Betreff
Antrag auf Änderung Bebauungsplan 003 Schulze Frenking - Verschiebung einer Baugrenze
Vorlage
054/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 003 „Schulze Frenking“ wird eingeleitet.


Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag vom 20. Februar 2015 vor, in dem die Verschiebung der gartenseitigen Baugrenze von auf dem Eckgrundstück Regerstraße 1 gewünscht wird, um den Anbau eines Wintergartens zu ermöglichen (vgl. Anlage 1).

Das Grundstück liegt im Westen des Ortsteils Appelhülsen, im Geltungsbereich des Bebauungsplans 003 „Schulze Frenking“ aus dem Jahr 1977 (vgl. Anlage 2).

Aus städtebaulichen Gründen ist die bauliche Fassung der Straßenecke durch einen Anbau an das Bestandshaus zu vertreten. Eine nennenswerte Beeinträchtigung der benachbarten Grundstückseigentümer ist nicht zu befürchten, da weiterhin ein großzügiger Abstand zur Nachbargrenze von mehr als 6 m verbleibt.

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens zu fassen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.


Anlagen:

Anlage 1 Antrag

Anlage 2 Auszug aus dem geltenden Bebauungsplan