Beschlussvorschlag:
Das Kopfgebäude der Daruper Grundschule wird bis zur Kellergeschossdecke abgerissen
Sachverhalt:
Das sog. Kopfgebäude der Daruper Grundschule ist durch den Brand am
23.05.2020 massiv beschädigt worden. Nach ersten mündlichen Aussagen der
Versicherung und dem von dieser beauftragten Sachverständigen, ist eine
Sanierung des Erdgeschosses möglich, so dass ein Abriss bis zur
Erdgeschossdecke notwendig wäre. Für die Sanierung des Erdgeschosses sowie den
Wiederaufbau des 1. OG/ Dachgeschosses würde eine Versicherungsleistung
erfolgen.
In ersten Gesprächen mit der Schulleitung und den Kollegen des
Gebäudemanagements kristallisieren sich folgende Dinge heraus:
1. Eine Wohnung wird in dem Schulgebäude nicht mehr entstehen.
2. Die Sanitäranlagen im Kopfgebäude sollten im Rahmen der Sanierung
erneuert werden.
3. Die Barrierefreiheit, Zugang zum 1. OG, ist derzeit nicht gegeben.
4. Aufgrund der Größe des Lehrerkollegiums besteht der Wunsch, das
Lehrerzimmer zu
vergrößern.
5. Bislang teilt sich die Schulleitung ein Büro mit der Schulsekretärin.
6. Mit in die Überlegungen einbezogen werden sollte die Fragestellung
nach dem künftigen Bedarf der Übermittagsbetreuung bzw. perspektivisch der
Ausbau in Richtung einer Offenen Ganztagsschule.
7. Der Aspekt einer multifunktionalen Nutzung von Räumlichkeiten sollte
mit berücksichtigt werden.
Um die o.a. Punkte sinnvoll berücksichtigen zu können, wird vom
Gebäudemanagement die Frage gestellt, ob nicht ein Abriss bis zur
Kellergeschossdecke bessere Lösungsmöglichkeiten für die Schule eröffnen
würden, so z.B. für die Verortung der einzelnen Räumlichkeiten im Gebäude.
Durch den Wiederaufbau ab Kellergeschossdecke entstehen höhere Kosten,
die durch die Versicherungssumme nicht gedeckt wären und ggfs. über einen
Nachtragshaushalt bereitgestellt werden müssten. Parallel läuft die hausinterne
Prüfung, ob für den Neuaufbau (oder Teile davon) Fördermittel zu aquirieren
sind.
Eine gewisse Dringlichkeit der Entscheidung ist derzeit gegeben. Die
Versicherung liegen bereits Angebote für den Abriss des Kopfgebäudes (bis zur
Erdgeschossdecke sowie alternativ zur Kellergeschossdecke) vor. Die Bindungsfrist
beträgt 6 bzw. 8 Wochen. Der Abbruch soll, so auch der Wunsch der Schule, im
Rahmen der Sommerferien stattfinden.
Denkbar wäre eine Beauftragung für einen Teilabriss bis zur
Erdgeschossdecke. Sollte sich bei den anstehenden konkreten Neuplanungen für den
Wiederaufbau ergeben, dass ein Abriss bis zur Kellergeschossdecke zur
Realisierung des Vorhabens notwendig ist, müsste erneut ein Abrissunternehmen
beauftragt werden.
Für die nächste Woche wird ein Vororttermin in der Grundschule Darup
organisiert, damit sich Mitglieder des Ausschusses für Gemeindeentwicklung,
Umwelt und Ordnungswesen einen Eindruck von dem Gebäude verschaffen können.
Finanzielle Auswirkungen:
Höhere Kosten für den Wiederaufbau, die durch die
Versicherungssumme nicht gedeckt sind.