1. Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln - 1. Bauabschnitt
2. Sachstand weiterer Projekte
3. Förderantrag 2016
Beschlussvorschlag:
1. Der seitens der Gemeinde vorgeschlagenen
Materialauswahl für eine „Vorzugsvariante“ wird zugestimmt.
2. Dem Vorschlag für die Inhalte des Förderantrags
2016 (Maßnahmen zur Umsetzung ab 2017) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird
damit beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
Sachverhalt:
Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen
und Gehwege im Ortskern von Nottuln wurde in der Vergangenheit in mehreren
Ausschusssitzungen behandelt: am 15.02.2012 (VL 055/2012), am 22.05.2013 (VL
074/2013), am 26.06.2013 (VL 107/2013), am 20.11.2013 (VL 186/2013) und zuletzt
am 13.04.2016 (VL 050/2016).
In der Sitzung am 13.04.2016 stand die Vorstellung
und Auswahl des Materials für den Neubelag der Straßen und der Gehwege im
Mittelpunkt und zur Diskussion.
Am 05.07.2016 fand im Forum des Gymnasiums Nottuln
eine ausführliche Informationsveranstaltung für die vom Umbau betroffenen
Eigentümer und Anwohner statt. In dieser Informationsveranstaltung wurden die
Planung zum barrierefreien Umbau, die technischen Aspekte des Umbaus und erste
Informationen zu den Bauphasen und zum Bauablauf vorgestellt. Darüber hinaus
wurde im 2. Teil des Abends ausführlich auf die Beitragserhebung nach dem
Kommunalabgabengesetz (KAG-Satzung) eingegangen.
Zu dem frühen Zeitpunkt der
Informationsveranstaltung lagen lediglich eine Vorentwurfsplanung, eine
vorläufige Kostenschätzung und eine erste überschlägige Berechnung der
KAG-Beiträge vor. Die genaue Berechnung der Kosten und damit auch der
KAG-Beiträge hängen insbesondere von der endgültigen Materialauswahl ab.
1. Barrierefreier
Umbau Ortskern Nottuln, hier: 1. Bauabschnitt
1.1
Materialauswahl für die Oberflächen der Gehwege und der Fahrbahn
Im Ortstermin vor der Ausschusssitzung am
13.04.2016 hat eine Ortsbegehung des ersten Bauabschnitts (Kreuzung
Kirchplatz/Twiaelf-Lampen-Hok) stattgefunden. Dabei wurden ebenfalls die
unterschiedlichen möglichen Materialien für die Gehweg- und Fahrbahnoberflächen
vor Ort ausgestellt und begutachtet (Bemusterung). In der Sitzung selbst wurde
noch einmal detailliert auf diese Materialien eingegangen. Es wurden ebenfalls
mögliche Varianten der Auswahl und Kombination von Materialien für die
verschiedenen Oberflächen vorgestellt. Es erfolgte jedoch kein Beschluss über
die Materialauswahl.
Grundsätzlich sind Oberflächen Beläge für die
Fahrbahn, die Gehwege, die Überquerungen, die sog. Mischflächen und die Rinne
auszuwählen.
Die bisher vorgestellten Varianten unterscheiden
grundsätzlich zwischen einem Naturstein Belag für die Fahrbahn (Bestand bzw.
bestandsnaher (neuer) Naturstein mit angepasster Verfugung) und einem
Betonstein für die Fahrbahn. Für die Gehwege kommt Klinker oder Betonstein in
unterschiedlichen Formaten bzw. Farbgebung in Frage.
Die Öffentlichkeit wurde ebenfalls aktiv in die
Frage der Materialauswahl einbezogen. Im Rahmen einer Materialausstellung auf
dem Wochenmarkt am 30.06.2016 hatten alle Bürger die Gelegenheit, ihr Votum für
ein Material abzugeben. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist dieser Vorlage
als Anlage beigefügt (s. Anlage 1). Demnach erhält für die Fahrbahn der
Naturstein „Bestand“ den höchsten Zuspruch, gefolgt von einem Betonstein antik
braun/schwarz. Für die Gehwege favorisierten die Bürger den Betonstein in
Klinkeroptik („Riemchen“) gefolgt von Betonstein braun/schwarz und
schiefer/beige. Der Klinker hat kaum Zuspruch erhalten.
