Betreff
Förderung von Photovoltaik-Anlagen im privaten Bereich im Gemeindegebiet Nottuln
hier: Antragspunkte 2 und 3 des Antrags der UBG-Fraktion vom 29.02.2020
Vorlage
105/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt Photovoltaik-Anlagen im privaten Bereich bis zu einer Leistung von 10 kW Peak mit 100 € pro 1 kW Peak angefangener und installierter Leistung zu fördern. Der Gesamtfördertopf ist auf 50.000 € begrenzt. (UBG-Antrag vom 29.02.2020, Punkt 2)

 

2.    Der Rat der Gemeinde beschließt die finanziellen Mittel für die Fördergelder in Höhe von 50.000€ im Haushalt 2021 einzustellen. (UBG-Antrag vom 29.02.2020, Punkt 2)

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderkonzept zu erstellen. (UBG-Antrag vom 29.02.2020, Punkt 2)

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kreis Coesfeld hinsichtlich einer kreisweiten, einheitlichen Förderung von privaten Photovoltaikanlagen Kontakt aufzunehmen. (UBG-Antrag vom 29.02.2020, Punkt 3)


Sachverhalt:

Am 29.02.2020 ist der Gemeinde Nottuln ein Antrag (Anlage 1) der UBG- Fraktion Nottuln zugegangen, der mit VL 105/2020 in Teilen bereits beraten wurde. 

Mit Beschluss des Rats vom 08.09.2020 sind die Punkte 2 und 3 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen worden.  

Dazu nun das Nachstehende:

Zu Punkt 2: Aus Sicht des Klimaschutzes ist die Förderung erneuerbarer Energien ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaziele. Die regenerative Stromerzeugung auf dem Gemeindegebiet muss ausgebaut werden, um die Ziele aus der energetischen Zielplanung von 2013 (Erzeugung von 50 % Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030) und darüber hinaus für eine Klimaneutralität der Gemeinde Nottuln bis 2030 zu erreichen. 2015 betrug die EEG Einspeisung 41% des anfallenden Stromverbrauches.

Auch wenn die Installation einer PV-Anlage aufgrund gesunkener Kosten pro kWp bereits wirtschaftlich ist, wäre ein finanzieller Anreiz für private Bauherren sicher eine zusätzliche Motivation bei der Entscheidung für eine Photovoltaikanlage. Außerdem wäre es ein gutes Signal für den „Klimaaufbruch“ in der Gemeinde Nottuln und an die Bürger.

Zu Punkt 3: Nach telefonischer Rücksprache mit dem Kreis Coesfeld, ist zurzeit keine Förderung von Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden geplant. Der Fokus des Kreises Coesfeld liegt zunächst auf der Bewerbung von Photovoltaikanlagen über Online-Vorträge, Beiträgen auf den social Media Plattformen des Kreises oder aber auch auf gezielten Beratungsangeboten. Die Verwaltung wird gerne das Gespräch mit dem Kreis Coesfeld suchen, eine Förderung der privaten Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet von Nottuln sollte hiervon nicht abhängig gemacht werden.


Finanzielle Auswirkungen:

50.000 € müssen in den Haushalt eingestellt werden.


Anlagen:

Anlage 1:       Antrag der UBG-Fraktion vom 29.02.2020