwurf, dass diese Flächen
perspektivisch nutzbar blieben, änderte im weiteren Verlauf der AG-Sitzung
nichts an der deutlichen Aussprache für die Realisierung der Variante 2. Diese
wurde insgesamt wegen ihrer städtebaulichen und architektonischen Qualität,
wegen ihres kindgerechten Verständnisses von Schule als Ort nicht nur des
Lernens und wegen ihrer Verknüpfung von Güte und Funktionalität mehrheitlich
bevorzugt. Insbesondere der Luftraum, der das maßstabsbildende Entwurfselement
der Variante 2 markiert, wurde dabei als gleichermaßen architektonisch wie auch
funktional überzeugend aufgenommen. Letztes insbesondere auch deshalb, weil der
Luftraum die Kommunikation über drei Ebenen (Pausenhalle im EG, Lehrerzimmer
und Verwaltungsräume im 1. OG und Schulhof) sowohl sprachlich als auch visuell
ermöglicht.
Da der
umbaute Raum im Vergleich der Varianten 2 und 4 unverändert bleibt und auch
sonst kaum maßgebliche bauliche oder konstruktive Unterschiede bestehen, ist
bei beiden Varianten mit einer sehr ähnlichen Kostenbelastung zu rechnen (siehe
dazu unter finanzielle Auswirkungen).
Zu diesem
Prozess und der Genese der Varianten 1-4a, zu ihren Gemeinsamkeiten und
Unterschieden sowie ihren Vor- und Nachteilen, den zu erwartenden Kosten
(insbesondere Kostengruppen 300 und 400) und zu einem Zeitplan wird das
Architekturbüro nunmehr gemeinsam mit der Verwaltung in der Sitzung des
Ausschusses für Planen und Bauen zusammenfassend ausführen. Erläuterungen zum
Energiekonzept werden zudem vom Büro für TGA vorgetragen.
Empfehlung der AG an den Rat der Gemeinde Nottuln
i.S.d. Beschlusses des Rats vom 08.09.2020:
Im Sinne des
vom Rat der Gemeinde Nottuln geforderten „geeinten“ Entwurfs schlägt die AG die
Entwurfsvariante 2 zur weiteren Bearbeitung vor.
Hinweis:
In der
Sitzung des Rats vom 08.09.2020 war Gegenstand der Beratung zu VL 084/2020/1,
dass
„in
derselben Sitzung, in der die Entwürfe dann erstmalig den Gremien vorgestellt
werden, bereits auf Grundlage der Vorarbeit in der Arbeitsgruppe der Beschluss
einer Vorzugsvariante [erfolgt], die dann vom Planungsbüro zur
Genehmigungsreife geführt wird. Die genehmigungsreifen Unterlagen werden vom
Rat der Gemeinde Nottuln nach Vorberatung in der Arbeitsgruppe und im
zuständigen Ausschuss beschlossen.“
Wegen der
bislang überaus konstruktiven und reibungslosen Arbeit in der AG, für die die
Verwaltung ausdrücklich dankt, und in Anbetracht des engen Zeitrahmens wird zur
Beschleunigung des weiteren Planungs- und Bauprozesses vorgeschlagen, die zur
Genehmigungsreife geführten Bauantragsunterlagen nicht erneut in den
politischen Gremien beraten zu lassen. Nach hiesiger Auffassung ist der
Detaillierungsgrad der in der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am
20.04.2021 vorgestellten Entwürfe in der Tiefe der LPH 3 für eine
Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen bereits ausreichend.
Auch ist zu
beraten, ob mit Vorliegen der Baugenehmigung ein gesonderter Baubeschluss
gefasst werden soll, der die Verwaltung insbesondere ermächtigt, die
notwendigen Ausschreibungen zu veröffentlichen und den Bauprozess abzuwickeln.
Da es nicht unwahrscheinlich ist, dass der zu erwartende Genehmigungsbescheid
in der sitzungsfreien Zeit eingeht, sodass eine entsprechende
Baubeschlussfassung erst wieder am 14.09.2021 möglich werden dürfte, rät die
Verwaltung den Gremien dazu, in der Beschlussfassung bereits jetzt den Weg für
zügige Ausschreibungen nach Erteilung der Baugenehmigung zu eröffnen.