Vorzugsvariante
Die Verwaltung der Gemeinde Nottuln schlägt in Abstimmung
mit dem externen Fachplaner folgende Vorzugsvariante für den Ortskern von
Nottuln vor (s. Anlage 4).
Die Fahrbahn soll grundsätzlich mit Naturstein
bestandsorientiert neugestaltet werden. Hierzu wird der Bestand aufgenommen,
der Ausschuss durch neues, bestandsnahes Natursteinpflaster ergänzt, neu
verlegt und neu verfugt.
Erste Abstimmungsgespräche mit dem Denkmalschutz
haben ergeben, dass die Pflasterung der Fahrbahn mit Naturstein aus Sicht des
Denkmalschutzes unbedingt erforderlich ist. Diese bestandsnahe Pflasterung der
Fahrbahn entspricht ebenfalls dem Votum aus der Bevölkerung.
Die barrierefreien Übergänge über die
Straßen sollen in Naturstein gesägt ausgeführt werden. Dies hat den
gestalterisch ansprechenden Vorteil, dass kein weiteres, neues Material an
dieser Stelle zum Einsatz kommt. Die Erfahrungen in anderen Städten bzw.
Gemeinden bestätigen, dass diese Querungsstellen für Menschen mit
entsprechenden Beeinträchtigungen ausreichend bequem zu bewältigen sind.
Die größere Mischfläche im Bereich der
Kreuzung Kirchplatz/Burgstraße hingegen soll in Betonsteinpflaster in
Antikoptik gepflastert werden. Das Format soll etwas größer z. B. in 20x30x10
cm ausfallen, die Farbe braun/schwarz passt sich einerseits an die Farbgebung
der angrenzenden Fahrbahn an, andererseits grenzt sich die Fläche so von den
umgebenden Gehwegen ab. Dieser Betonstein wurde in der Bürgerbefragung nach dem
Naturstein an zweiter Stelle für die Fahrbahn ausgewählt. Die Ausgestaltung
dieser Mischfläche in Naturstein gesägt würde deutlich höhere Kosten mit sich
bringen.
Für die Gehwege schlägt die Verwaltung grundsätzlich
Betonstein in Klinkeroptik („Riemchen“, Format z. B. ca. 21x7x8 cm) in der
Farbgebung rot/schwarz vor. Mit diesem Vorschlag wird neben gestalterischen
Aspekten ebenfalls dem Votum aus der Bürgerschaft Rechnung getragen; dieser
Stein hat für die Gehwege die höchste Punktzahl bekommen.
Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene
Vorzugsvariante ist nach einem positiven Votum aus der Politik weiter mit dem
Denkmalschutz abzustimmen.
Diese Vorzugsvariante entspricht aus Sicht der
Verwaltung den hohen gestalterischen Ansprüchen im historischen Ortskern, sie
greift die Wünsche der Bevölkerung auf und hält den vorgegebenen Kostenrahmen
ein.
1.2
KAG-Beitragspflicht
Seit Januar 2016 erfolgt seitens der Gemeinde eine
eingehende Rechtsprüfung darüber, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer
KAG-Beitragspflicht führen. Dies ist u. a. von dem Umfang der
Straßenerneuerungsmaßnahme abhängig. Zwischenzeitlich liegt ein
Baugrundgutachten zum Straßenbau für den 1. Bauabschnitt vor, um eine
Einschätzung zum voraussichtlichen Umfang der Baumaßnahmen treffen zu können
(s. Anlage 2a). Demnach ist ein Vollausbau der betroffenen Straßen
unumgänglich. Der Umfang der Maßnahme umfasst demnach die Anhebung der
Fahrbahn, die Erneuerung der Frostschutz-und Tragschichten und Einbau der neuen
Oberflächen.
Diese Rechtsprüfung durch eine externe Kanzlei umfasst
mittlerweile verschiedenste Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erhebung
von KAG-Beiträgen. U. a. zählen zu den untersuchten Fragen die grundsätzliche
Beitragserhebungspflicht der Gemeinde Nottuln, Art und Umfang der Baumaßnahmen,
Beitragsfähigkeit der geplanten Maßnahmen, die Möglichkeit einer Sondersatzung
und die Bildung von Abrechnungsabschnitten. Die ausführliche Stellungnahme von
RA Dr. Hüttenbrink ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt (s. Anlage 3).
