Betreff
Bebauungsplan Nr. 145 "Gewerbegebiet Sendener Straße - Appelhülsen" hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
129/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 145 „Gewerbegebiet Sendener Straße – Appelhülsen“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 145 „Gewerbegebiet Sendener Straße - Appelhülsen“ (siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 19.01.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 145 „Gewerbegebiet Sendener Straße – Appelhülsen“ gefasst. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 „Gewerbegebiet Sendener Straße – Appelhülsen“, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Erweiterung bzw. Aufstockung von Gebäuden durch die textliche Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe von 15 Metern über Normalnull/Geländeoberfläche.

Während der Offenlage sind sechs Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das vereinfachte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.

 

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Verfahrens trägt der Antragssteller.


Anlagen:

Anlage 1: Abwägung Offenlage B-Plan Nr. 145

Anlage 2: B-Plan Nr. 145 „Gewerbegebiet Sendener Straße – Appelhülsen“

Anlage 3: Begründung B-Plan Nr. 145 „Gewerbegebiet Sendener Straße – Appelhülsen“