Betreff
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 Gewerbegebiet Buxtrup - Erweiterung des Baufeldes
Vorlage
127/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine schriftliche Anfrage an Straßen.NRW zu senden, um den Erfolg eines Änderungsverfahrens in Hinblick auf die Bestimmungen von § 9 Fernstraßengesetz abzuschätzen.

 


Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag vom 10.09.2015 vor, in dem ein ortsansässiger Gewerbebetrieb zur Betriebserweiterung um die Erweiterung des Baufeldes in Richtung B525 bittet (s. Anlage 1).

Gem. § 9 Fernstraßengesetz besteht eine Anbaubeschränkungszone im Bereich von 20-40 m Abstand zu Bundesstraßen. Sofern Straßen.NRW als Straßenbaulastträger im Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan zustimmt, kann ein Bebauungsplan von dieser Regelung abweichen.

Ein vergleichbarer Antrag auf Erweiterung des Baufeldes wurde vor kurzem im Bereich des Bebauungsplanes „Industriepark I+II“ gestellt. Im Bereich des Industrieparks I+II wird die B 525 jedoch nach Bau der Umgehungsstraße herabgestuft und keine Bundesstraße mehr sein. Beim vorliegenden Antrag bleibt die Bundesstraße dauerhaft erhalten.

Um die Aussicht auf Erfolg eines Änderungsverfahrens abzuschätzen, schlägt die Verwaltung daher zunächst vor, eine schriftliche Anfrage an Straßen.NRW zu senden. Nach Vorliegen des Ergebnisses wird der Antrag erneut den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt.   


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst interne Personalkosten. Die Kosten eines späteren Planänderungsverfahrens trägt der Antragsteller.


Anlagen:

Anlage 1: Antrag