Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 145 „Gewerbegebiet Sendener Straße – Appelhülsen“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
- Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 145 „Gewerbegebiet Sendener Straße - Appelhülsen“ (siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in
seiner Sitzung am 19.01.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 145 „Gewerbegebiet Sendener Straße – Appelhülsen“ gefasst. Ziel der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 „Gewerbegebiet Sendener Straße –
Appelhülsen“, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, ist die Schaffung
einer planungsrechtlichen Grundlage für die Erweiterung bzw. Aufstockung von
Gebäuden durch die textliche Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe von 15
Metern über Normalnull/Geländeoberfläche.
Während der Offenlage sind sechs Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das vereinfachte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten des Verfahrens trägt der Antragssteller.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägung Offenlage B-Plan Nr. 145
Anlage 2: B-Plan Nr. 145 „Gewerbegebiet Sendener Straße – Appelhülsen“
Anlage 3: Begründung B-Plan Nr. 145 „Gewerbegebiet Sendener Straße – Appelhülsen“