Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Jährlich wird eine Prognose über die mittelfristige Entwicklung der
Schülerzahlen der Schulen in der Gemeinde Nottuln erstellt. Ebenfalls werden
die Übergangsquoten von den Nottulner Grundschulen zu weiterführenden Schulen
ermittelt. Diese Zahlen werden hiermit dem Ausschuss für Familie, Soziales,
Bildung und Freizeit vorgestellt.
Auf der Grundlage der tatsächlichen Geburten in der Gemeinde Nottuln
und deren Zuordnung zur nächstgelegenen Grundschule wurde die Prognose der
zukünftigen Einschulungen (Seite 1) bis zum Schuljahr 2018/2019 errechnet. Wie
auch bereits in den vorangegangenen Jahren erkennbar, führt die demographische
Entwicklung des Bevölkerungswachstums zu sinkenden Geburten und daraus
resultierenden sinkenden Schülerzahlen.
Seit November 2012 gilt das 8. Schulrechtsänderungsgesetz mit dem auch
wesentliche Änderungen in Bezug auf die Schulentwicklungsplanung beschlossen
wurden.
Das Gesetz schafft die Grundlage dafür, pädagogisch sinnvolle und
schulorganisatorisch machbare Grundschulangebote mit einer wohnungsnahen
Schulversorgung zu verbinden. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen
geschaffen für eine gerechtere Klassenbildung auf der Basis insgesamt kleinerer
Klassen.
Grundschulen müssen zukünftig, wenn sie eigenständig fortgeführt werden
sollen, mindestens 92 Schülerinnen und Schüler haben. Die einzige Grundschule
einer Gemeinde kann eigenständig mit mindestens 46 Schülerinnen und Schülern
fortgeführt werden.
Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern
können nur als Teilstandorte in einem Grundschulverbund geführt werden.
Kleinere Teilstandorte können ausnahmsweise von der oberen
Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn der Weg zu einem anderen
Grundschulstandort der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht
zugemutet werden kann und mindestens zwei Gruppen gebildet werden können.
Über eine kommunale Klassenrichtzahl wird zukünftig festgelegt, wie viele
Eingangsklassen an Grundschulen in einer Gemeinde gebildet werden können. Über
die Verteilung auf die einzelnen Schulen und Standorte entscheidet der
Schulträger. (s. hierzu Vorlage Nr. 182/2013)
Vor diesem neuen rechtlichen Hintergrund sind die Grundschulen bzw. die
Grundschulstandorte im Hinblick auf die prognostizierten Schülerzahlen auf
ihren künftigen Bestand zu prüfen.
Bei der St. Martinus-Grundschule
(Seite 2) zeigt sich ein deutlicher Rückgang der Schüler- und Klassenzahlen in
den kommenden Jahren. Wie die Erfahrungen in den letzten Jahren zeigen,
übersteigen in der Regel die tatsächlichen Anmeldezahlen die Prognosen.
Begründet ist dieses durch das Wahlverhalten der Eltern und der Tatsache, dass
diese Grundschule integrativen Unterricht anbietet. Daraus folgt insbesondere
eine „Verschiebung“ von Schulanfängern innerhalb des Ortsteils Nottuln von der
Astrid-Lindgren-Grundschule zur St. Martinus-Grundschule. Da sich das
Wahlverhalten der Eltern in jedem Schuljahr ändert, wurde auf eine Berechnung
dieser „Verschiebung“ verzichtet. Eine deutliche Tendenz ist allerdings
erkennbar. Die vom Rat beschlossene maximale 3-Zügigkeit der St.
Martinus-Grundschule wird in den nächsten Jahren wohl nicht mehr erreicht.
Die Prognose für die
Astrid-Lindgren-Grundschule (Seite 3) sagt eine gleichbleibende Schülerzahl
im Planungszeitraum voraus. Wie bereits oben erwähnt, sollte das Wahlverhalten
der Eltern und die daraus resultierenden geringer ausfallenden Anmeldungen
nicht außer acht gelassen werden. Trotz entgegen der Hochrechnung
voraussichtlicher geringer Anmeldungen ist davor auszugehen, dass die
Astrid-Lindgren-Grundschule zukünftig mindestens als 2-zügige Grundschule
geführt werden kann.
Die zukünftige Zahl der Erstklässler im Ortsteil Nottuln wird in der
Tabelle auf Seite 3a dargestellt. Es ist davon auszugehen, dass in jedem
Schuljahr 4 neue Eingangsklassen gebildet werden können.
Auch die St. Marien-Grundschule
in Appelhülsen (Seite 4) wird höchstwahrscheinlich in den kommenden Jahren als
2-zügige Grundschule Bestand haben. Der demographische Wandel zeigt sich in
diesem Ortsteil nicht so offensichtlich.
