Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 "Appelhülsen Nord II" im Bereich des Friedhofs;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
023/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen-Nord II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB). Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Trauerhalle.


Sachverhalt:

Auf Grund der nunmehr gesicherten Finanzierung rückt der Bau der neuen Trauerhalle am Friedhof in Appelhülsen näher.

Vor Erteilung einer Baugenehmigung ist es notwendig, die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Friedhof Appelhülsen wird derzeit im Bebauungsplan Nr. 84 „Appelhülsen-Nord II“ als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt (siehe Anlage 2). Um den Bau der Trauerhalle zu ermöglichen, ist eine Änderung dieses Bebauungsplanes erforderlich. Am geplanten Standort sind die Festsetzung einer Baugrenze und die Aufnahme einer Benennung der künftigen Nutzung notwendig. Vorläufige Pläne der geplanten Trauerhalle sind Anlage 3 zu entnehmen.

Hierfür soll ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB eingeleitet werden. Im Verfahren findet eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.


Finanzielle Auswirkungen:

interne Personalkosten sowie gegebenenfalls ca. 1.000,00 € für eine Artenschutzprüfung


Anlagen:

Anlage 1:       Geltungsbereich

Anlage 2:       Auszug aus dem B-Plan Nr. 84

Anlage 3:       (Vorläufige) Planung der Trauerhalle