Betreff
Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen; Gebührenkalkulation für die Zeit ab dem 01.01.2014
Vorlage
190/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gebührenkalkulation für die Übergangswohnheime der Gemeinde Nottuln für die Zeit ab dem 01.01.2014 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die in der Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen wird in der vorliegenden Form beschlossen.


Sachverhalt:

Die Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 16.12.2008 erfasst die Unterkünfte Weseler Str. 21 und Daruper Straße 42 - 46. Diese war zuletzt zum 1.1.2012 geändert worden.

 

Für die Benutzung der Übergangswohnheime sind von den Nutzern Gebühren zu zahlen. Diese wurden von der Verwaltung wie folgt neu kalkuliert.

 

Anpassung der Benutzungsgebühr

Für die Berechnung der Benutzungsgebühr je Quadratmeter wurden grundsätzlich  die Ergebnisse der Jahresrechnung 2012 hilfsweise herangezogen.

 

Die umzulegenden  Verwaltungs- und Personalkosten wurden für den Zeitraum ab dem 01.01.2014 hochgerechnet.

 

Der jährliche Aufwand stellt sich im Vergleich zur letzten Kalkulation wie folgt dar:

 

 

Bemessungsgrundlage 2012

./. Ertrag ohne Ben.-Gebühr

Bemessungsgrundlage 2014

./. Ertrag ohne Ben.-Gebühr

Weseler Straße 21

37.786,73 €

37.082,64 €

Daruper Straße 42 - 46

37.216,01 €

37.360,21 €

 

 

Die Benutzungsgebühr (§ 5 Abs. 1 und2) in Höhe von derzeit monatlich 5,08 €/m² sollte daher ab dem 01.01.2014  in Höhe von 5,03 €/m² neu festgesetzt werden.

 

Die Kalkulation ist der Vorlage beigefügt.

 

 

Anpassung der Pauschalen für Verbrauchskosten

 

Auch die Verbrauchskosten (§ 5 Abs. 3,  Strom, Wasser, Heizung, sonstige Nebenkosten) wurden neu kalkuliert. 

 

Ein Unterschied in der Bewirtschaftung der beiden Übergangswohnheime besteht darin, dass an der Daruper Straße aufgrund der technischen Voraussetzungen die Bewohner grundsätzlich den Bezug von Strom direkt mit dem Versorgungsunternehmen abrechnen. Lediglich bei Wohngemeinschaften werden Pauschalen erhoben. Ergänzend wird hier noch der Allgemeinstrom pauschal umgelegt.

 

An der Weseler Straße fehlt die technische Voraussetzung für die Erfassung der einzelnen Stromverbräuche. Hier werden die Stromkosten insgesamt pauschal auf die Benutzer umgelegt.

 

Die neuen Pauschalen sind ebenfalls der als Anlage beigefügten Kalkulation zu entnehmen.

 

Der Satzungsbeschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Vgl. Kalkulation lt. Anlage


Anlagen:

  1. Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen
  2. Gebührenkalkulation für die Zeit ab dem 01.01.2014