Betreff
Antrag "Die Linke" vom 25.11.2015 zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Vorlage
188/2015.2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Entscheidung über die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird nochmals vertagt.


Sachverhalt:

Zunächst wird auf die umfangreiche Vorlage Nr. 188/2015 verwiesen.

Der Antrag zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge war nach ausführlicher Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 12.01.2016 auf die Ausschusssitzung im Juni 2016 vertagt worden. Man erhoffte sich bis zu diesem Zeitpunkt insbesondere Erfahrungswerte der Stadt Dülmen, die die Gesundheitskarte einführen wollte.

Eine dortige Anfrage ergab, dass ab dem 01.03.2016 intensive Vorarbeiten laufen, damit Zug um Zug alle in Frage kommenden Flüchtlinge mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet werden können. Auch wenn Fragen des Akzeptanz und die Entwicklung der Vorsprachen in  Gesundheitsangelegenheiten durchaus positiv bewertet werden, können erste Aussagen zu den aus unser Sicht kritischsten Fragen, vor allem zum finanziellen Risikos und den zu erwartenden Mehrausgaben, erst im Laufe der nächsten Haushaltsplanaufstellung erfolgen.

Zwischenzeitlich hat sich auch der Städte- und Gemeindebund erneut mit der Einführung der Gesundheitskarte befasst. Nach einer jüngst durchgeführten Umfrage unter den 359 Mitgliedkommunen findet die Gesundheitskarte in NRW kaum Resonanz. Von 175 Kommunen, die sich bisher an der Umfrage beteiligt hatten, hätten lediglich 6 mitgeteilt, dass sie die Gesundheitskarte bereits eingeführt hätten oder noch einführen wollen. Der Städte- und Gemeindebund fordert Land und Krankenkassen auf, die Rahmenbedingungen so zu überarbeiten, dass sie für eine größere Anzahl von Kommunen akzeptable Bedingungen bietet.

„Dazu gehöre eine deutliche Reduzierung der Verwaltungskostenpauschale und eine Übernahme des Haftungsrisikos durch das Land bei Verlust oder Missbrauch der Gesundheitskarte“, so der Städte- und Gemeindebund.

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Entscheidung nochmals zu vertagen.


Finanzielle Auswirkungen:

Mehrkosten, allein durch Verwaltungskostenbeitrag i.H.v. rd. 17.900 € (8 % der veranschlagten Krankenhilfe 2016)


Anlagen:

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