Betreff
Sanierung und Wiederaufbau Grundschule Darup
Vorlage
084/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Das Kopfgebäude der Daruper Grundschule wird bis zur Kellergeschossdecke abgerissen


Sachverhalt:

Das sog. Kopfgebäude der Daruper Grundschule ist durch den Brand am 23.05.2020 massiv beschädigt worden. Nach ersten mündlichen Aussagen der Versicherung und dem von dieser beauftragten Sachverständigen, ist eine Sanierung des Erdgeschosses möglich, so dass ein Abriss bis zur Erdgeschossdecke notwendig wäre. Für die Sanierung des Erdgeschosses sowie den Wiederaufbau des 1. OG/ Dachgeschosses würde eine Versicherungsleistung erfolgen.

 

In ersten Gesprächen mit der Schulleitung und den Kollegen des Gebäudemanagements kristallisieren sich folgende Dinge heraus:

 

1. Eine Wohnung wird in dem Schulgebäude nicht mehr entstehen.

2. Die Sanitäranlagen im Kopfgebäude sollten im Rahmen der Sanierung erneuert werden.

3. Die Barrierefreiheit, Zugang zum 1. OG, ist derzeit nicht gegeben.

4. Aufgrund der Größe des Lehrerkollegiums besteht der Wunsch, das Lehrerzimmer zu

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5. Bislang teilt sich die Schulleitung ein Büro mit der Schulsekretärin.

6. Mit in die Überlegungen einbezogen werden sollte die Fragestellung nach dem künftigen Bedarf der Übermittagsbetreuung bzw. perspektivisch der Ausbau in Richtung einer Offenen Ganztagsschule.

7. Der Aspekt einer multifunktionalen Nutzung von Räumlichkeiten sollte mit berücksichtigt werden.

 

Um die o.a. Punkte sinnvoll berücksichtigen zu können, wird vom Gebäudemanagement die Frage gestellt, ob nicht ein Abriss bis zur Kellergeschossdecke bessere Lösungsmöglichkeiten für die Schule eröffnen würden, so z.B. für die Verortung der einzelnen Räumlichkeiten im Gebäude.

 

Durch den Wiederaufbau ab Kellergeschossdecke entstehen höhere Kosten, die durch die Versicherungssumme nicht gedeckt wären und ggfs. über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden müssten. Parallel läuft die hausinterne Prüfung, ob für den Neuaufbau (oder Teile davon) Fördermittel zu aquirieren sind.

 

Eine gewisse Dringlichkeit der Entscheidung ist derzeit gegeben. Die Versicherung liegen bereits Angebote für den Abriss des Kopfgebäudes (bis zur Erdgeschossdecke sowie alternativ zur Kellergeschossdecke) vor. Die Bindungsfrist beträgt 6 bzw. 8 Wochen. Der Abbruch soll, so auch der Wunsch der Schule, im Rahmen der Sommerferien stattfinden.

 

Denkbar wäre eine Beauftragung für einen Teilabriss bis zur Erdgeschossdecke. Sollte sich bei den anstehenden konkreten Neuplanungen für den Wiederaufbau ergeben, dass ein Abriss bis zur Kellergeschossdecke zur Realisierung des Vorhabens notwendig ist, müsste erneut ein Abrissunternehmen beauftragt werden.

 

Für die nächste Woche wird ein Vororttermin in der Grundschule Darup organisiert, damit sich Mitglieder des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen einen Eindruck von dem Gebäude verschaffen können.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Höhere Kosten für den Wiederaufbau, die durch die Versicherungssumme nicht gedeckt sind.