Entscheidung über die Reihenfolge der Umsetzung von Leitprojekten
Beschlussvorschlag:
1. Der Stand der Diskussion zu den Umsetzungszeiträumen der Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept Ortskern Nottuln wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Fraktionen werden gebeten, die Entscheidung über die Reihenfolge zur Umsetzung der Leitprojekte auf der Grundlage der vorliegenden Vorlage bis zur nächsten Ausschusssitzung (voraussichtlich am 18. November 2015) vorzubereiten.
Sachverhalt:
Sachstandsbericht zum Stand der Diskussion des Maßnahmenprogramms
Sachverhalt
Die Aufstellung des integrierten Handlungskonzeptes Ortskern Nottuln
2025 (InHk) befindet sich zurzeit in der Phase der abschließenden Bearbeitung.
Zuletzt wurde mit der Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 20.05.2015 (VL 070/2015)
ausführlich über den Sachstand des InHk, berichtet.
Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung den aktuellen Stand der
Diskussion zur Reihenfolge der Umsetzung von ersten Maßnahmen bzw. Leitprojekten
aus dem Handlungskonzept vor.
1. Stand der Diskussion
Im Ergebnis der Bürgerbeteiligung und der internen Arbeit der
Verwaltung wurde Ende 2014 ein vorläufiges Maßnahmenpakte zusammengestellt. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen und insbesondere die Auswahl von Leitprojekten wurden
im Januar 2015 in einem Workshop ausschließlich mit politischen Vertretern
diskutiert. Die Ergebnisse dieses Workshops wurden der Vorlage der
Ausschusssitzung am 20.05.2015 als Anlage beigefügt. Die Ergebnisse wurden bei
der weiteren Überarbeitung des Maßnahmenprogramms berücksichtigt.
Das überarbeitete Maßnahmen- und Handlungsprogramm einschließlich einer
Kosten- und Finanzierungsübersicht und eines Zeitrahmens zur Umsetzung der
Vorhaben war Gegenstand eines zweiten Politikworkshops am 21.09.2015 in der
Alten Amtmannei. Insbesondere wurden dabei auch die Vorschläge der Verwaltung
zur Umsetzung der Leitprojekte und zum Arbeitsprogramm für 2016 diskutiert.
Im Ergebnis des Workshops am 21.09.2015 herrschte grundsätzliche
Einigkeit über das gesamte vorgeschlagene Maßnahmenprogramm einschließlich der
Benennung der Leitprojekte.
Keine Einigkeit konnte erzielt werden über
den zeitlichen Rahmen zur Umsetzung der Leitprojekte
¨
Umnutzung
der ehemaligen Hauptschule u. a. für Verwaltungszwecke: Nutzungskonzept und
Umgestaltung
¨
Umbau
und Umgestaltung der Alten Amtmannei, Einrichtung eines Bürger- und
Kulturzentrums
¨
Umbau
und Modernisierung der von Aschebergschen Kurie, Gastronomie im EG.
Einige Teilnehmer äußerten den Wunsch, mit
einem der öffentlichen Gebäude im Ortskern zu beginnen bzw. zeitgleich mit der
Hauptschule und einem der öffentlichen Gebäude im Ortskern.
2. Zeitplan zur Umsetzung von Leitprojekten und für 2016/2017
Die Verwaltung schlägt im Maßnahmenprogramm
folgenden Zeitplan zur Umsetzung der
Leitprojekte und erster Maßnahmen in 2016/2017 vor.
Leitprojekte und Prioritäten*
¨
Neugestaltung
bzw. Aufwertung der öffentlichen Plätze im Ortskern:
a) Nutzungskonzept und städtebauliche Entwürfe b) Umsetzung der Neugestaltung
A, 2016 - 2020
¨
Errichtung
von Spielmöglichkeiten im Ortskern: A, 2016
¨
Umnutzung
der ehemaligen Hauptschule u. a. für Verwaltungszwecke: Nutzungskonzept und
Umgestaltung: A, 2016 – 2018
¨
Umgestaltung
der Ortsdurchfahrt Nottuln: B, 2020 - 2025
¨
Umbau
und Umgestaltung der Alten Amtmannei, Einrichtung eines Bürger- und
Kulturzentrums: A, 2020/21
¨
Umbau
und Modernisierung der von Aschebergschen Kurie, Gastronomie im EG: A, 2018/19
¨
Schrittweise
Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes „Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln“: A,
2016-2018
* Hoch/Leitprojekt (A), Mittel
(B), Niedrig (C).
