Betreff
Photovoltaik im Gemeindegebiet Nottuln
hier: Antrag der UBG-Fraktion vom 29.02.2020
Vorlage
105/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeinde Nottuln nimmt an der „Photovoltaik-Offensive für Kommunalgebäude“ des Kreises Coesfeld teil.

 

2.    Die Diskussion über Beschlussvorschlag 2 (siehe Anlage 1) wird zuständigkeitshalber in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

3.    Die Diskussion über Beschlussvorschlag 3 (siehe Anlage 1) wird zuständigkeitshalber und wegen der engen Bezüge zu Beschlussvorschlag 2 (siehe Anlage 1) in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

4.    Die Verwaltung berichtet jährlich über den Stand neu installierter Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.02.2020 beantragt die UBG-Fraktion, wie Anlage 1 zu entnehmen ist.

 

Bewertung:

Zu Beschlussvorschlag 1:

Eine möglichst umfangreiche Ausstattung gemeindeeigener Gebäude mit Photovoltaikanlagen kann diesseits nur begrüßt werden. Um hier möglichst schnell und professionell in die Planung und Umsetzung zu gelangen, schlägt die Verwaltung vor, an der „Photovoltaik-Offensive für Kommunalgebäude“ des Kreises Coesfeld teilzunehmen. Die Offensive hat sich zum Ziel gesetzt, nach Auswertung des Solarkatasters des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen über die kreiseigene Tochtergesellschaft „Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien mbH“ (GFC), die Planung, den Bau, die betriebsfertige Bereitstellung sowie die anschließende Vermietung der Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dächern an die teilnehmenden Kommunen zu organisieren. Zu den Einzelheiten sei hier auf Anlage 2 verwiesen.

 

 

 

Zu Beschlussvorschlag 2:

Die Diskussion über Beschlussvorschlag 2 wird zuständigkeitshalber in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Zu Beschlussvorschlag 3:

Die Diskussion über Beschlussvorschlag 3 wird zuständigkeitshalber und wegen der engen Bezüge zu Beschlussvorschlag 2 in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Zu Beschlussvorschlag 4:

Die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern ist grundsätzlich nicht anzeigepflichtig. Insoweit wird die Gemeinde nicht über entsprechende Montagen in Kenntnis gesetzt, weshalb ein Jahresbericht zur Entwicklung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet nicht geliefert werden kann. Denkbar wäre hingegen lediglich ein Bericht über neu installierte Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine

 


Anlagen:

Anlage 1:       Antrag der UBG-Fraktion vom 29.02.2020

Anlage 2:      Informationsschreiben des Kreises Coesfeld zur „Photovoltaik-Offensive für Kommunalgebäude“ vom 03.07.2020