Beschlussvorschlag:
1.
Dem Bauprogramm für die Realisierung des 2. Bauabschnittes der Maßnahme „Barrierefreier Umbau
Ortskern Nottuln“ wird zugestimmt. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten erfolgt dabei
entsprechend des Maßnahmenplans für den 2. Bauabschnitt (s. Anlage 2).
2.
Mit Vorliegen des Fördermittelbescheids wird die Verwaltung mit der sofortigen
Umsetzung des Bauprogramms beauftragt.
Sachverhalt:
Vorbemerkung
Ursprünglich
war eine Beratung und Beschlussfassung für den Baubeschluss zur Umsetzung des
Bauabschnittes des barrierefreien Umbau des Ortskerns für die Sitzungsfolge im
Mai vorgesehen. Vor dem Hintergrund der engen Zeitplanung für die Maßnahme
Hanhoff findet nun eine zusätzliche Ratssitzung statt. Hier soll auch über den
2. Bauabschnitt beraten werden, da dieser inhaltlich und gestalterisch in engem
Zusammenhang zur Maßnahme Hanhoff steht. Zudem ist der Baubeschluss
Voraussetzung für die Erteilung eines Förderbescheides und daher trotz der
unten erläuterten Verzögerungen bereits kurzfristig notwendig.
Abweichend
von der Zuständigkeitsordnung wird daher auch auf eine Vorberatung im Ausschuss
für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen verzichtet.
Sachstand
Die
Gemeinde Nottuln plant seit 2013 den barrierefreien Umbau der Straßen und
Gehwege im Ortskern von Nottuln. In der Hauptsache geht es um die Angleichung
des Niveaus von Straßen und Gehwegen, um die Verbreiterung bzw. Neuanlage von
angemessen breiten Gehwegen (sog. „Komfortwege“), um die Schaffung von
barrierefreien Querungsmöglichkeiten und grundsätzlich die Beseitigung von
Barrieren auf den Wegen. Hiermit einher geht auch das Ziel der gestalterischen
Aufwertung des Ortskerns. Die Umsetzung soll in insgesamt vier Bauabschnitten
in den Jahren 2017 – 2019/2020 erfolgen.
Mit
Beschluss des integrierten Handlungskonzeptes Ortskern Nottuln im Dezember 2015
wurde ebenfalls die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen zum barrierefreien
Umbau im Ortskern beschlossen.
Das
Vorhaben zum barrierefreien Umbau im Ortskern von Nottuln wurde in zahlreichen
Ausschusssitzungen, zuletzt ausführlich in den Ausschusssitzungen am 16.11.2016
(VL 157/2016), am 08.03.2017 (VL 043/2017) und am 08.11.2017 (VL 173/2017) behandelt.
In
der Sitzung am 08.03.2017 wurde der Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt (1.
BA) gefasst. Der 1. BA wurde im Zeitraum Juli – November 2017 umgesetzt.
In
der heutigen Sitzung wird dem Rat das Bauprogramm für den 2. BA einschließlich
der Materialauswahl zum Beschluss vorgelegt. Mit einem Baubeschluss über den 2.
BA können die weiteren Planungen erfolgen.
Städtebauförderung
Eine
Ausschreibung und Auftragsvergabe ist erst mit Vorliegen eines positiven
Bewilligungsbescheids der Bezirksregierung über Fördermittel möglich. Lt.
Aussage der Bezirksregierung ist mit diesem frühestens im Oktober/November 2018
zu rechnen.
Aufgrund
dieser Verzögerung seitens des Fördermittelgebers kann der 2. Bauabschnitt
nicht wie ursprünglich vorgesehen in 2018, sondern erst in 2019 umgesetzt
werden. Nach Auskunft der Bezirksregierung ist es grundsätzlich möglich, einen
vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Angesichts des ambitionierten
Zeitplans, der eher geringen Erfolgsaussichten und der damit verbundenen
Unsicherheiten, rät die Verwaltung von der Antragstellung jedoch ab.
Die
Förderquote beträgt 60 %. Von den förderfähigen Kosten sind jedoch die
KAG-Beträge sowie kleine Bereiche, die nicht förderfähig sind, abzuziehen
(Parkplätze und Gehweginstandsetzung).
Räumlicher Umfang und
geplante Maßnahmen im 2. BA
Das
Vorhaben barrierefreier Umbau ist in insgesamt vier Bauabschnitte unterteilt
(s. Anlage 1 Übersichtsplan). Der zweite Bauabschnitt beginnt am Ende der
Straße Kirchplatz im Bereich der Kreuzung Kirchplatz/Stiftsstraße/Schlaunstraße
direkt im Anschluss an den 1. BA. Der 2. BA umfasst zunächst die gesamte Kreuzung
und erstreckt sich entlang der Stiftsstraße bis zum Beginn des Parkplatzes
Kastanienplatz (der dritte Bauabschnitt schließt hier an bis zur Einmündung in
die Straße Potthoff / B252). Der 2. BA reicht entlang der Schlaunstraße bis zur
Einmündung der Kirchstraße und entlang der ersten Gebäude der Von-der-Reck
Straße. Der 3. BA bildet damit eine gestalterische Einheit mit der ebenfalls
geplanten Erneuerung des Hanhoff.
