Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2020
hier: Bericht über den Stand von unbebauten Grundstücken in Baugebieten
Vorlage
024/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Die im Sachverhalt zusammengestellten Informationen werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag gilt damit als erledigt.

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Antrag wird zur weiteren Beratung in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen verwiesen.

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeinde Nottuln ist am 31.01.2020 ein Antrag der SPD-Fraktion zugegangen, der einen Bericht über den Stand von unbebauten Grundstücken in „jüngeren“ Baugebieten begehrt. Zu den Einzelheiten sei auf den Antrag als Anlage 1 verwiesen.

 

Seitens der Gemeinde Nottuln standen im Baugebiet Nottuln Nord insgesamt vier Baugrundstücke zum Verkauf. Diese sind inzwischen alle vermarktet.

 

Im Baugebiet Erweiterung Hellersiedlung stehen insgesamt drei Baugrundstücke zum Verkauf. Diese sind noch nicht vermarktet. Das liegt daran, dass alle ausgelosten Interessenten während der Vertragsanbahnung und insofern vor der Beurkundung das Interesse an den Grundstücken wieder verloren hatten. Persönliche Motive im Einzelnen sind hier nicht bekannt.

Die Verwaltung beabsichtigt, nunmehr unter notarieller Aufsicht die Reihenfolge der noch wartenden Bewerber auf die verbleibenden Grundstücke erneut auszulosen (siehe dazu VL 008/2018).

 

So diese Informationen bereits ausreichend den Antragsgegenstand bedienen, sei auf Beschlussvorschlag 1 verwiesen.

So weitere Informationen – insbesondere weiter in die Vergangenheit zurückreichende Recherchen gewünscht sind – reicht dafür die Bearbeitungszeit zwischen Antragseingang am 03.02.2020 und Ratseinladung am 06.02.2020 nicht aus. Zuständigkeitshalber soll der Antrag daher für diesen Fall i.S.v. Beschlussvorschlag 2 zunächst in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen verwiesen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschluss können interne Personalkosten entstehen.

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2020