Arbeitsprogramm 2016
2016*
¨
Nutzungskonzept
und städtebauliche Entwürfe für die Neugestaltung der öffentlichen Plätze
¨
Errichtung
von Spielmöglichkeiten im Ortskern (Realisierung)
¨
Umnutzung
der ehemaligen Hauptschule: Konzept/Vorplanung
¨
Stärkung
des Einzelhandels im Ortskern (Budget/Jahr)
¨
Barrierefreie
Umgestaltung der Kreuzung Kirchplatz/Twiaelf-Lampen-Hok/Hagenstraße
¨
Nachrichtlich:
Wirtschaftsförderung
*Der tatsächliche Beginn der Umsetzung von Maßnahmen hängt neben einem
positiven Förderbescheid anschließend davon ab, wann die avisierten
Einzelmaßnahmen bewilligt werden. Hierfür ist jeweils die Vorlage konkreter
Planunterlagen nötig. Unabhängig davon sind konzeptionelle Überlegungen und
auch (interne) Vorplanungen vorab jederzeit möglich.
Begründung für das Arbeitsprogramm 2016
Mit einem externen Auftrag für städtebauliche Entwürfe für die
Neugestaltung der öffentlichen Plätze kann kurzfristig begonnen werden.
Zur Errichtung von Spielmöglichkeiten im Ortskern liegen in Kürze bereits ein
Vorentwurf und eine Kostenschätzung vor. Die bauliche Realisierung von
Spielstationen ist ebenfalls relativ kurzfristig möglich.
Zur frühzeitigen Bewilligung von
Fördermitteln für erste Maßnahmen aus dem Programm müssen bereits möglichst
konkrete und umsetzungsreife Planungen vorliegen. Dies ist für die barrierefreie Umgestaltung der Kreuzung Kirchplatz/Twiaelf-Lampen-Hok/Hagenstraße der Fall.
Für die Umnutzung
der Hauptschule liegen bereits umfangreiche Vorüberlegungen, -planungen und
Kostenschätzungen vor, die als Grundlage für weitere Planungen dienen können.
3. Vorschlag zur zeitlichen Abfolge der Umsetzung von drei
Leitprojekten
Als Diskussionsgrundlage für eine Entscheidung über die zeitliche
Abfolge der Umsetzung der drei Leitprojekte „Hauptschule“, „Aschebergesche
Kurie“ und „Alte Amtmannei“ schlägt die Verwaltung folgende Reihenfolge vor.
a) Umnutzung der Hauptschule: Konzept / Vorplanung 2016, Ausführung ab
2017
Für die weitere Nutzung des Gebäudes der ehemaligen
Geschwister-Scholl-Schule ist eine Mischnutzung für Verwaltungszwecke im
Erdgeschoss und eine VHS-Nutzung im Obergeschoss vorgesehen (s. Kap. 6).
Für dieses Vorhaben liegen bereits
umfangreiche Vorüberlegungen, -planungen und Kostenschätzungen vor, die als
Grundlage für weitere Planungen dienen können. Ebenso sind die
Herausforderungen einer Umnutzung und baulichen Veränderung bekannt
(insbesondere Brandschutz, Denkmalschutz etc.).
An die vorhandenen Vorplanungen kann
kurzfristig angeknüpft werden.
Die Fertigstellung der baulichen Anpassungen in
der Hauptschule ist eine Voraussetzung dafür, dass hier Teile der Verwaltung
einziehen können. Diese Verlagerung ist wiederum Voraussetzung dafür, dass die
Räume im UG der Aschebergschen Kurie für andere Nutzungen frei werden. Damit
einher geht eine entsprechende Ersparnis der Miete. Die Umnutzung der
Hauptschule muss somit deutlich vor den baulichen Veränderungen an der Aschebergschen
Kurie vollzogen sein.
