Betreff
Beratung des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nottuln zum 31.12.2019 - Verwendung des Jahresüberschusses
Vorlage
113/2020/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 220.729,13 € wird gem. § 96 GO der allgemeinen Rücklage zugeführt. Gleichzeitig wird der Ratsbeschluss vom 03.11.2020 (Beschlussvorlage 113/2020) aufgehoben.


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 03.11.2020 (VL 113/2020) den Beschluss gefasst, den festgestellten Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 96 GO in Höhe von 220.729,13 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Mit der Einführung des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes wurde der § 96 GO geändert. Die Änderung sieht vor, dass ein Jahresüberschuss zunächst der allgemeinen Rücklage zuzuführen ist, soweit durch Fehlbeträge der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre die allgemeine Rücklage reduziert wurde. In den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 erfolgte eine Netto-Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 388.639,63 €. Somit ist der Jahresüberschuss 2019 (220.729,13 €) vollständig der allgemeinen Rücklage zuzuordnen. Aufgrund dieser neuen Rechtslage ist der Ratsbeschluss vom 03.11.2020 aufzuheben. Zeitgleich muss der Rat beschließen, den Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2019 der allgemeinen Rücklage zuzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine