Beschlussvorschlag:
Der Antrag von Schapdettener für Schapdetten e.V. vom 29.06.2019 wird mit ____________ € gefördert.
Der Antrag der Bürgerinitiative Kreativgärten von Darup vom 27.07.2019 wird mit _________ € gefördert.
Der Antrag von Blues in Nottuln e.V. vom 06.09.2019 – Blues Sessions - wird mit ___________ € gefördert.
Der Antrag von Blues in Nottuln e.V. vom 06.09.2019 – Konzerte mit regionalen, unbekannten und Hobbybands - wird mit __________ € gefördert.
Der Antrag von Blues in Nottuln e.V. vom 06.09.2019 – Konzert- wird mit __________ € gefördert.
Der Antrag von der Daruper Landpartie vom 09.09.2019 wird mit __________ € gefördert.
Der Antrag der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld e.V. vom 12.09.2019 wird mit _________ € gefördert.
Der Antrag der Theatergruppe KFD Appelhülsen vom 26.09.2019 wird mit _________ € gefördert.
Der Antrag der Liebfrauenschule Nottuln vom 30.09.2019 – Literatur für 12 bis 13-jährige - wird mit ___________ € gefördert
Der Antrag der Liebfrauenschule Nottuln vom 30.09.2019 – Literatur für 14 bis 15-jährige - wird mit ___________ € gefördert.
Der Antrag von Johannes Sandberger vom 01.10.2019 wird mit ___________ € gefördert.
Der Antrag von Kunst + Kultur Nottuln e.V. vom 04.10.2019 wird mit __________ € gefördert.
Sachverhalt:
Zu den von der Gemeinde Nottuln übernommenen freiwilligen Aufgaben zählt die Gewährleistung eines qualifizierten kulturellen Angebotes für die Bürgerinnen und Bürger.
Nach den Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln können bei Projekten kulturelle Leistungen gefördert werden aus möglichst vielen künstlerischen Bereichen, z.B. der Darstellenden Kunst und der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Medienbereiches, die ohne Fördermittel nicht möglich wären, für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind und
·
öffentliches Interesse erwarten lassen,
Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen, besondere Ausprägungen/
Leistungen der inhaltlichen Arbeit der kulturellen Träger und Beteiligten im
jeweiligen Genre erwarten lassen, und die Vernetzung dieser Leistungen/ Träger
untereinander fördern;
·
die die Alltagskultur (Leben, Wohnen und
Arbeiten verschiedener Bevölkerungs- und Altersgruppen) in ihrem kulturellen
Zusammenhang als Bestandteil einer umfassenden Stadtkultur verdeutlichen
(soziokulturelle Projekte);
·
Modellprojekte, die innovative Ansätze in
der Kulturarbeit und der Zusammenarbeit aufweisen;
Hierbei
muss das zu fördernde Projekt zumindest auch im Gemeindegebiet realisiert
werden, bzw. einen klaren und unmittelbaren Bezug zur Gemeinde haben. Projekte
von Künstlerinnen und Künstlern aus der Gemeinde sollen angemessen
berücksichtigt werden.
Die
eingegangenen Anträge sind der Vorlage Nr. 1-12 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden insgesamt _______________ € an Projektfördermitteln ausgezahlt. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2019/2020 veranschlagt.
Anlagen:
Projektförderanträge