hier: Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 26.03.2020
Beschlussvorschlag:
Der am 20.12.2019 gefasste
Dringlichkeitsbeschluss:
„Ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55
„Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ für
den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB mit dem Ziel eingeleitet, auf der Planfläche die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte
zu schaffen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB).“
wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigt.
Sachverhalt:
Siehe Sachverhalt des gefassten Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Interne Personalaufwendungen
Anlagen:
Anlage 1 Dringlichkeitsbeschluss
vom 26.03.2020
Anlage 2 Niederschrift des Dringlichkeitsbeschlusses vom 26.03.2020
Anlage 3 Geltungsbereich