Betreff
Nachverdichtung Lindenstraße/Münsterstraße - Appelhülsen; hier: Arbeitsauftragerteilung
Vorlage
057/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird der Arbeitsauftrag „Nachverdichtung Lindenstraße/Münsterstraße – Appelhülsen“ erteilt.


Sachverhalt:

Bei der Verwaltung ist der in Anlage 1 abgedruckte Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Zentrum Appelhülsens (Lindenstraße/Münsterstraße) eingegangen. Ziel des Antragstellers ist es, eine planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im rückwärtigen Grundstücksbereich der Lindenstraße 10 zu erhalten. Eine Genehmigung nach § 34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) durch den Kreis Coesfeld wird nicht in Aussicht gestellt. Die Verwaltung sieht hier die Möglichkeit, angestoßen durch den Antrag zur Bebauungsplanaufstellung, im Vorfeld die Anwohner der angrenzenden Grundstücke dahingehend zu informieren und zu befragen, ob ein Interesse einer Nachverdichtung besteht. Hier sind bereits vergleichbare Bebauungspläne und Beteiligungsverfahren (Informationsveranstaltungen + schriftl. Abfrage Meinungsbild) zur Nachverdichtung zu nennen (Bsp. B-Plan Nr. 141, B-Plan Nr. 137), die die Grundlage für eine erfolgreiche Nachverdichtung stellen.

Der Bereich zur Nachverdichtung innerhalb des Gebietes Lindenstraße/Münsterstraße ist aus städtebaulicher Sicht sehr uneinheitlich entwickelt und gewachsen. Wie in den Anlagen 2 und 3  aufgezeigt wird, ist der Bereich durch unterschiedliche Bebauungstypen mit unterschiedlicher Ausdehnung geprägt. Eine sinnvolle Gebietsabgrenzung wird auch auf Grundlage der Eigentümerbefragung stattfinden.

Der Antragsteller wird sein Vorhaben persönlich in der Ausschusssitzung vorstellen und für Fragen bereitstehen.

 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird die betroffenen Eigentümer zu einer Informationsveranstaltung „Nachverdichtung“ einladen und über die Möglichkeiten der Nachverdichtung bzw. Aufstellung eines Bebauungsplanes informieren. Anschließend erfolgt eine schriftliche Anfrage zur Meinungsbildabfrage der Eigentümer. Auf Grundlage der ausgewerteten Ergebnisse wird der Antrag erneut zur Beratung in  den politischen Gremien eingebracht. Hieraus könne dann ein Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Planverfahrens zu Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB resultieren.


Finanzielle Auswirkungen:

zunächst nur interner Personalaufwand


Anlagen:

Anlage 1: Antrag

Anlage 2: Übersichtskarte zum Antrag

Anlage 3: Fotos des Umfeldes