Maßnahmen
Im
Planungsbereich sind verschiedene Maßnahmen geplant, um die heutigen Probleme
für den Fußverkehr, insbesondere Engstellen und starke Querneigungen, zu
beseitigen (s. Anlage 2, Maßnahmenplan). Hierzu zählen insbesondere die Herstellung
der Niveaugleichheit, die „weiche“ Separation von Straße und Gehwegen in den
Bereichen mit Natursteinpflaster, die Verbreiterung der Gehwege (als sog.
„Komfortwege“ auf mind. 1,50 m) und die Anlage von barrierefreien Übergängen.
Im
Kreuzungsbereich und in den angrenzenden Bereichen mit Natursteinpflaster
werden die Fahrbahn und die Gehwege erneuert, das Niveau dieser Anlagen wird
angeglichen und an zwei Stellen werden barrierefreie Querungsstellen angelegt.
Im Kreuzungsbereich der Stiftsstraße wird die Fahrbahn zugunsten des nördlichen
Seitenbereichs verengt. Der Gehweg wird hier so verbreitert, dass die Bäume im
Bestand erhalten werden können.
Entlang
der Schlaunstraße beschränken sich die Maßnahmen auf der westlichen Seite auf
die Ausbesserung bzw. Ebnung des Gehwegpflasters (Ausführung in Naturstein)
entlang des Rathauses bis vor das Gebäude der Sparkasse und Verbesserung der
Rinne im Bereich der Einfahrt. Der Zustand des bestehenden Pflasters ist noch
so gut, dass eine komplette Sanierung keine Vorteile bringen würde. Auf der
gegenüberliegenden Seite wird der Gehweg wie o. g. erneuert.
Die
heutigen zwei Parkplätze im Kreuzungsbereich bzw. in der Kurve fallen dauerhaft
weg. Diese sind verkehrsrechtlich nicht zulässig.
Materialien
Die
Materialien für die Gehweg- und Fahrbahnoberflächen sind identisch mit denen
die im ersten Bauabschnitt verwendet wurden. Es handelt sich um Betonstein in
Klinkeroptik („Riemchen“, 21/7/8, rot/schwarz) für die Gehwege, und
bestandsorientiertem Naturstein für die Fahrbahn. Hierzu wird der Bestand
aufgenommen, der Ausschuss durch neues, bestandsnahes Natursteinpflaster
ergänzt, neu verlegt und neu verfugt. Die barrierefreien Übergänge über die
Straßen werden in Naturstein gesägt ausgeführt. Die Rinne wird ebenfalls
entsprechend dem 1. Bauabschnitt ausgeführt.
Zeitplan
Mit
einem Baubeschluss der zuständigen politischen Gremien über den 2. Bauabschnitt
können die weiteren Planungen erfolgen. Eine Ausschreibung und Auftragsvergabe
ist jedoch erst mit Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids der
Bezirksregierung über Fördermittel voraussichtlich im Oktober/November 2018
möglich. Die Bauarbeiten können bei optimalem Zeitplan im März 2019 beginnen
und dauern voraussichtlich 3 Monate.
Bei
evtl. Unwägbarkeiten in der Planung bzw. Bauphase muss der Zeitplan
entsprechend angepasst werden. Durch eine Verschiebung der Baumaßnahme nach
2019 ist keine besondere Koordination mit der ebenfalls geplanten Baumaßnahme
Hanhoff (Umsetzung 2018) mehr notwendig. Im Laufe des Jahres 2019 wird jedoch
geprüft, ob eine zeitnahe abgestimmte Umsetzung des 3. BA möglich ist. Hierzu
wird die Verwaltung in diesem Jahr fristgerecht einen Antrag auf
Städtebaufördermittel einreichen.
Baustellenorganisation und Information bzw. Beteiligung der Anlieger
Der
genaue Ablauf der Bauphase und die Organisation der Baustelle sind erst mit dem
Vorliegen der Ausführungsplanung absehbar. Die geplante Baumaßnahme wird
zwangsläufig Einschränkungen des Fuß-, Rad- und motorisierten Verkehrs mit sich
bringen, für einen bestimmten Zeitraum ist mit einer Vollsperrung des Bereiches
zu rechnen. Entsprechende Erfahrungen wurden bereits bei der Umsetzung des 1.
