Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Schulze-Frenking“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Die vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Schulze-Frenking“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates vom 16.12.2014 (VL 182/2014) wurde der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Schulze-Frenking“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gefasst.

Auf dem 485 m² großen Eckgrundstück ist ursprünglich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ festgesetzt worden. Auf Grund der fehlenden Erforderlichkeit des Spielplatzes, wurde die Nutzungsänderung von Grünfläche zur Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet) durchgeführt.

Die bisherige Ausweisung als Grünfläche, als auch die direkte Lage zur L 844 gaben den Anlass zur Erstellung einer artenschutzrechtlichen Prüfung I (Anlage 4) sowie zur Erstellung eines Verkehrslärmgutachtens (Anlage 5). Beide Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass eine Nutzungsänderung problemlos durchzuführen sei.

Während der Offenlage sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das beschleunigte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.

 

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens werden durch die Gemeinde getragen.


Anlagen:

Anlage 1: Abwägung Offenlage 3. Änderung des B-Plans Nr. 3 „Schulze-Frenking“

Anlage 2: 3. Änderung des B-Plans Nr. 3 „Schulze-Frenking“

Anlage 3: Begründung zur 3. Änderung des B-Plans Nr. 3 „Schulze-Frenking“

Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung

Anlage 5: Verkehrslärmgutachten