zugleich Antrag der Fraktion ÖLiN vom 22.06.2020 (siehe Anlage 1)
Beschlussvorschlag:
1. Die Ausführungen der Verwaltung
werden zur Kenntnis genommen.
2. Das weitere Vorgehen wird wie im
Sachverhalt unter „1. Beauftragung eines Architekturbüros mit der Erstellung
von drei alternativen Entwurfsplanungen“ abgefasst beschlossen. Die Verwaltung
wird entsprechend beauftragt, die Planungen und Ausschreibungen voranzutreiben
(Planungsbeschluss). Nachhaltigkeit am Bau soll dabei als Qualitätsmerkmal
gesondert berücksichtigt werden.
3. Die politische Beteiligung soll dabei
wie im Sachverhalt unter c) abgefasst organisiert werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, wenn
möglich Fördermittel für den Teilneubau der Sebastianschule in Darup zu
akquirieren.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die
haushalterisch notwendigen Schritte für die Umsetzung des Planungsverfahrens –
ggf. unterjährig – zu veranlassen.
Sachverhalt:
Bei
einem Brandereignis am 23.05.2020 ist die Sebastianschule in Darup erheblich
beschädigt worden. Auf Beschluss des Rats der Gemeinde Nottuln vom 23.06.2020
ist der Abbruch des stark beschädigten Kopfgebäudes bis zur Kellergeschossdecke
mit dem Ziel veranlasst worden, das Kopfgebäude oberhalb des Kellergeschosses
neu zu errichten (siehe zum Stand der Dinge bis dahin VL 084/2020). Zugleich
sind Maßnahmen zur Verhinderung von Folgeschäden am verbleibenden Gebäudetrakt
getroffen worden. Die Abbrucharbeiten dauern derzeit noch an.
In
der Zwischenzeit ist verwaltungsintern, in Zusammenarbeit mit der Schulleitung
und der Gebäudeversicherung intensiv darüber beraten worden, auf welche Art und
Weise der Neubau des abgebrochenen Gebäudeteils planerisch auf den Weg gebracht
werden kann. Bevor hier im Folgenden die einzelnen Handlungsoptionen eingeführt
werden, sollen zuvor die wesentlichen Ausgangsbedingungen grob zusammengefasst
werden:
Baurecht:
Die
Sebastianschule liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils,
sodass sich der Schulstandort nach § 34 BauGB beurteilt. Ein Bebauungsplan
existiert insoweit nicht.
Innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,
die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung gesichert ist (§ 34 BauGB).
Ohne
an dieser Stelle auf die bauplanungsrechtlichen Details einzugehen, bedeutet
das für den Teilneubau des Schulgebäudes im Wesentlichen, dass sich die
Grundfläche des neuen Baukörpers eng an den Gebäudegrenzen und die
Höhenentwicklung des neuen Baukörpers eng an den zuvor realisierten Höhen des
abgebrochenen Kopfgebäudes orientieren muss, um sich einzufügen. Dem
abgebrochenen Gebäudeteil kommt hier eine sog. nachprägende Wirkung zu.
Sollte
hingegen der Wunsch bestehen, künftig ein Gebäude von gänzlich anderer
Flächenausdehnung oder Höhenentwicklung zu errichten, löste das die
Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans und den damit in Verbindung
stehenden zeitlichen Aufwand aus.
Vergaberecht:
Unter
Berücksichtigung des Umfangs und der Kosten der anstehenden Baumaßnahmen ist zu
erwarten, dass die zu vergebenden Planungsleistungen insgesamt oberhalb des EU-Schwellenwerts
von 214.000 Euro liegen werden, was die Notwendigkeit eines EU-weiten
Vergabeverfahrens mit den entsprechenden Fristen auslöst.
Zusammenarbeit mit der Gebäudeversicherung:
Vor
dem Hintergrund der umfangreichen Schäden am Gebäude und den Möglichkeiten der
Schadensregulierung steht die Verwaltung regelmäßig im engen Austausch mit der
Gebäudeversicherung. Hier sei an dieser Stelle nochmals daran erinnert, dass
die Gebäudeversicherung grundsätzlich nur die Schäden reguliert, die in einem
unmittelbaren Kausalzusammenhang zum Brandereignis stehen. Für den Teilneubau
bedeutet das, dass versicherungsseitig monetär nur jene Kosten übernommen
werden, die notwendig geworden wären, um das brandgeschädigte Gebäude dem
Zeitwert entsprechend zu ertüchtigen, was dem Grunde nach möglich gewesen wäre.