Auf der Grundlage umfassender fachlicher und
rechtlicher Überlegungen und Prüfungen wurden für die Berechnung der
KAG-Beiträge die Abrechnungsabschnitte nunmehr wie folgt festgelegt: (s. hierzu
auch Anlage 4):
- Der erste Abrechnungsabschnitt verläuft vom
Twiaelf-Lampen-Hok (Mitte der Grundstücke Twiaelf-Lampen-Hok 2 und
Stiftsplatz 7) über die Kreuzung Hagenstraße - Stiftsplatz bis zur
Burgstraße und endet auf an der Traufwand Kirchplatz 1 zur Burgstraße.
- Der zweite Abschnitt beginnt ebenda wo der
erste endet und geht bis zur Kreuzung Stiftsplatz, Schlaunstraße und
Stiftsstraße.
- Der dritte Abschnitt beginnt Einfahrt
Burgstraße bis Ende des Gebäudes Kirchplatz 1 und umfasst noch den Gehweg
auf der rechten Seite der Burgstraße in einer Länge von 62 m.
Demnach sind die Teilabschnitte der Baumaßnahme in
der Hagenstraße, der Burgstraße und des Kirchplatzes nicht umlagefähig. Die
Kostenverteilung ändert sich somit entgegen der bisherigen Berechnungen
zumindest teilweise zugunsten der Anlieger.
Seitens der Gemeinde Nottuln wurde in diesen
Abrechnungsabschnitten die voraussichtliche Höhe der Beiträge für jeden betroffenen
Anlieger ermittelt, auf Grundlage des bisherigen Stands der Planungen und
Kosten. Die ermittelten Beiträge werden im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung
vorgestellt.
Weiteres
Vorgehen
Mit einer endgültigen Entscheidung über das
einzubringende Material in dieser Sitzung und einem sich daraus ableitenden Beschluss
der zuständigen politischen Gremien im Januar 2017 über das Bauprogramm des 1.
Bauabschnitts können die weiteren Planungen (Ausführungsplanung) für den ersten
Bauabschnitt in Auftrag gegeben werden. Der Baustart würde dann im besten Fall im
Frühjahr 2017 liegen. Die Bauzeit wird ungefähr 3-4 Monate in Anspruch nehmen.
Bei Verwendung von Naturstein für die Fahrbahn ist mit einer 4 wöchigen
Aushärtezeit zu rechnen.
2. Sachstand
weitere Projekte „Integriertes Handlungskonzept“
2.1
Neugestaltung Kastanienplatz: Spielplatz
Über das Vorhaben zur Einrichtung von
Spielstationen im Ortskern von Nottuln und insbesondere zur Neugestaltung des
Kastanienplatzes in Form eines Spielplatzes wurde ausführlich in der
Ausschusssitzung am 13.04.2016 (VL 022/2016) berichtet. In dieser Sitzung wurde
seitens des beauftragten Planungsbüros auch der Entwurf zum Spielplatz
Kastanienplatz vorgestellt. Der Entwurf wurde seitens der Fraktionen durchweg
positiv aufgenommen.
Mit der zwischenzeitlich erfolgten Bewilligung der
Fördermittel wurde nunmehr ein Auftrag zur weiteren Planung des Spielplatzes
bis zur Umsetzung (Lph 5-9 HOAI) extern vergeben. Der neue Spielplatz soll
spätestens zum Sommer 2017 fertig gestellt sein.
2.2
Von Aschebergsche Kurie
Die Maßnahme Umbau und Modernisierung der von
Aschebergschen Kurie, insbesondere die Herstellung der Barrierefreiheit, ist
als Maßnahme im integrierten Handlungskonzept verankert. Darüber hinaus ist
dieses Vorhaben neben weiteren ein sogenanntes Leitprojekt des Handlungskonzeptes.
