Betreff
Antrag der UBG-Fraktion: Änderung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein zu planendes Baugebiet westlich im Anschluss an das Blumenviertel
Vorlage
152/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Antrag formuliert keinen Beschlussvorschlag


Sachverhalt:

siehe Antrag (Anlage 1)

 

Hinweis:

Die Änderung des Regionalplanes ist auch Voraussetzung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.05.2017 (VL 083/2017): „Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Standorte Appelhülsen und Nottuln so zu modifizieren, dass Wohnraum flexibel für Flüchtlinge und sozialen Wohnungsbau entstehen kann“. Insofern wäre auch die Verwaltung mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag an die Gremien herangetreten.

Diesbezüglich ist die Abschätzung des Aufwandes jedoch noch nicht abgeschlossen. Nach Rücksprache mit der BR Münster wird zur Änderung des Regionalplanes als „Vorarbeit“ auch die Rücknahme der nicht umgesetzten Bauabschnitte des Baugebietes Appelhülsen Nord II im Flächennutzungsplan sowie die entsprechende Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ erforderlich sein. Diese Erarbeitung ist angesichts der Vielzahl derzeit laufender Bauleitplanverfahren nicht verwaltungsintern möglich. Insofern ist mit Planungskosten in einer fünfstelliger Höhe und einer Verfahrensdauer von mehr als drei Jahren zu rechnen.

Daher schlägt die Verwaltung vor – wenn gewünscht – bis zur nächsten Sitzung die Planungskosten näher zu quantifizieren und den Ablauf eines Änderungsverfahrens für den Regionalplan inkl. der zusätzlich erforderlichen Planverfahren näher darzustellen. Diesbezüglich wird die Verwaltung allerdings vorschlagen, vor Beginn eines entsprechenden Verfahrens ein Geruchsgutachten für den betrachteten Bereich zu beauftragen, da diesbezüglich Konflikte nicht ausgeschlossen sind. So könnte bei entsprechenden Grenzwertüberschreitungen ein aufwändiges Verfahren vor Entstehen weiterer Kosten abgebrochen werden, falls die Planung erkennbar nicht umsetzbar ist (Kosten eines Geruchsgutachtens: rund 5.000 €).


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Sachverhaltsdarstellung


Anlagen:

Anlage 1: Antrag