Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Prüfung eines Neu- oder Anbaus zur Errichtung eines Bewegungsbades
Vorlage
069/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sachverhalt ist bei Vorliegen detaillierterer Planungen erneut dem zuständigen Fachausschuss (GUO) – auch im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2015 – zur Beratung vorzulegen.


Sachverhalt:

Der Antrag der der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist Anlage 1 zu entnehmen.

 

Auf Grund des Antrages wurde durch das Gebäudemanagement sowie FB 4 als Betreiber des Hallenbades eine Vorprüfung durchgeführt. Auf Grund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit, konnte der Sachverhalt hinsichtlich der Standortwahl, der Entwurfsplanung und der Kostenstruktur noch nicht abschließend bearbeitet werden. Hier ist teilweise noch eine Detailprüfung erforderlich. Es handelt sich jeweils um das Ergebnis einer vorläufigen Prüfung.

 

 

Standort / Alternativen

Naheliegender Gedanke hinsichtlich eines neuen Bewegungsbades ist ein Anbau an das bestehende Hallenbad. Dies ist jedoch nach bisherigeren Erkenntnissen nicht zielführen:

·         Die Technik des Hallenbades hinsichtlich der Wasseraufbereitung, der Dimensionierung der Heizungsanlagen etc. ist auf den bisherigen Betrieb zugeschnitten und ausgelastet. Jeder Anbau führt zu grundlegendem Erneuerungsbedarf bei der gesamten Hallenbadtechnik.

·         Ein Anbau ist in die Gebäudestruktur des Hallenbades kaum sinnvoll integrierbar (Verlust der großen Fensterfläche).

·         Ein autarkes Gebäude lässt sich betrieblich und energetisch angesichts des sehr unterschiedlichen Anforderungsprofils besser optimieren (höhere Wasser- und Raumtemperaturen, ganzjährige Nutzung).

·         Ein Anbau wäre für die Nutzer nicht optimal erreichbar (Barrierefreiheit, Stellplätze unmittelbar vor dem Gebäude).

 

Daher wird ein „autarkes“ Bewegungsbad als die sinnvollere Alternative angesehen. Dieses sollte sich jedoch im unmittelbaren Umfeld der bestehenden Bäder befinden, um Synergien beim Personaleinsatz erzielen zu können. Zudem ist bei einem solchen Standort auch eine Einbindung in das bestehende Nahwärmenetz möglich.

 

Daher wird ein Standort am Rande des Freibadgeländes, direkt am großen Parkplatz der Bäder vorgeschlagen (siehe Anlage 2). Für diesen Standort ist eine Planung durchgeführt worden.

 

Eine nähere Prüfung ist noch dahingehend erforderlich, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine Kooperation mit dem St.-Gerburgis-Hospital möglich ist. Sollten hierzu bis zur Sitzung neue Erkenntnisse vorliegen, so wird hierzu mündlich berichtet.

 

 

Entwurf

Durch das Gebäudemanagement wurde auf Grund der oben genannten Rahmenbedingungen ein Vorentwurf für ein „autarkes“ Bewegungsbad gefertigt. Dieses Bewegungsbad ist hinsichtlich Größe und Ausstattung bewusst so zurück haltend wie möglich geplant. Auf möglichst kompakter Grundfläche sollen alle unbedingt erforderlichen Ausstattungsmerkmale zusammengefasst werden: ein barrierefrei zugängliches 12 x 8 m großes und etwa 1,50 m tiefes Becken mit einem kleinen Kabinen- und Sanitärtrakt (Entwurf siehe Anlage 2).

Nicht gespart werden sollte bei der Gebäudetechnik. Die durch ein Bewegungsbad entstehenden laufenden Kosten sind insbesondere auf Grund der zu erzeugenden Wassertemperaturen hoch. Durch ein zeitgemäßes Konzept (u.a. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, sehr starke Dämmung und Solarunterstützung) können hier die laufenden Kosten deutlich gesenkt werden.

 

 

Kosten

Die Baukosten sind mit 1,7-2,0 Mio. € zu beziffern (Kostenschätzung siehe Anlage 3).

 

Als weitaus bedeutender als die einmaligen Kosten sind die laufenden Kosten anzusehen. Diese summieren sich auf jährlich etwa 260.000 € (inkl. Abschreibung). Die Kosten wurden auf Grund der Erfahrungswerte im Betrieb des Hallenbades unter Berücksichtigung möglicher energetischer Einsparungen im Neubau errechnet. Im Rahmen der noch folgenden Detailplanung kann noch genauer errechnet werden, ob noch weiteres Einsparpotential besteht (Energieberatung).

 

Den größten Anteil an den laufenden Kosten haben die Energiekosten (75.000 €) sowie die Personalkosten (50.000 €).

 

Bei den Personalkosten wird zunächst von einem neuen Mitarbeiter ausgegangen. Abhängig davon, in welchem Maße die Nutzer selbst die Aufsichtspflicht übernehmen, kann es hier noch zu Kostenreduktionen kommen.


Finanzielle Auswirkungen:

Bislang nur interne Personalkosten;

Bei Umsetzung: ca. 1,7-2,0 Mio. € Baukosten sowie ca. 260.000 € jährliche Betriebskosten (inkl. Abschreibungen)


Anlagen:

Anlage 1: Antrag

Anlage 2: Vorentwurf

Anlage 3: Kostenstrukturen