Beschlussvorschlag:
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2019
festgestellt.
2.1
Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nottuln der
Bürgermeisterin die Entlastung zu erteilen.
2.2
Beschluss Rat:
Der
Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln wird die Entlastung erteilt.
3. Der festgestellte Jahresüberschuss für das
Haushaltsjahr 2019 wird in Höhe von 220.729,13 € der Ausgleichsrücklage
zugeführt.
Sachverhalt:
Der
verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2019 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EuReWi Euregio Revision GmbH geprüft worden.
Der
Jahresabschluss, besteht aus:
- Ergebnisrechnung
2019
- Finanzrechnung
2019
- Teilergebnisrechnungen
2019
- Teilfinanzrechnungen
2019
- Bilanz zum
31.12.2019
- Anhang zum
Jahresabschluss 2019 mit Anlagen
o Anlagenspiegel
zum 31.12.2019
o Forderungsspiegel
zum 31.12.2019
o Verbindlichkeitenspiegel
zum 31.12.2019
o Rückstellungsspiegel
zum 31.12.2019
o Ermächtigungsübertragungen
2019 nach 2020
o Mittelfristiger
Instandhaltungsplan zum 31.12.2019
·
Lagebericht zum Jahresabschluss 2019
·
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die
Anlagen sind wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem zu
dieser Sitzungsvorlage abrufbar.
Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren
getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch
den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.09.20
erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht, die dazu
ergänzenden Erläuterungen sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgegen. Nach eingehender Beratung verbunden
mit der vollumfänglichen Akzeptanz des Prüfungsurteils der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch das Gremium der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist in der Sitzung nach der erfolgten
Beratung durch den Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe
j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses,
die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die
Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung
der Bürgermeisterin.
Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 220.729,13 € ab. Dieser wird in Höhe von 220.729,13 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Jahresabschluss
Anlagen:
Anlage 1 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes zum 31.12.2019
Anlage 2 uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk
(vom
Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung am 23.09.2020
zu unterzeichnen)