Betreff
Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln 2. Bauabschnitt: Beschluss über das Bauprogramm
Vorlage
045/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Dem Bauprogramm für die Realisierung des 2. Bauabschnittes der Maßnahme „Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln“ wird zugestimmt. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten erfolgt dabei entsprechend des Maßnahmenplans für den 2. Bauabschnitt (s. Anlage 2).

2. Mit Vorliegen des Fördermittelbescheids wird die Verwaltung mit der sofortigen Umsetzung des Bauprogramms beauftragt.


Sachverhalt:

Vorbemerkung

Ursprünglich war eine Beratung und Beschlussfassung für den Baubeschluss zur Umsetzung des Bauabschnittes des barrierefreien Umbau des Ortskerns für die Sitzungsfolge im Mai vorgesehen. Vor dem Hintergrund der engen Zeitplanung für die Maßnahme Hanhoff findet nun eine zusätzliche Ratssitzung statt. Hier soll auch über den 2. Bauabschnitt beraten werden, da dieser inhaltlich und gestalterisch in engem Zusammenhang zur Maßnahme Hanhoff steht. Zudem ist der Baubeschluss Voraussetzung für die Erteilung eines Förderbescheides und daher trotz der unten erläuterten Verzögerungen bereits kurzfristig notwendig.

Abweichend von der Zuständigkeitsordnung wird daher auch auf eine Vorberatung im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen verzichtet.

 

Sachstand

Die Gemeinde Nottuln plant seit 2013 den barrierefreien Umbau der Straßen und Gehwege im Ortskern von Nottuln. In der Hauptsache geht es um die Angleichung des Niveaus von Straßen und Gehwegen, um die Verbreiterung bzw. Neuanlage von angemessen breiten Gehwegen (sog. „Komfortwege“), um die Schaffung von barrierefreien Querungsmöglichkeiten und grundsätzlich die Beseitigung von Barrieren auf den Wegen. Hiermit einher geht auch das Ziel der gestalterischen Aufwertung des Ortskerns. Die Umsetzung soll in insgesamt vier Bauabschnitten in den Jahren 2017 – 2019/2020 erfolgen.

Mit Beschluss des integrierten Handlungskonzeptes Ortskern Nottuln im Dezember 2015 wurde ebenfalls die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen zum barrierefreien Umbau im Ortskern beschlossen.

Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau im Ortskern von Nottuln wurde in zahlreichen Ausschusssitzungen, zuletzt ausführlich in den Ausschusssitzungen am 16.11.2016 (VL 157/2016), am 08.03.2017 (VL 043/2017) und am 08.11.2017 (VL 173/2017) behandelt.

In der Sitzung am 08.03.2017 wurde der Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt (1. BA) gefasst. Der 1. BA wurde im Zeitraum Juli – November 2017 umgesetzt.

In der heutigen Sitzung wird dem Rat das Bauprogramm für den 2. BA einschließlich der Materialauswahl zum Beschluss vorgelegt. Mit einem Baubeschluss über den 2. BA können die weiteren Planungen erfolgen.

 

Städtebauförderung

Eine Ausschreibung und Auftragsvergabe ist erst mit Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids der Bezirksregierung über Fördermittel möglich. Lt. Aussage der Bezirksregierung ist mit diesem frühestens im Oktober/November 2018 zu rechnen.

Aufgrund dieser Verzögerung seitens des Fördermittelgebers kann der 2. Bauabschnitt nicht wie ursprünglich vorgesehen in 2018, sondern erst in 2019 umgesetzt werden. Nach Auskunft der Bezirksregierung ist es grundsätzlich möglich, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Angesichts des ambitionierten Zeitplans, der eher geringen Erfolgsaussichten und der damit verbundenen Unsicherheiten, rät die Verwaltung von der Antragstellung jedoch ab.

Die Förderquote beträgt 60 %. Von den förderfähigen Kosten sind jedoch die KAG-Beträge sowie kleine Bereiche, die nicht förderfähig sind, abzuziehen (Parkplätze und Gehweginstandsetzung).

 

Räumlicher Umfang und geplante Maßnahmen im 2. BA

Das Vorhaben barrierefreier Umbau ist in insgesamt vier Bauabschnitte unterteilt (s. Anlage 1 Übersichtsplan). Der zweite Bauabschnitt beginnt am Ende der Straße Kirchplatz im Bereich der Kreuzung Kirchplatz/Stiftsstraße/Schlaunstraße direkt im Anschluss an den 1. BA. Der 2. BA umfasst zunächst die gesamte Kreuzung und erstreckt sich entlang der Stiftsstraße bis zum Beginn des Parkplatzes Kastanienplatz (der dritte Bauabschnitt schließt hier an bis zur Einmündung in die Straße Potthoff / B252). Der 2. BA reicht entlang der Schlaunstraße bis zur Einmündung der Kirchstraße und entlang der ersten Gebäude der Von-der-Reck Straße. Der 3. BA bildet damit eine gestalterische Einheit mit der ebenfalls geplanten Erneuerung des Hanhoff.

