hier: Antrag der UBG-Fraktion vom 29.02.2020
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Nottuln nimmt an der „Photovoltaik-Offensive
für Kommunalgebäude“ des Kreises Coesfeld teil.
2. Die Diskussion über
Beschlussvorschlag 2 (siehe Anlage 1) wird zuständigkeitshalber in den Haupt-
und Finanzausschuss verwiesen.
3. Die Diskussion über
Beschlussvorschlag 3 (siehe Anlage 1) wird zuständigkeitshalber und wegen der
engen Bezüge zu Beschlussvorschlag 2 (siehe Anlage 1) in den Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen.
4. Die Verwaltung berichtet jährlich
über den Stand neu installierter Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen
Gebäuden.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 29.02.2020 beantragt die UBG-Fraktion, wie Anlage 1 zu entnehmen
ist.
Bewertung:
Zu
Beschlussvorschlag 1:
Eine
möglichst umfangreiche Ausstattung gemeindeeigener Gebäude mit
Photovoltaikanlagen kann diesseits nur begrüßt werden. Um hier möglichst
schnell und professionell in die Planung und Umsetzung zu gelangen, schlägt die
Verwaltung vor, an der „Photovoltaik-Offensive für Kommunalgebäude“ des Kreises
Coesfeld teilzunehmen. Die Offensive hat sich zum Ziel gesetzt, nach Auswertung
des Solarkatasters des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen über die kreiseigene Tochtergesellschaft
„Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien mbH“
(GFC), die Planung, den Bau, die betriebsfertige Bereitstellung sowie die
anschließende Vermietung der Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dächern an die
teilnehmenden Kommunen zu organisieren. Zu den Einzelheiten sei hier auf Anlage
2 verwiesen.
Zu
Beschlussvorschlag 2:
Die
Diskussion über Beschlussvorschlag 2 wird zuständigkeitshalber in den Haupt-
und Finanzausschuss verwiesen.
Zu
Beschlussvorschlag 3:
Die
Diskussion über Beschlussvorschlag 3 wird zuständigkeitshalber und wegen der
engen Bezüge zu Beschlussvorschlag 2 in den Haupt- und Finanzausschuss
verwiesen.
Zu
Beschlussvorschlag 4:
Die
Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern ist grundsätzlich nicht
anzeigepflichtig. Insoweit wird die Gemeinde nicht über entsprechende Montagen
in Kenntnis gesetzt, weshalb ein Jahresbericht zur Entwicklung von
Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet nicht geliefert werden kann. Denkbar wäre
hingegen lediglich ein Bericht über neu installierte Photovoltaikanlagen auf
gemeindeeigenen Gebäuden.
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst
keine
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der UBG-Fraktion vom 29.02.2020
Anlage 2: Informationsschreiben des Kreises Coesfeld zur
„Photovoltaik-Offensive für Kommunalgebäude“ vom 03.07.2020