hier: Bericht über den Stand von unbebauten Grundstücken in Baugebieten
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Die im Sachverhalt zusammengestellten Informationen inklusive der Anlagen
werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist damit erledigt.
Beschlussvorschlag 2:
Die im Sachverhalt zusammengestellten Informationen werden dafür verwendet, die
Eigentümer der Grundstücke nach den Gründen der fehlenden Bebauung zu befragen
und eine eventuelle Verkaufsbereitschaft zu eruieren.
Sachverhalt:
Der Gemeinde Nottuln ist am 31.01.2020
ein Antrag der SPD-Fraktion zugegangen, der einen Bericht über den Stand von
unbebauten Grundstücken in „jüngeren“ Baugebieten begehrt (Anlage 1). Im Rahmen
der Ratssitzung am 18.02.2020 wurde der Sachverhalt in Kürze erläutert. Es
wurde der Beschlussvorschlag 2 einstimmig beschlossen (Vorlage 024/2020).
Dieser sagt aus, dass der Antrag zur weiteren Beratung in eine der nächsten
Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
verwiesen wird.
In den jüngsten Baugebieten im
Gemeindegebiet Nottulns wurden in Nottuln Nord die vier gemeindlichen
Grundstücke an Private vermarket. In den Verträgen wurden entsprechende
Klauseln eingefügt, dass die Bauflächen innerhalb von maximal drei Jahren ab
Kaufdatum bezugsfertig bebaut werden müssen. Diese Reglung wird auch künftig
bei der Vermarktung von gemeindlichen Baugrundstücken an Private beibehalten
werden, wie es bei den Baugrundstücken im Baugebiet Erweiterung Hellersiedlung
der Fall ist. Diese Baugrundstücke wurden bereits in der Vergangenheit
vermarket. Der Vollzug konnte allerdings am Ende nicht vermeldet werden, da die
ausgewählten Personen ihr Kaufinteresse verloren hatten. Derzeit werden die
noch gelisteten Kaufinteressenten gemäß den Vergabekriterien zu ihrem weiteren
Kaufinteresse befragt.
Darüber hinaus wurden weitere
Baulücken in den übrigen Baugebieten bereits 2013 erfasst. Eine kleine Anzahl
von Baulücken konnte bis heute geschlossen werden. Im Rahmen der Recherche
wurde das Baulückenkataster aktualisiert und durch Baulücken in jüngeren
Baugebieten ergänzt. Eine Übersicht dazu ist in den Anlagen angefügt. Insgesamt
sind ca. 100 Baugrundstücke, die als Wohnbaufläche in Frage kommen, in den
Ortsteilen der Gemeinde Nottuln unbebaut. Die unbebauten Baugrundstücke sind
grafisch in der Anlage aufbereitet und mit der Information ergänzt, ob ein
Bebauungsplan vorliegt. In einigen Fällen werden die Grundstücke als
Erweiterung von anderen bebauten Grundstücken in Form von (Nutz)Gärten genutzt.
Zusätzlich lässt sich vermuten, dass andere Eigentümer die Grundstücke für
Nachkommen freihalten. Bei den meisten Grundstücken existiert Baurecht. Z.T.
liegen allerdings keine Möglichkeiten zur Bebauung für größere Grundstücke vor,
in denen in der sogenannten „zweiten Reihe“ gebaut werden könnte.
Soweit diese Informationen ausreichend
den Antragsgegenstand bedienen, sei auf Beschlussvorschlag 1 verwiesen. So
weitere Informationen gewünscht sind, könnten die Eigentümer der Grundstücke
per Anschreiben über Gründe der fehlenden Bebauung befragt werden. In diesem
Zuge könnte auch ein Verkaufsinteresse erfragt werden, welches der Gemeinde
Nottuln bei erschlossenen Baugrundstücken durch Grunderwerb die Chance gibt,
die Baulücken durch Vermarktung mit zuvor genannten Kaufvertragsklauseln zu
schließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Beschluss können interne Personalkosten entstehen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
der SPD-Fraktion vom 31.01.2020
Anlage 2:
Baulücken im Ortsteil Appelhülsen
Anlage 3:
Baulücken im Ortsteil Darup
Anlage 4:
Baulücken im Ortsteil Nottuln
Anlage 5: Baulücken im Ortsteil Schapdetten