Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und den Städten und Gemeinden zur Beteiligung an den Kosten der Pestalozzischule
Vorlage
051/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln stimmt dem Abschluss  des als Anlage beigefügten  öffentlich-rechtlichen Vertrages  zur Beteiligung an den Kosten der Pestalozzischule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen – des Kreises Coesfeld zu.


Sachverhalt:

 

Insbesondere die Zukunft der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist vor dem Hintergrund der Mindestgrößenverordnung vom 16.10.2013  und vor dem Hintergrund eines geänderten Elternwahlverhaltens im Nordrhein-Westfalen vielerorts neu zu regeln.

 

Im Kreis Coesfeld erreichen die drei bestehenden Förderschulen Lernen in Trägerschaft der Gemeinde Ascheberg (Burg-Schule)  sowie der Städte Coesfeld (Fröbelschule) und Dülmen (Pestalozzischule)  nicht mehr die erforderliche Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schüler (SuS) und würden somit ab dem kommenden Schuljahr sukzessive auslaufen.

Eine Förderschule kann mit Genehmigung der Bezirksregierung an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. Dazu sind mindestens 72 SuS an jedem Teilstandort erforderlich. Aus vorbereitenden Gesprächen wurde deutlich, dass auch diese Schülerzahl für den Schulstandort in Ascheberg wohl zukünftig nicht mehr erreicht werden kann. Die Städte Coesfeld und Dülmen haben daher geprüft, wie ein Förderschulangebot für den Förderschwerpunkt Lernen im Kreis Coesfeld weiter aufrechterhalten werden kann. Hierbei herrscht Einigkeit, dass die Schülerzahlen in Anbetracht der Mindestgrößenverordnung nur noch für eine Förderschule im Kreis Coesfeld ausreichen. Durch die Bildung von Teilstandorten in Dülmen und Coesfeld ließe sich unter möglichst weitgehender Nutzung vorhandener räumlicher, personeller und organisatorischer Strukturen eine noch relativ ortsnahe Beschulung gewährleisten.

Es wird daher angestrebt, dass die kleinere Fröbelschule in Coesfeld mit Beginn des Schuljahres 2015/16 aufgelöst wird und zeitgleich die Pestalozzischule in Dülmen einen Teilstandort in Coesfeld angliedert und dazu das Schulgebäude etc. der Fröbelschule nutzt.

 

Da die Trägerschaft für die Peter-Pan-Schule in Dülmen (Förderschwerpunkt Sprache) und der  Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen (Förderschwerpunkt für emotional-soziale Entwicklung) bereits beim Kreis Coesfeld liegt, soll auch der Kreis Coesfeld die Trägerschaft der „neuen“ Pestalozzischule übernehmen.

Mit Schreiben vom 16.02.2015 (Anlage) unterrichtet der Landrat des Kreises Coesfeld die Gemeinde Nottuln über den Beschluss des Kreistages vom 17.12.2014, wonach dieser seine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Schulträgerschaft der Pestalozzischule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen – mit den Teilstandorten Dülmen und Coesfeld beschlossen hat. Weiter hat der Kreistag beschlossen, dass der Kreis Coesfeld mit allen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld Vereinbarungen über die Beteiligung an den Kosten auf Grundlage der Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort trifft. Konkrete Kostenberechnungen sind derzeit allerdings noch nicht möglich.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, dem Abschluss desbeigefügten  öffentlich-rechtlichen Vertrages  (Anlage) zuzustimmen, um auch zukünftig ein möglichst ortsnahes Beschulungsangebot an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen vorzuhalten und damit das Wahlrecht der Nottulner Eltern zwischen allgemeiner Schule und Förderschule zu gewährleisten.

Es ist davon auszugehen, dass die Schulstandorte Dülmen und Coesfeld für die Kinder aus Nottuln dann noch an Bedeutung gewinnen, wenn die Stadt Münster den Schulstandort in Roxel (ehemals Augustin-Wibbelt-Schule, heute Teilstandort der Uppenbergschule Münster) aufgeben muss und die Beschulung verlagert. Es ist davon ausgehen, dass die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Münster mittel- bis langfristig auslaufen wird.

Zurzeit besuchen 26 Kinder die Uppenbergschule und 6 Kinder die Schulen in Dülmen und Coesfeld.

Da im Rahmen der gesetzten Fristen eine Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit nicht terminiert ist, wird die Angelegenheit direkt dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:

Kostenerstattung je Schülerin/Schüler 1.350 € ./. GFG-Mittelzuweisung geschätzt 1.000 €/Schülerin/Schüler zeitversetzt zzgl. Schülerfahrkosten i.H.v. zurzeit 720 bis 950 € je Schülerin/Schüler pro Jahr (ÖPNV)


Anlagen:

Schreiben des Landrates Coesfeld vom 16.02.2015 nebst Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages