Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Die vorliegende 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 (VL 072/2016) wurde der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ hinsichtlich der Änderung zu folgenden Sachverhalten gefasst:

  1. Umwandlung einer Grünfläche in Wohnbaufläche.
  2. Festsetzung der erforderlichen Verkehrsfläche.

Während des Planverfahrens wurden die offenen technischen Aspekte der Erschließung durch entsprechende Fachingenieure bzw. hausintern geprüft (Ver- und Entsorgung, Fußwegeanbindung, erforderliche Beschaffenheit der neuen Straße) und die entsprechenden Parameter in einem Erschließungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger fixiert.

Gleichzeitig fanden Verhandlungen zwischen Investorin, zukünftigem Träger des Kindergartens und der Gemeinde Nottuln statt, hier wurde die Möglichkeit der Realisierung im Detail geklärt. Die erforderlichen Gremien werden hierzu falls erforderlich mit einer gesonderten Beschlussvorlage beteiligt (Familienausschuss).


Finanzielle Auswirkungen:

Geringer Personalaufwand. Die Kosten für Gutachten etc. trägt der Vorhabenträger. Kosten für die Erschließung trägt der Vorhabenträger vollständig.


Anlagen:

Anlage 1: Abwägung zur Offenlage der 5.Änderung des B-Plans Nr. 112

Anlage 2: 5. Änderung des B-Plans Nr. B-Plans Nr. 112

Anlage 3: Begründung zur 5. Änderung des B-Plans Nr. 112

Anlage 4: Verkehrslärmgutachten zur 5. Änderung der B-Plans Nr. 112