Beschlussvorschlag:
Das Wasserversorgungskonzept 2018 für die Gemeinde Nottuln wird entsprechend des als Anlage beigefügten Konzeptentwurfs beschlossen.
Sachverhalt:
Mit
der Novellierung des Landeswassergesetzes vom 8. Juli 2016 wird erstmalig die
Pflicht zur Vorlage eines Wasserversorgungskonzeptes durch die Gemeinden auf
der Grundlage des § 38 Abs. 3 LWG NRW vorgegeben.
Mit
Erlass vom 11.04.2017 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die
Aufstellung und die Inhalte eines Wasserversorgungskonzeptes konkretisiert. Das
Wasserversorgungs-konzept ist -analog zum Abwasserbeseitigungskonzept- durch
den Rat der Gemeinde Nottuln zu beschließen und bis Mitte 2018 der
Bezirksregierung vorzulegen. Eine Fortschreibung erfolgt in einem Turnus von
sechs Jahren.
Der
Inhalt eines Wasserversorgungskonzeptes ist in 9 Teilbereiche zu gliedern:
1. Aussagen zum Gemeindegebiet
2. Beschreibung des Wasserversorgungssystems
3. Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf
4. Mengenmäßiges Wasserangebot für die Bedarfsdeckung
(Wasserbilanz) sowie mögliche zukünftige Veränderungen
5. Rohwasserüberwachung/Trinkwasseruntersuchung und
Beschaffenheit des Rohwassers/Trinkwassers
6. Wassertransport
7. Wasserverteilung
8. Gefährdungsanalyse – Schlussfolgerungen aus 1. bis 7.
9. Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der
öffentlichen Wasserversorgung
Das
Wasserversorgungskonzept für die Gemeinde Nottuln wurde durch das Ingenieurbüro
Aquanta Hydrogeologie GmbH & Co KG, Datteln, aufgestellt und wird durch den
Geschäftsführer, Herr Dr. Kluge, in der Sitzung des Betriebsausschusses am
27.06.2018 vorgestellt.
Sofern der Betriebsausschuss dem Beschlussvorschlag der Betriebsleitung folgen kann, ist eine abschließende Beschlussfassung für den Rat der Gemeinde Nottuln am 03.07.2018 vorgesehen. Im Anschluss erfolgt dann die Vorlage des Wasserversorgungskonzeptes bei der Bezirksregierung Münster.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Aufstellung des Wasserversorgungskonzeptes rd. 8.400 €
Anlagen:
Entwurf Wasserversorgungskonzept