Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum Bebauungsplan
Nr. 141 „Zwischen Antonistraße und Lerchenhain“ abgegebenen Stellungnahmen, wie
in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
2.
Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt den Bebauungsplan Nr. 141
„Zwischen Antonistraße und Lerchenhain“ (Anlage 2) gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1
Baugesetzbuch sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung. Die
zugehörige Begründung (Anlagen 3-4) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Nachverdichtungsprojekte in der Gemeinde Nottuln wurde am 21.10.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Antonistraße und Lerchenhain“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ermöglichung einer geordneten und nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung.
Die Information über die Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 19.01.2015 bis 02.02.2015 statt. In diesem Rahmen sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 27.07.2015 bis zum 26.08.2015 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen und die zugehörigen Abwägungsempfehlungen finden sich in Anlage 1. Es ist keine Überarbeitung des Planes notwendig.
Es ist sehr erfreulich, dass das Planverfahren in relativ kurzer Zeit durchgeführt werden konnte und nun bald sieben bis acht neue Bauplätze zur Verfügung stehen können.
Es wird daher empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsempfehlungen
Anlage 2: Bebauungsplan
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Artenschutzgutachten zur Begründung