Betreff
Beratung des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nottuln zum 31.12.2019
Vorlage
113/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2019 festgestellt.

 

2.1 Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nottuln der Bürgermeisterin die Entlastung zu erteilen.

 

2.2 Beschluss Rat:

Der Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln wird die Entlastung erteilt.

 

3. Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2019 wird in Höhe von 220.729,13 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

 


Sachverhalt:

Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2019 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EuReWi Euregio Revision GmbH geprüft worden.

 

Der Jahresabschluss, besteht aus:

  • Ergebnisrechnung 2019
  • Finanzrechnung 2019
  • Teilergebnisrechnungen 2019
  • Teilfinanzrechnungen 2019
  • Bilanz zum 31.12.2019
  • Anhang zum Jahresabschluss 2019 mit Anlagen

o  Anlagenspiegel zum 31.12.2019

o  Forderungsspiegel zum 31.12.2019

o  Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2019

o  Rückstellungsspiegel zum 31.12.2019

o  Ermächtigungsübertragungen 2019 nach 2020

o  Mittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2019

·         Lagebericht zum Jahresabschluss 2019

·         Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Die Anlagen sind wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.09.20 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht, die dazu ergänzenden Erläuterungen sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgegen. Nach eingehender Beratung verbunden mit der vollumfänglichen Akzeptanz des Prüfungsurteils der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch das Gremium der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist in der Sitzung nach der erfolgten Beratung durch den Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 220.729,13 € ab. Dieser wird in Höhe von 220.729,13 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Jahresabschluss


Anlagen:

 

Anlage 1 -   Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum                                31.12.2019

 

Anlage 2      uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

                 (vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung am                              23.09.2020 zu unterzeichnen)