Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird
zur Beratung an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
verwiesen.
Sachverhalt:
Die Bürgeranregung
vom 05.12.2019 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Es handelt sich um eine
Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, für den nach § 4 Abs. 4 der
Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln der Haupt-und Finanzausschuss zuständig ist.
Aufgrund des
bauplanungsrechtlichen Inhalts der Bürgeranregung wird die Beratung
zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen, der nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Zuständigkeitsordnung für die
Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln über die Bauleitplanung gemäß BauGB
berät und empfehlend beschließt, verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1:
Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW