Betreff
Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 Schulze Frenking III
Vorlage
134/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Eine Erweiterung des Änderungsbereiches zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 „Schulze-Frenking III“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für den in Anlage 2 abgegrenzten Änderungsbereich mit der Zielsetzung der Ausweisung eines „allgemeinen Wohngebietes“ und textlicher Festsetzung, dass „sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“ zugelassen werden, wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 26.04.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 „Schulze Frenking III“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB gefasst. Ziel der Änderung war es, planungsrechtliche Sicherheit für die Wohn- und Büronutzung des ehemaligen Pastorats zu erlangen, indem der Änderungsbereich als „Allgemeines Wohngebiet“ mit der textlichen Festsetzung „sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen“ ausgewiesen wurde.

Die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses gilt der angrenzenden Fläche östlich des bisherigen Änderungsbereiches. Hier beabsichtigt die Stift Tilbeck GmbH betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen mit insgesamt 24 Plätzen anzubieten, (Anlage 1). Die Stift Tilbeck GmbH wird das Projekt in der Ausschusssitzung vorstellen. Der Bebauungsplan Nr. 53 „Schulze-Frenking III“ weist momentan für den betroffenen Bereich (Anlage 2) -Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen- aus. Die Verwaltung sieht hier den Handlungsbedarf und schlägt eine Änderung/Erweiterung für den betroffenen Bereich in ein „Allgemeines Wohngebiet“ vor.

Auf Grund des nun größeren Umfanges des Plangebietes und dem Einbeziehen eines bislang unbebauten Grundstücksteils ist die Umstellung des Verfahrens von einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu einem beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten trägt der Antragssteller.


Anlagen:

Anlage 1: Anschreiben Stift Tilbeck GmbH

Anlage 2: Änderungsbereich 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 53 „Schulze Frenking III“