BA gesammelt.
Neben
diesen Zwangspunkten der technischen Abwicklung wird die Gemeinde die betroffenen
Anlieger informieren und insbesondere die Bedürfnisse der anliegenden
Unternehmer berücksichtigen, in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsförderer.
Die Zugänge zu den Häusern und Geschäften zu Fuß werden gewährleistet. Der
Anlieferverkehr wird über Alternativrouten sichergestellt.
Im
2. BA sind mit Ausnahme der Parkplätze vor dem Gebäude Stiftsstraße 5 keine
weiteren öffentlichen Parkplätze betroffen, so dass kein besonderer Ausgleich
für den Zeitraum der Baumaßnahme geschaffen werden muss.
Erhebung von KAG-Beiträgen
Für
die Einschätzung der Frage der KAG-Beitragspflicht wurde ein externes Büro
hinzu gezogen. Die Stellungnahme des Fachanwaltes liegt mittlerweile vor (s.
Anlage 3). Demnach ist die Maßnahme bezogen auf die Stiftsstraße beitragsfähig.
Die in die Schlaunstraße hereinreichenden Arbeiten sind nicht beitragsfähig.
Auch der Kreuzungsbereich muss beitragsfrei gestellt werden.
Darüber
hinaus führt das Gutachten wie folgt aus: „ … enden die Bararbeiten am 2. BA
ohne örtlich erkennbares Merkmal … schon nach ca. 55 Metern. Eine
Abschnittsbildung am Ende des 2. BA scheidet daher aus. … entstehen daher
Beitragspflichten erst mit Abschluss des 3. BA an der Einmündung in die Straße
Potthoff.“ (S. 4).
Für
die Berechnung der KAG-Beiträge wird ebenfalls das genannte
Beratungsunternehmen hinzu gezogen. Die hiervon betroffenen Anlieger sollen frühzeitig hinsichtlich ihrer
KAG-Beiträge informiert werden.
Übersicht finanzielle Auswirkungen
Folgende
Übersicht soll die finanziellen Auswirkungen veranschaulichen:
Ausgaben
Kosten
der Gesamtmaßnahme: ca.
435.000 €
davon Abschnitt 1 (KAG-beitragspflichtig) ca. 208.000 €
davon Abschnitt 2 (nicht KAG-beitragspflichtig) ca. 227.000 €
förderfähige
Aufwendungen (Gesamtkosten - KAG-Beiträge -
Kosten für Stellplätze – Ausbesserung
Gehweginstandsetzung): ca. 280.000 €
Einnahmen
1.
KAG-Beiträge (ca. 55 % der Kosten für Abschnitt 1) ca. 114.400 €
2.
Städtebauförderung (60 % der förderfähigen Aufwendungen): ca. 168.000 €
Die
Ausgabenseite entspricht demnach der Haushaltsplanung (letztere enthält mit
525.000 € zusätzliche Reserven). In der Haushaltsplanung noch nicht
berücksichtigt waren bislang die Einnahmen durch KAG-Beiträge.
Finanzielle Auswirkungen:
Für
die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts entstehen nach der aktuellen
Kostenschätzung, beruhend auf dem vorliegenden Maßnahmenplan, Gesamtkosten in
Höhe von insgesamt 435.000 € brutto. Die Kostenschätzung beruht auf der in
dieser Vorlage vorgelegten Entwurfsplanung und berücksichtigt aktuelle
Einheitspreise und Massen.
Der
Gemeinde Nottuln hat, analog zum ersten Bauabschnitt, im November 2017 einen
Förderantrag für Städtebaumittel bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Mit
positivem Bescheid wird die Maßnahme mit 60 % der Baukosten gefördert. Ein
untergeordneter Teil der Maßnahme, die Ausbesserung des Gehwegs entlang der
Veraltungsgebäude, ist ab Höhe Nonnenbach nicht förderfähig. Bei der Berechnung
der Förderung werden seitens der Bezirksregierung mögliche KAG-Beiträge abgezogen
(Fördersumme: ca. 168.000 €).
Für
die Einschätzung der Frage der KAG-Beitragspflicht und die Berechnung der
KAG-Beiträge wurde ein externes Büro hinzu gezogen. Demnach ist die geplante
Maßnahme im 2. Bauabschnitt bezogen auf die Stiftsstraße beitragsfähig
(Einnahmen: ca. 114.400 €), jedoch nur in Zusammenhang mit der Fertigstellung
des 3. Bauabschnittes (s. Anlage 3).
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtslageplan mit Bauabschnitten
Anlage 2 Maßnahmenplan 2. Bauabschnitt
Anlage 3 Stellungnahme Dr. jur. Klaus Halter,
Kommunale Kalkulationen GmbH