Die Entscheidung, das Gebäude in Gänze – und nicht nur bis zur Erdgeschossdecke
– abzubrechen sowie weitere, über die reine Schadensregulierung hinausgehende
bauliche Maßnahmen, gehen dabei in der Folge finanziell voraussichtlich zu
Lasten der Gemeinde. Hier ist insbesondere an die Kosten zu denken, die sich
aus der Differenz zwischen den Neubaukosten und den Sanierungskosten ergeben,
und an die sog. Mehrkosten. Zu letzten zählen z.B. Kosten für während der Bauphase
notwendig werdende Erschließungen, Container etc., die versicherungsseitig nur
für die geschätzte Dauer einer Gebäudesanierung übernommen werden.
Personelle Situation in der Bauverwaltung:
Mit
der Organisation des Teilneubaus ist im Hause insbesondere das
Gebäudemanagement betraut. Dort ist für die Betreuung aller Grundschulgebäude
neben weiteren Zuständigkeiten insgesamt eine Person mit einem
Wochenstundenumfang von 30 Stunden zuständig.
Antrag der Fraktion ÖLiN vom 22.06.2020:
Mit
Antrag vom 22.06.2020 beantragt die Fraktion ÖLiN, beim Teilneubau der
Sebastianschule in Darup in besonderem Maße Wert auf Nachhaltigkeit am Bau zu
legen. Zu den Einzelheiten sei an dieser Stelle auf den Antrag als Anlage 1
verwiesen.
Weiteres Vorgehen:
Unter
Berücksichtigung der obigen Ausführungen ergeben sich aus Sicht der Verwaltung
nunmehr die drei nachstehenden Handlungsoptionen, die in der Folge kurz
beschrieben und im Hinblick auf ihre jeweiligen Vor- und Nachteile knapp
gegenübergestellt werden. Hier wird darauf hingewiesen, dass die tabellarische
Gegenüberstellung ungewichtet ist und keinen Anspruch auf Vollständigkeit
erhebt, sondern vorrangig der Übersicht dienen soll. Grundlage ist dabei bei
allen drei Handlungsoptionen das gemeinsam mit der Schulleitung entwickelte
Raumbuch, das im Entwurf als Anlage 2 beigefügt ist.
1. Beauftragung eines Architekturbüros
mit der Erstellung von drei alternativen Entwurfsplanungen
Handlungsoption
1 sieht vor, nach Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens ein Architekturbüro mit der Erstellung
von drei alternativen Entwürfen zur
Gestaltung des Teilneubaus der Sebastianschule in Darup zu beauftragen. Die
Organisation und Durchführung der notwendigen Vergabeverfahren obliegt dabei
gemäß der dazu geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) der
Zentralen Vergabestelle in Lüdinghausen.
Dieses
Vorgehen bietet u.a. folgende Vor- und Nachteile:
Vorteile |
Nachteile |
·
drei
Entwurfsvarianten ·
schnellstmögliche
Fertigstellung des Teilneubaus ·
verhältnismäßig
geringer Verfahrensaufwand ·
klare
und eindeutige Aufgabenstellung ·
keine
zusätzlichen Kosten für Verfahrensabwicklung wie etwa bei Wettbewerb |
·
Wettbewerb
„nur“ in Fragen der Auftragserteilung, nicht aber bei der Erstellung von
Entwurfsvarianten ·
zunächst
keine weitere Einbindung von fachlich oder sachlich mit der Sache befassten
Personen |
Für
die erste Planung einer zeitlichen Abwicklung für die Umsetzung dieser
Handlungsoption siehe den groben Zeitplan in Anlage 3, der ausdrücklich nur
vorläufig ist.
2. Durchführung eines Wettbewerbs nach
RPW 2013
Handlungsoption
2 sieht vor, alternative Entwurfsplanungen im Wege eines Wettbewerbsverfahrens
nach RPW 2013 herbeizuführen. Ein solches Wettbewerbsverfahren findet derzeit
zur Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses in Appelhülsen statt und bietet
u.a. folgende Vor- und Nachteile:
Vorteile |
Nachteile |
·
Vielzahl
an unterschiedlichen Entwurfsoptionen, die als Wettbewerbsergebnis geliefert
werden ·
große
Verfahrenstransparenz, die der formalisierte Wettbewerbsablauf bietet ·
Gleichbehandlung
aller Teilnehmer im Wettbewerb, auch im Bewerbungsverfahren ·
klare
und eindeutige Aufgabenstellung ·
angemessenes
Preis-Leistungs-Verhältnis ·
kompetentes
Preisgericht aus fachlich versierten Fachpreisrichtern und tatsächlich mit
der Sache beschäftigten Sachpreisrichtern gewährleistet Qualitätssicherung ·
Anonymität
der Wettbewerbsbeiträge ·
Auftragsversprechen
an den Wettbewerbssieger i.d.R. bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung
(LP 5) |
·
hoher
Verfahrensaufwand ·
Dauer
der Wettbewerbsvorbereitung, -auslobung und -durchführung ·
Kosten
der externen Wettbewerbsbetreuung zzgl. Preisgelder und
Aufwandsentschädigungen |
Für
die erste Planung einer zeitlichen Abwicklung für die Umsetzung dieser
Handlungsoption siehe den groben Zeitplan in Anlage 4, der ausdrücklich nur
vorläufig ist.