Kostenschätzung |
|
Gesamtkosten |
2,5 Mio € Planung und Umsetzung |
Städtebauförderung (70%) |
1.750.000 € |
Eigenmittel Gemeinde Nottuln |
750.000€ |
b) Umbau und Umgestaltung der Alten Amtmannei, Einrichtung eines Bürger-
und Kulturzentrums: Konzept / Vorplanung 2017, Ausführung ab 2018
Im Rahmen eines Umbaus der Alten Amtmannei ist
insbesondere ein barrierefreier Zugang des OG und eine barrierefreie
Toilettenanlage, ggf. mit öffentlichem Zugang, vorgesehen. Darüber hinaus soll
ein Umbau weitergehende Nutzungsmöglichkeiten des Erdgeschosses ermöglichen (s.
Kap. 6).
Für dieses Vorhaben liegen bereits ein
Vorentwurf und eine Kostenschätzung vor, die als Grundlage für weitere
Planungen dienen können. Das Konzept ist weitgehend bekannt. Die
Entwurfsarbeiten könnten extern vergeben werden.
An die vorhandenen Vorplanungen kann
kurzfristig angeknüpft werden.
Vor dem beschriebenen Hintergrund ist abzusehen,
dass eine Vergabe und Durchführung der Arbeiten zum Umbau der Alten Amtmannei
ohne komplexe Abstimmungserfordernisse z. B. mit privaten Dritten relativ
kurzfristig begonnen werden kann.
Kostenschätzung |
|
Gesamtkosten |
1 Mio. € Planung, Umsetzung |
Städtebauförderung (70%) |
700.000 € |
Eigenmittel Gemeinde Nottuln |
300.000 € |
c) Umbau und Modernisierung der von Aschebergschen Kurie, Gastronomie
im EG: Konzept / Vorplanung 2018, Ausführung ab 2019
Im Rahmen eines Umbaus der von
Aschebergschen Kurie soll der Ratssaal barrierefrei zugänglich gemacht werden,
die frei werdenden Räume im EG könnten (bei einem Umzug der Verwaltung in die
Hauptschule) durch einen entsprechenden Umbau für Gastronomie genutzt werden.
Für das o. g. Vorhaben liegen noch keine
Vorplanungen vor, die als Grundlage für weitere Planungen dienen können. Das
Konzept befindet sich in der Phase von Vorüberlegungen und ersten Gesprächen.
Vor dem beschriebenen Hintergrund ist
abzusehen, dass zunächst umfangreiche konzeptionelle Arbeiten und Vorplanungen
nötig sind. Bereits in der Konzeptphase sind nach jetzigem Kenntnisstand
umfangreiche Abstimmungen mit Dritten bzgl. einer möglichen Gastronomie nötig.
Die Umnutzung der Hauptschule muss somit deutlich
vor den baulichen Veränderungen an der vollzogen sein.
Der Umbau der Aschebergschen
Kurie kann somit sinnvoll erst dann begonnen werden, wenn die Räume in der
ehemaligen Hauptschule durch die Verwaltung absehbar bezogen werden können.
Kostenschätzung |
|
Gesamtkosten |
1 Mio. € |
Städtebauförderung (70%) |
700.000 € |
Eigenmittel Gemeinde Nottuln |
300.000 € |
4. Weiteres Vorgehen / Zeitplan
Die Verwaltung hat den Auftrag, den Antrag auf
Fördermittel für eine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2016
vorzubereiten. Der Antrag ist bis zum 31.12.2015 für die Aufnahme in das
Programm für das Folgejahr zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt muss ein
entsprechender Ratsbeschluss vorliegen.
Mit einem Förderbescheid ist frühestens im
Frühjahr des Jahres 2016, mit der Bereitstellung von Fördermitteln frühestens
im weiteren Verlauf von 2016 zu rechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der avisierten Leitprojekte entstehen Folgekosten, die im Handlungskonzept abzuschätzen und zu benennen sind. Diese sollen in erster Linie durch zu beantragende Städtebaufördermittel, möglichst kombiniert mit privaten Mitteln, abgedeckt werden. Darüber hinaus sollen weitere Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen geprüft werden. Zu beachten ist, dass die Gemeinde bei der Zuwendung von Städtebaufördermitteln einen entsprechenden Eigenanteil bereitstellen muss.
Anlagen:
Anlage 1 Präsentation des Workshops „Politik“ vom
21.09.2015
Anlage 2 Auszug aus dem Entwurf des
integrierten Handlungskonzeptes:
Kapitel 6
Maßnahmenprogramm