In der Ausschusssitzungen am 18.11.2015 (VL 157/2015) wurde folgende
Reihenfolge zur Umsetzung der drei Leitprojekte beschlossen: 1. Aschebergsche
Kurie, 2. Alte Amtmannei, 3. Hauptschule. Im September 2016 wurde die
Vorentwurfsplanung (Lph. 1 und 2 HOAI) an einen fachlich auf historische,
denkmalgeschützte Gebäude spezialisierten Architekten extern vergeben. Über den
ersten Vorentwurf wird in der Sitzung mündlich berichtet. Diese und weitere
Planungsleistungen zur Umsetzung des Vorhabens sollen zur Förderung in 2017
beantragt werden. Mit einer Bewilligung der Fördermittel können die Planungen
bis zur Umsetzung des Vorhabens fortgeführt werden.
3. Förderantrag
2016 für Maßnahmen in 2017
Für Einzelmaßnahmen, die in 2017 umgesetzt werden
sollen muss die Gemeinde jeweils im Vorjahr erneut einen Förderantrag bezogen
auf diese Maßnahmen einreichen. Stichtag für das Jahr 2016 für die Einreichung
des Förderantrags ist der 30. November. Die Gemeinde schlägt folgende Maßnahme
für den Förderantrag 2016 vor:
Von Aschebergsche Kurie: Planungs- und
Ingenieurleistungen, Baukosten: Die Benennung der Höhe der voraussichtlichen
Kosten erfolgt auf Grundlage des ersten Entwurfs des Architekten mündlich in
der Sitzung.
Der 1. Bauabschnitt zum barrierefreien Umbau des
Ortskerns befindet sich nach wie vor in einem frühen Planungsstadium. Mit einem
Beginn der Bauarbeiten ist nicht vor Frühjahr 2017 zu rechnen. Vor diesem
Hintergrund rät die Verwaltung davon ab, bereits jetzt die Fördermittel für den
2. Bauabschnitt zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
1. Barrierefreier
Umbau Ortskern Nottuln, hier: 1. Bauabschnitt
Für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts
entstehen nach der aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von insgesamt
394.000 €. Die Kostenschätzung beruht auf der in dieser Vorlage vorgeschlagenen
Vorzugsvarianten und berücksichtigt aktuelle Einheitspreise und Massen.
Der Gemeinde Nottuln liegt zwischenzeitlich ein
Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster vor. Demnach werden für den 1.
Bauabschnitt Fördermittel in Höhe von rd. 146.000 € bereitgestellt. Bei der
Berechnung der Förderung wurden seitens der Bezirksregierung zu erwartende
KAG-Beiträge in Höhe von 150.000 € abgezogen. Die Förderung für dieses Vorhaben
beläuft sich auf rd. 146.000 €.
Die Höhe der KAG-Beiträge hat sich jedoch nach den
neuesten Erkenntnissen zur Abrechnung der KAG-Beiträge geändert und beläuft
sich jetzt auf rd. 104.000 € (s. hierzu 1.2 KAG-Beitragspflicht und VL 199/2016
(Nichtöffentliche Sitzung). Der Eigenanteil der Gemeinde Nottuln ändert sich
entsprechend.
2. Weitere
Projekte
Für die Neugestaltung des Kastanienplatzes
entstehen Baukosten in Höhe von rd. 150.000 Euro (brutto). Hinzu kommen
Planungskosten in Höhe von rd. 30.000 Euro. Mit Zuwendungsbescheid der
Bezirksregierung Münster vom 31.08.2016 wurden Fördermittel für dieses Vorhaben
in Höhe von rd. 110.000 Euro bewilligt. Die notwendigen Eigenmittel für die
weitere Planung und Umsetzung des Kastanienplatzes sind im Haushalt 2016 bzw.
2017 eingestellt. Die Förderung hierfür wurde in der geplanten Höhe bewilligt.
Für den Umbau der von Aschebergschen Kurie wurden
im InHk rd. 1 Mio. Euro eingeplant. Für Architekten- und Ingenieursleistungen
wurden für 2016/2017 zunächst 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Anlagen:
Anlage 1 Ergebnisse der Materialausstellung:
Votum der Bürger
Anlage 2a Baugrundgutachten 1. Bauabschnitt
Anlage 2b Stellungnahme zum Baugrundgutachten
Anlage 3 Stellungnahme der RA Kanzlei Dr.
Hüttenbrink
Anlage 4 Lageplan 1. Bauabschnitt: Material
„Vorzugsvariante“