3. Vollständige Abwicklung des
Teilneubaus im Hause
Handlungsoption
3 hat zum Inhalt, den Großteil des Bauprozesses, in diesem Fall auch die
Leistungsphasen 1-5, d.h. Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung,
Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung im Gebäudemanagement abzuwickeln.
Lediglich für die Erstellung der Statik würde hier notwendigerweise ein
externes Büro herangezogen. Ein solches Vorgehen bietet u.a. folgende Vor- und
Nachteile:
Vorteile |
Nachteile |
·
Vorlaufzeit
für Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen entfällt ebenso wie
entsprechende Finanzierung eines Dritten ·
Schnelle
Fertigstellung des Teilneubaus ·
verhältnismäßig
geringer Verfahrensaufwand ·
klare
und eindeutige Aufgabenstellung |
·
keine
Entwicklung mehrerer Entwurfsvarianten möglich (aus Zeitgründen) ·
kein
Wettbewerb ·
Personalaufwand
insgesamt zu hoch, insbesondere in LP 1-5 ·
keine
Absicherung im Krankheitsfall o.ä. ·
zunächst
keine weitere Einbindung von fachlich oder sachlich mit der Sache befassten
Personen |
Verwaltungsseitig
herrscht Einigkeit darüber, dass Handlungsoption 3 in jedem Fall zur vollständigen
Darstellung der nunmehr zur Auswahl stehenden Möglichkeit gehört. Ungeachtet
dessen steht jedoch aus Sicht der Verwaltung fest, dass trotz des zeitlichen
Vorteils, den Handlungsoption 3 vermittelt, die vollständige Abwicklung des
Teilneubaus im Gebäudemanagement insbesondere aus personellen Gründen
schlechterdings unmöglich ist. Insbesondere ist es die Aufgabe der dort
beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, die bereits existierenden Gebäude
instand zu setzen, instand zu halten und zu verwalten. Dieser Aufgabe kann das
Gebäudemanagement mit der aktuellen Besetzung nachkommen; realistischerweise
und unter Berücksichtigung von denkbaren Ausfällen, weiteren unerwarteten
Projekten und dem Auslastungsgrad der Abteilung im Allgemeinen nicht aber einem umfangreichen
Neubauprozess.
Zusammenfassung und Bewertung:
Unter
Würdigung der Handlungsoptionen 1. bis 3. und den damit in Verbindung stehenden
Vor- und Nachteilen spricht zunächst bei ungewichteter Betrachtung der Vor- und
Nachteile vieles für die Durchführung eines Wettbewerbs nach RPW 2013, um
Entwürfe für den Teilneubau der Grundschule in Darup zu generieren.
Gleichzeitig ist sich die Verwaltung aber darüber im Klaren, dass insbesondere
der hohe Zeitdruck, dem der Teilneubau des Grundschulgebäudes unterworfen ist,
bei der Bestimmung des weiteren Vorgehens gleichwohl unter Beachtung
qualitativer Mindeststandards besonderes Gewicht beigemessen werden muss.
Unumstritten ist auch, dass eine angemessene Beteiligung von Nutzern und
politischen Gremien im Planungsprozess erforderlich wird.
Insgesamt
kommt die Verwaltung nun vor diesem Hintergrund zu der Schlussfolgerung, dass
im vorliegenden Fall unter den skizzierten Ausgangsbedingungen und unter
Berücksichtigung gerade auch der Faktoren Zeit, Budget und Beteiligung ein
Vorgehen wie unter 1. beschrieben am fruchtbarsten erscheint. Insbesondere wird
diesseits großer Wert darauf gelegt, eine angemessene Zahl an
Entwurfsalternativen anzubieten ohne dabei im Entwurfsprozess Zeit zu
verlieren. Auch betont die Verwaltung die Notwendigkeit, in der Sache auf
externe Unterstützung zurückzugreifen, um das Gebäudemanagement in allen
anderen Arbeitsbereichen auch weiterhin arbeits- und reaktionsfähig
aufzustellen.
In
Anbetracht dieser Umstände und vor dem Hintergrund der zu erwartenden
Aufgabenstellung, rät die Verwaltung schließlich zur Beauftragung eines
Architekturbüros mit der Erstellung von drei alternativen Entwurfsplanungen.
