Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum"
hier: Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 26.03.2020
Vorlage
034/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der am 20.12.2019 gefasste Dringlichkeitsbeschluss:

 

„Ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit dem Ziel eingeleitet, auf der Planfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB).“

 

wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigt.


Sachverhalt:

Siehe Sachverhalt des gefassten Beschlusses.


Finanzielle Auswirkungen:

Interne Personalaufwendungen


Anlagen:

Anlage 1        Dringlichkeitsbeschluss vom 26.03.2020

Anlage 2        Niederschrift des Dringlichkeitsbeschlusses vom 26.03.2020

Anlage 3        Geltungsbereich