Weiteres Vorgehen:
Nach
Empfehlung einer Vorzugsvariante des Ausschusses für Planen und Bauen an den
Rat der Gemeinde Nottuln, arbeitet das Architekturbüro in Zusammenarbeit mit
den beteiligten Fachplanern die Entwurfsplanung zur Genehmigungsplanung aus.
Parallel werden auch die Kosten weiter differenziert. In der Sitzung des Rats
am 04.05.2021 erfolgt auf Grundlage der weiter gereiften Planung sodann der
Beschluss, den Bauantrag einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die von der AG bevorzugte
Entwurfsvariante 2 beläuft sich die Kostenberechnung nach DIN 276 auf
2.443.00,00 € brutto.
Ausdrücklich noch nicht
berücksichtigt sind in dieser Berechnung die Kosten für das Inventar.
Außenanlagen finden in der Berechnung nur insoweit Berücksichtigung, als dass
ein barrierefreier Zugang zum Gebäude gewährleistet ist. Die Kosten der
Schulhofgestaltung, die selbst noch nicht detailliert geplant ist, aber auch
nicht zwingend neu geplant werden muss, sind insoweit noch nicht Bestandteil
der o.g. Kostenberechnung.
Noch nicht abschließend ermittelt
sind zudem die Kosten für
·
Baumaterialien
im Detail,
·
die
Gründung, da das Bodengutachten mit der entsprechenden Gründungsempfehlung im
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vorlag. Hier sind im Rahmen der
Kostenberechnung Annahmen getroffen worden. In der Ausschusssitzung am
20.04.2021 erfolgen dann auf Grundlage des Gutachtens genauere Aussagen zu
Statik und Baukonstruktion,
·
die
brandschutztechnische Ertüchtigung der Kellerdecke,
·
die
Schließung der Erdgeschossdecke im Altbautrakt, die nach Verlegung der Kabel
für die elektrische Lautsprecheranlage (ELA-Anlage), die zu Alarmierungszwecken
in Gefahrensituationen erforderlich ist, noch „offen“ ist,
·
die
Herstellung der Notausgänge im Altbautrakt,
·
die
Gestaltung der Übergangsbereiche zwischen Altbau- und Neubautrakt.
Vor dem Hintergrund der konsequent zu
beobachtenden Baukostensteigerungen ist zudem zu beachten, dass mit steigenden
Baukosten (KG 300 und 400) auch die Honorare der Architekten, TGA-Ingenieure
und Statiker ggf. angepasst werden müssen.
Den Ausgaben stehen Einnahmen aus
Zahlungen der Versicherung in Höhe von etwa 950.000,00 € gegenüber, von denen
zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage bereits ca. 375.000,00 € gebunden
sind.
Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt,
für die Baumaßnahme, wenn möglich, Fördermittel zu beantragen. Hier ist u.a. an
die zum 01.07.2021 ins Leben gerufene Bundesförderung für energieeffiziente
Gebäude zu denken.
Mit dem Ziel einer Baukostenreduktion
werden zwischenzeitlich zudem
·
die
Notwendigkeit des zweiten Treppenhauses ebenso wie die Möglichkeit einer
außenliegenden Treppe erneut geprüft,
·
Baukonstruktion
und Materialwahl diskutiert und
·
die
Zahl der bodentiefen Fenster überdacht.
Anlagen:
Anlage 1: Variante 1, Grundriss mit zwei Lufträumen und Satteldach
Anlage 2: Variante 2, Grundriss mit einem Luftraum und Satteldach
Anlage 3: Variante 3, Grundriss mit einem Luftraum und Flachdach
Anlage 4: Variante 4, Grundriss ohne Luftraum und Satteldach
Anlage 5: Variante 4a, Grundriss ohne Luftraum und
Satteldach mit schmalerem Gebäudekörper
Anlage 6: Energiekonzept