Politische Beteiligung im Planungsprozess:
Aus
hiesiger Sicht spielt die politische Beteiligung im laufenden Planungsprozess
eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass unter
Berücksichtigung der jeweiligen Ladungsfristen für den zuständigen Ausschuss
und den Rat die politische Beteiligung viel Zeit in Anspruch nimmt, die zum Teil
wegen ausstehender Entscheidungen, die für die weitere Arbeit in der Sache
notwendig sind, kaum genutzt werden kann. Es drängt sich daher auf, auch hier
bereits frühzeitig Einigkeit im Hinblick auf die Einbindung der politischen
Gremien zu erzielen. Dazu folgend drei Vorschläge zur politischen
Partizipation:
a)
Die
drei vom beauftragten Architekturbüro erarbeiteten Entwürfe werden im weiteren
Prozess den politischen Gremien frühzeitig vorgestellt. Im Anschluss an eine
Diskussion gibt es die Möglichkeit, Anregungen vorzutragen, die wiederum vom
Rat beschlossen und in die Planung eingearbeitet werden sollen. Auf Grundlage
einer erneuten Vorstellung der überarbeiteten Planung in weiterhin drei
Varianten legt der Rat sodann eine Vorzugsvariante fest. Einzig diese wird in
der Folge vom beauftragten Architekturbüro zur Genehmigungsreife geführt. Die
genehmigungsreifen Unterlagen werden vom Rat der Gemeinde Nottuln beschlossen.
Im Ergebnis findet so eine politische Beteiligung dreimal statt.
b)
Die
drei vom beauftragten Architekturbüro erarbeiteten Entwürfe werden im weiteren
Prozess den politischen Gremien frühzeitig vorgestellt. In derselben Sitzung
erfolgt der Beschluss einer Vorzugsvariante, die dann vom Planungsbüro zur
Genehmigungsreife geführt wird. Die genehmigungsreifen Unterlagen werden vom
Rat der Gemeinde Nottuln nach Vorberatung im zuständigen Ausschuss beschlossen.
Im Ergebnis findet so eine politische Beteiligung zweimal statt.
c)
Zur
Begleitung des Planungsprozesses wird eine Arbeitsgruppe gegründet, zu der jede
Fraktion einen Vertreter entsendet, der den politischen Willen seiner Fraktion
in die Arbeitsgruppe trägt und zugleich seine Fraktion über die Planungsstände,
die in der Arbeitsgruppe besprochen werden, informiert. Zusätzlich besteht die
Planungsgruppe aus einem Vertreter des Lehrerkollegiums der Sebastianschule
sowie aus Mitarbeitern der Schul- und Bauverwaltung unter Vorsitz der
Bürgermeisterin. Das Gremium tagt regelmäßig auf Einladung der Vorsitzenden,
mindestens aber alle sechs Wochen.
Die
drei vom beauftragten Architekturbüro erarbeiteten Entwürfe werden im weiteren
Prozess den politischen Gremien vorgestellt, zuvor aber in der
fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe diskutiert. Die entsandten Vertreter
kommunizieren die Entwurfsinhalte im Anschluss in ihre Fraktionen und
ermöglichen so die fraktionsinterne Willensbildung. In derselben Sitzung, in
der die Entwürfe dann erstmalig den Gremien vorgestellt werden, erfolgt bereits
auf Grundlage der Vorabreit in der Arbeitsgruppe der Beschluss einer
Vorzugsvariante, die dann vom Planungsbüro zur Genehmigungsreife geführt wird.
Die genehmigungsreifen Unterlagen werden vom Rat der Gemeinde Nottuln nach
Vorberatung in der Arbeitsgruppe und im zuständigen Ausschuss beschlossen. Im
Ergebnis findet so eine politische Beteiligung fortwährend statt und wird durch zweimalige Beschlussfassung
untermauert.
Notwendigkeit von Zwischenlösungen:
Unabhängig
von der Wahl des weiteren Vorgehens wie unter 1. bis 3. beschrieben, besteht
unter Berücksichtigung der durch die ersten Zeitpläne nunmehr in etwa bekannten
Planungs- und Bauzeitenkalkulation die Notwendigkeit, interimsweise einen
Sanitärwagen zur Verfügung zu stellen. Ggf. wird es überdies erforderlich,
übergangsweise weitere Raumoptionen anzubieten. Die Einzelheiten sind hier in
diesen Tagen in der Klärung mit den zuständigen Stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
noch nicht zu beziffern
Anlagen:
Anlage
1: Antrag der Fraktion ÖLiN vom
22.06.2020
Anlage
2: Raumbuch
Anlage
3: Zeitplan bei Beauftragung eines
Architekturbüros
Anlage 4: Zeitplan bei Durchführung eines Wettbewerbs nach RPW 2013