 

Maßnahmen

Im Planungsbereich sind verschiedene Maßnahmen geplant, um die heutigen Probleme für den Fußverkehr, insbesondere Engstellen und starke Querneigungen, zu beseitigen (s. Anlage 2, Maßnahmenplan). Hierzu zählen insbesondere die Herstellung der Niveaugleichheit, die „weiche“ Separation von Straße und Gehwegen in den Bereichen mit Natursteinpflaster, die Verbreiterung der Gehwege (als sog. „Komfortwege“ auf mind. 1,50 m) und die Anlage von barrierefreien Übergängen.

Im Kreuzungsbereich und in den angrenzenden Bereichen mit Natursteinpflaster werden die Fahrbahn und die Gehwege erneuert, das Niveau dieser Anlagen wird angeglichen und an zwei Stellen werden barrierefreie Querungsstellen angelegt. Im Kreuzungsbereich der Stiftsstraße wird die Fahrbahn zugunsten des nördlichen Seitenbereichs verengt. Der Gehweg wird hier so verbreitert, dass die Bäume im Bestand erhalten werden können.

Entlang der Schlaunstraße beschränken sich die Maßnahmen auf der westlichen Seite auf die Ausbesserung bzw. Ebnung des Gehwegpflasters (Ausführung in Naturstein) entlang des Rathauses bis vor das Gebäude der Sparkasse und Verbesserung der Rinne im Bereich der Einfahrt. Der Zustand des bestehenden Pflasters ist noch so gut, dass eine komplette Sanierung keine Vorteile bringen würde. Auf der gegenüberliegenden Seite wird der Gehweg wie o. g. erneuert.

Die heutigen zwei Parkplätze im Kreuzungsbereich bzw. in der Kurve fallen dauerhaft weg. Diese sind verkehrsrechtlich nicht zulässig.

 

Materialien

Die Materialien für die Gehweg- und Fahrbahnoberflächen sind identisch mit denen die im ersten Bauabschnitt verwendet wurden. Es handelt sich um Betonstein in Klinkeroptik („Riemchen“, 21/7/8, rot/schwarz) für die Gehwege, und bestandsorientiertem Naturstein für die Fahrbahn. Hierzu wird der Bestand aufgenommen, der Ausschuss durch neues, bestandsnahes Natursteinpflaster ergänzt, neu verlegt und neu verfugt. Die barrierefreien Übergänge über die Straßen werden in Naturstein gesägt ausgeführt. Die Rinne wird ebenfalls entsprechend dem 1. Bauabschnitt ausgeführt.

 

Zeitplan

Mit einem Baubeschluss der zuständigen politischen Gremien über den 2. Bauabschnitt können die weiteren Planungen erfolgen. Eine Ausschreibung und Auftragsvergabe ist jedoch erst mit Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids der Bezirksregierung über Fördermittel voraussichtlich im Oktober/November 2018 möglich. Die Bauarbeiten können bei optimalem Zeitplan im März 2019 beginnen und dauern voraussichtlich 3 Monate.

Bei evtl. Unwägbarkeiten in der Planung bzw. Bauphase muss der Zeitplan entsprechend angepasst werden. Durch eine Verschiebung der Baumaßnahme nach 2019 ist keine besondere Koordination mit der ebenfalls geplanten Baumaßnahme Hanhoff (Umsetzung 2018) mehr notwendig. Im Laufe des Jahres 2019 wird jedoch geprüft, ob eine zeitnahe abgestimmte Umsetzung des 3. BA möglich ist. Hierzu wird die Verwaltung in diesem Jahr fristgerecht einen Antrag auf Städtebaufördermittel einreichen.

 

Baustellenorganisation und Information bzw. Beteiligung der Anlieger

Der genaue Ablauf der Bauphase und die Organisation der Baustelle sind erst mit dem Vorliegen der Ausführungsplanung absehbar. Die geplante Baumaßnahme wird zwangsläufig Einschränkungen des Fuß-, Rad- und motorisierten Verkehrs mit sich bringen, für einen bestimmten Zeitraum ist mit einer Vollsperrung des Bereiches zu rechnen. Entsprechende Erfahrungen wurden bereits bei der Umsetzung des 1. BA gesammelt.

