Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Wasserversorgungskonzept 2018 für die Gemeinde Nottuln
Vorlage
095/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Wasserversorgungskonzept 2018 für die Gemeinde Nottuln wird entsprechend des als Anlage beigefügten Konzeptentwurfs beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes vom 8. Juli 2016 wird erstmalig die Pflicht zur Vorlage eines Wasserversorgungskonzeptes durch die Gemeinden auf der Grundlage des § 38 Abs. 3 LWG NRW vorgegeben.

 

Mit Erlass vom 11.04.2017 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufstellung und die Inhalte eines Wasserversorgungskonzeptes konkretisiert. Das Wasserversorgungs-konzept ist -analog zum Abwasserbeseitigungskonzept- durch den Rat der Gemeinde Nottuln zu beschließen und bis Mitte 2018 der Bezirksregierung vorzulegen. Eine Fortschreibung erfolgt in einem Turnus von sechs Jahren.

 

Der Inhalt eines Wasserversorgungskonzeptes ist in 9 Teilbereiche zu gliedern:

 

1.    Aussagen zum Gemeindegebiet

2.    Beschreibung des Wasserversorgungssystems

3.    Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf

4.    Mengenmäßiges Wasserangebot für die Bedarfsdeckung (Wasserbilanz) sowie mögliche zukünftige Veränderungen

5.    Rohwasserüberwachung/Trinkwasseruntersuchung und Beschaffenheit des Rohwassers/Trinkwassers

6.    Wassertransport

7.    Wasserverteilung

8.    Gefährdungsanalyse – Schlussfolgerungen aus 1. bis 7.

9.    Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung

 

Das Wasserversorgungskonzept für die Gemeinde Nottuln wurde durch das Ingenieurbüro Aquanta Hydrogeologie GmbH & Co KG, Datteln, aufgestellt und wird durch den Geschäftsführer, Herr Dr. Kluge, in der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.06.2018 vorgestellt.

 

Sofern der Betriebsausschuss dem Beschlussvorschlag der Betriebsleitung folgen kann, ist eine abschließende Beschlussfassung für den Rat der Gemeinde Nottuln am 03.07.2018 vorgesehen. Im Anschluss erfolgt dann die Vorlage des Wasserversorgungskonzeptes bei der Bezirksregierung Münster.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten für die Aufstellung des Wasserversorgungskonzeptes rd. 8.400 €

 

 


Anlagen:

 

Entwurf Wasserversorgungskonzept