Betreff
Sanierung der Industriestraße: Beschluss über das Bauprogramm
Vorlage
047/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Das Bauprogramm für die Realisierung der Sanierung der Industriestraße Appelhülsen wird zugestimmt. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten erfolgt dabei entsprechend dem vorliegenden Plan in Anlage 1.

2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt.

3. Für die Maßnahme werden gem. § 83 Abs. 2 GO NW i.V.m. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung 246.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Dem stehen zusätzliche Einnahmen (KAG-Beiträge) in Höhe von rund 129.000 € gegenüber.


Sachverhalt:

Vorbemerkung

Ursprünglich war eine Beratung und Beschlussfassung für den Baubeschluss zur Sanierung der Industriestraße für die Sitzungsfolge im Mai vorgesehen. Vor dem Hintergrund der engen Zeitplanung der Maßnahmen Hanhoff und 2. Bauabschnitt barrierefreier Ortskern war für diese eine zusätzliche Ratssitzung erforderlich. Um eine gebündelte Beratung aller großen Straßenbaumaßnahmen zu ermöglichen, soll auch die Beratung zur Industriestraße in dieser zusätzlichen Sitzung erfolgen. Abweichend von der Zuständigkeitsverordnung wird daher auch auf eine Vorberatung im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen verzichtet.

 

Sachstand

Wie bekannt ist eine grundlegende Sanierung der Industriestraße in Appelhülsen erforderlich. Der Rat hat in der Sitzung vom 19.09.2017 die Verwaltung mit den entsprechenden Vorbereitungen beauftragt (VL 148/2017). Nunmehr kann nach Vorliegen aller notwendigen Informationen der sogenannte Baubeschluss gefasst werden.

 

Gestaltung

In der o.g. Sitzung hat der Rat eine favorisierte Entwurfsvariante ausgewählt. Bei dieser entstehen zusätzlich einseitig öffentliche Stellplätze. Diese Variante wurde in den vergangenen Monaten im Zuge der Entwurfs- und Ausführungsplanung detaillierter ausgearbeitet und kann Anlage 1 entnommen werden.

 

KAG-Beitragspflicht

Für die Frage der KAG-Beitragspflicht wurde ein externes Büro hinzugezogen. Die entsprechende Stellungnahme kann Anlage 2 entnommen werden.

Demnach besteht zweifelsfrei eine KAG-Beitragspflicht. Die Straße ist als Anliegerstraße einzustufen. D.h., dass die Anlieger 50 % der Kosten für Fahrbahn, Beleuchtung sowie Straßenentwässerung und 60 % der Kosten für Gehweg und Straßenbegleitgrün zu tragen haben.

Nachdem durch das beauftragte Büro eine (vorläufige) Aufteilung der Beiträge auf die Anlieger erfolgt ist, werden Gespräche mit den Eigentümern stattfinden. Den Anliegern wird in diesem Zuge der Abschluss von Ablöseverträgen angeboten.

 

Finanzierung

Mit Vorliegen der Stellungnahme zur KAG-Beitragspflicht sowie einer detaillierteren Kostenschätzung können nunmehr die Kosten der Maßnahme detaillierter aufgeschlüsselt werden.

Bei der folgenden Kostenübersicht wurde berücksichtigt, dass ein Teil der Straßenbaukosten von den Gemeindewerken sowie sonstigen Versorgern zu tragen sind, die von der Baumaßnahme profitieren. So erfolgt eine Aufteilung der Kostenblöcke Wiederherstellung der Straßenoberfläche, Baustelleneinrichtung, Baustraßenerstellung etc. in einem Verhältnis von 50%/50% zwischen Versorgern und Gemeinde Nottuln.

 

Kosten der Maßnahme insgesamt

(jedoch ohne Kanalbau und Wasserleitung):                                               ca. 966.000 €

- Kosten, die von den Gemeindewerken/Versorgern zu tragen sind:                 ca. 135.000 €

= Kosten für die Gemeinde Nottuln:                                                          ca. 831.000 €

 

Einnahmen durch KAG-Beiträge:                                                               ca. 436.000 €

 

In den Haushalten 2017/2018 war ein Budget von zusammen 585.000 € angesetzt. Hier ist es im Fortgang der Planung zu einer deutlichen Kostensteigerung gekommen, da nunmehr die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen vorliegen. Demnach entstehen hohe zusätzliche Kosten für die Entsorgung des schadstoffhaltigen Unterbaus. Zudem ist auf Grund der Bodenverhältnisse eine deutlich aufwändigere Gründung der Straße erforderlich.

Diese Kostensteigerung in Höhe von rund 246.000 € muss überplanmäßig bereitgestellt werden (gem. § 83 Abs. 2 GO NW i.V.m. §7 Abs. III der gemeindlichen Haushaltssatzung sind überplanmäßige Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000 € übersteigen; die Zustimmung des Rates ist hierfür erforderlich).

 

Im Gegenzug erhöhen sich auch die Einnahmen aus KAG-Beiträge gegenüber der Haushaltsplanung um ca. 129.000 €.

 

Umsetzung

Die Bauzeit für die Sanierung der Industriestraße beträgt rund 12 Monate. Die vergleichsweise lange Bauzeit rührt daher, dass die Straße faktisch komplett neu errichtet wird. Hierzu gehören auch eine Vielzahl von Versorgungsleitungen. Zudem ist der Bauablauf komplex, um eine durchgängige Erreichbarkeit der Betriebe auch mit Lkw bewerkstelligen zu können.

Eine Besonderheit beim Bauablauf ist, dass bedingt durch die Ausgestaltung als Stichstraße während der Bauphase eine Baustraße angelegt werden muss, um die Verknüpfung mit dem übrigen Straßennetz herzustellen. Diese rund 200 m lange Baustraße entsteht in der Grünfläche zwischen Gewerbegebiet und Kläranlage.

Die Ausschreibung der Arbeiten soll im Sommer 2018 erfolgen. Baustart soll dann vrsl. September 2018 sein. Je nach Witterungsbedingungen im Winter kann die Fertigstellung dann im Herbst 2019 erfolgen.

Zum genauen Bauablauf werden die betroffenen Gewerbebetriebe zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Kapitel Finanzierung in der Sachverhaltsdarstellung


Anlagen:

Anlage 1: Ausführungsplanung Sanierung Industriestraße

Anlage 2: Stellungnahme Dr. jur. Klaus Halter, Kommunale Kalkulation GmbH