Neben diesen Zwangspunkten der technischen Abwicklung wird die Gemeinde die betroffenen Anlieger informieren und insbesondere die Bedürfnisse der anliegenden Unternehmer berücksichtigen, in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsförderer. Die Zugänge zu den Häusern und Geschäften zu Fuß werden gewährleistet. Der Anlieferverkehr wird über Alternativrouten sichergestellt.

Im 2. BA sind mit Ausnahme der Parkplätze vor dem Gebäude Stiftsstraße 5 keine weiteren öffentlichen Parkplätze betroffen, so dass kein besonderer Ausgleich für den Zeitraum der Baumaßnahme geschaffen werden muss.

 

Erhebung von KAG-Beiträgen

Für die Einschätzung der Frage der KAG-Beitragspflicht wurde ein externes Büro hinzu gezogen. Die Stellungnahme des Fachanwaltes liegt mittlerweile vor (s. Anlage 3). Demnach ist die Maßnahme bezogen auf die Stiftsstraße beitragsfähig. Die in die Schlaunstraße hereinreichenden Arbeiten sind nicht beitragsfähig. Auch der Kreuzungsbereich muss beitragsfrei gestellt werden.

Darüber hinaus führt das Gutachten wie folgt aus: „ … enden die Bararbeiten am 2. BA ohne örtlich erkennbares Merkmal … schon nach ca. 55 Metern. Eine Abschnittsbildung am Ende des 2. BA scheidet daher aus. … entstehen daher Beitragspflichten erst mit Abschluss des 3. BA an der Einmündung in die Straße Potthoff.“ (S. 4).

Für die Berechnung der KAG-Beiträge wird ebenfalls das genannte Beratungsunternehmen hinzu gezogen. Die hiervon betroffenen Anlieger sollen frühzeitig hinsichtlich ihrer KAG-Beiträge informiert werden.

 

Übersicht finanzielle Auswirkungen

Folgende Übersicht soll die finanziellen Auswirkungen veranschaulichen:

 

Ausgaben

Kosten der Gesamtmaßnahme:                                             ca. 435.000 €

davon Abschnitt 1 (KAG-beitragspflichtig)                      ca. 208.000 €

davon Abschnitt 2 (nicht KAG-beitragspflichtig)               ca. 227.000 €

 

förderfähige Aufwendungen (Gesamtkosten - KAG-Beiträge -

 Kosten für Stellplätze – Ausbesserung Gehweginstandsetzung):  ca. 280.000 €

 

Einnahmen

1. KAG-Beiträge (ca. 55 % der Kosten für Abschnitt 1)              ca. 114.400 €

2. Städtebauförderung (60 % der förderfähigen Aufwendungen): ca. 168.000 €

 

Die Ausgabenseite entspricht demnach der Haushaltsplanung (letztere enthält mit 525.000 € zusätzliche Reserven). In der Haushaltsplanung noch nicht berücksichtigt waren bislang die Einnahmen durch KAG-Beiträge.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts entstehen nach der aktuellen Kostenschätzung, beruhend auf dem vorliegenden Maßnahmenplan, Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 435.000 € brutto. Die Kostenschätzung beruht auf der in dieser Vorlage vorgelegten Entwurfsplanung und berücksichtigt aktuelle Einheitspreise und Massen.

Der Gemeinde Nottuln hat, analog zum ersten Bauabschnitt, im November 2017 einen Förderantrag für Städtebaumittel bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Mit positivem Bescheid wird die Maßnahme mit 60 % der Baukosten gefördert. Ein untergeordneter Teil der Maßnahme, die Ausbesserung des Gehwegs entlang der Veraltungsgebäude, ist ab Höhe Nonnenbach nicht förderfähig. Bei der Berechnung der Förderung werden seitens der Bezirksregierung mögliche KAG-Beiträge abgezogen (Fördersumme: ca. 168.000 €).

Für die Einschätzung der Frage der KAG-Beitragspflicht und die Berechnung der KAG-Beiträge wurde ein externes Büro hinzu gezogen. Demnach ist die geplante Maßnahme im 2. Bauabschnitt bezogen auf die Stiftsstraße beitragsfähig (Einnahmen: ca. 114.400 €), jedoch nur in Zusammenhang mit der Fertigstellung des 3. Bauabschnittes (s. Anlage 3).


Anlagen:

Anlage 1        Übersichtslageplan mit Bauabschnitten

Anlage 2        Maßnahmenplan 2. Bauabschnitt

Anlage 3        Stellungnahme Dr. jur. Klaus Halter, Kommunale Kalkulationen GmbH