Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I+II“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Der vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I+II“ (siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 21.11.2010 unter der Vorlagennummer 186/2010 den einstimmigen Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I+II“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB gefasst. Aus Zeitgründen wurde eine Ausweichhalle durch den Grundstückseigentümer angemietet und die Umsetzung der benötigten Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I+II“ verschoben. Der Rat der Gemeinde Nottuln ergänzte den o.g. Aufstellungsbeschluss am 12.05.2015 unter der Vorlagennummer 057/2015 durch die Inhalte:

  1. Die Erweiterung des Baufeldes entlang der Appelhülsener Straße,
  2. die Ermöglichung von Zufahrten von der Appelhülsener Straße und
  3. die Überprüfung und Anpassung aller auf die B 525 bezogenen Festsetzungen.

Am 13.01.2016 beschloss der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen einstimmig, auf Bitte des Grundstückeigentümers, die Wiederaufnahme bzw. Umsetzung des beschlossenen Aufstellungsbeschlusses unter der Vorlagennummer 190/2015. Ziel der 3. Änderung ist die Baugrenzenerweiterung hin zur Appelhülsener Straße (B 525) sowie die Aufhebung des Verbots für Ein- und Ausfahrten entlang der Appelhülsener Straße. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss sah eine komplette Baugrenzenerweiterung hin zur Appelhülsener Straße (B 525) vor. Die Vorgabe von Straßen.NRW ist jedoch, dass ein Mindestabstand der Baugrenze von 20 m zu Bundestraßen eingehalten werden muss. Für das konkrete Vorhaben des Antragstellers (DS Dichtungstechnik GmbH) wird jedoch eine Ausnahme, unter der Berücksichtigung, dass die Bundesstraße 525 voraussichtlich Anfang 2018 auf die Klassifizierung einer Gemeindestraße herabgestuft wird. Ob und inwieweit eine komplette Baugrenzenerweiterung entlang der Appelhülsener Straße vor der Herabstufung zur Gemeindestraße möglich ist, muss diskutiert werden. Ein entsprechendes Verfahren soll jedoch kurzfristig noch im Laufe des Jahres 2017 eingeleitet werden.

Um dem Antragsteller der Baugrenzenerweiterung kurzfristig die Möglichkeit zu geben, sein Vorhaben zeitnah umzusetzen, wurde im Vorfeld die konfliktfreiere Alternative zur Baugrenzenerweiterung gewählt.

Während der Offenlage sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das vereinfachte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.

 

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.


Anlagen:

Anlage 1: Abwägung Offenlage 3. Änderung des B-Plans Nr. 74

Anlage 2: 3. Änderung des B-Plans Nr. 74 „Industriepark I+II“

Anlage 3: Begründung zur 3. Änderung des B-Plans Nr. 74 „Industriepark I+II“