Die bisher genannten drei Grundschulen sind im Hinblick auf die neuen
rechtlichen Grundlagen zu Grundschulgrößen in ihrem Bestand mittelfristig
gesichert.
An der Sebastian-Grundschule
(Seite 5) ist ein deutlicher Rückgang von Schulanfängern und dadurch folgend
auch eine zurückgehende Gesamtschülerzahl zu erkennen. Die Mindestgröße von 92
Schülerinnen und Schülern zur Fortführung als eigenständige Schule wird wegen
fehlender Schulanfänger allerdings ab dem Schuljahr 2015/2016 nicht mehr
erreicht, denn laut Schulgesetz können Grundschulen mit weniger als 92 und
mindestens 46 Schülerinnen und Schülern können nur als Teilstandorte geführt
werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger deren Fortführung für
erforderlich hält.
Übergangsweise können zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018
die alten Vorschriften mit den entsprechenden Mindestgrößen zur Klassenbildung
angewendet werden.
Diese beinhalten,
dass es ausnahmsweise möglich ist, eine Grundschule mit mindestens zwei
aufsteigenden Klassen fortzuführen( d.h. mindestens 36 Schüler), wenn den
Schülerinnen und Schülern der Schulweg zu einer anderen Grundschule gleicher
Schulart nicht zugemutet werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall
gemeinsam mit anderen Schulen sicher zu stellen. Diese Ausnahme ist
genehmigungspflichtig
Diese Regelung gilt übergangsweise weiter bis zum Schuljahr 2017/2018,
so dass aktuell noch kein Handlungsbedarf besteht. Zum Schuljahr 2015/2016
werden voraussichtlich nur 13 Erstklässler in der Sebastian-Grundschule
eingeschult. Hier wird die Mindestzahl von 15 Schülern je Klasse nicht
erreicht. Dieses kann allerdings durch jahrgangsübergreifenden Unterricht
aufgefangen werden. Die weitere Geburten- und somit Schulanfängerentwicklung
sollte zukünftig intensiv beobachtet werden.
Die St. Bonifatius-Grundschule
in Schapdetten (Seite 6) wird seit dem Schuljahr 2007/2008 als Teilstandort der
St. Martinus-Grundschule geführt. Die Schülerinnen und Schüler werden dort im
jahrgangsübergreifenden Unterricht in insgesamt 2 Klassen unterrichtet. Auch an
diesem Grundschulstandort geht die Gesamtschülerzahl soweit zurück, dass die
Mindestschülerzahl von 46 für den weiteren Bestand als Teilstandort nicht mehr
erreicht wird.
Auch hier greift die Übergangsvorschrift nach der zunächst bis zum
Schuljahr 2017/2018 die bisherigen Vorschriften zur Klassenbildung gelten (36
Schüler, s. auch Sebastian-Grundschule)
Daneben können laut dem
Schulgesetz kleinere Teilstandorte ausnahmsweise von der oberen Schulaufsichtsbehörde
zugelassen werden, wenn der Weg zu einem anderen Grundschulstandort der
gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann
und mindestens zwei Gruppen gebildet werden können. Zu prüfen wäre,
ob, wie bereits oben erwähnt, eine Ausnahmegenehmigung der oberen Schulbehörde
möglich ist oder der Schulstandort mittelfristig aufgegeben werden muss.
Diesbezüglich haben bereits erste Gespräche mit Vertretern der Bezirksregierung
stattgefunden.
Die Übersicht über die Grundschulabgänger aus den 4. Klassen (Seite 7)
stellen in den nächsten Jahren keine starken Schwankungen dar. Betrachtet man
hingegen die Grundschulabgängerzahl aus den Jahren 2001 bis 2009, die bei
durchschnittlich 240 lag, so ist auch diese Entwicklung sinkend und hat
folglich negative Auswirkungen auf die Schülerströme zu den weiterführenden
Schulen. Auch bei stabilen Übergangsquoten in den letzten Jahren nimmt bei
rückläufigen Grundschulabgängern die tatsächliche Zahl der Schulanmeldungen bei
den weiterführenden Schulen ab. Die durchschnittliche Übergangsquote der
letzten drei Jahre und die voraussichtliche Zahl der Grundschulabgänger wurde
bei der Hochrechnung der Schulanmeldungen der Schulen der Sekundarstufe I zu
Grunde gelegt.
Wie den Ausschussmitgliedern bekannt, wird die
Geschwister-Scholl-Hauptschule (Seite 8) am Ende des Schuljahres 2013/2014
geschlossen. Ab dem Schuljahr 2014/2015 sollen die dann verbleibenden
Schülerinnen und Schüler an der Kreuzschule in Coesfeld unterrichtet werden.
Die Liebfrauenschule (Seite
9), Real- und Sekundarschule in bischöflicher Trägerschaft, wird seit zwei
Jahren auch als Sekundarschule geführt. Die Prognose zeigt aktuell eine 3- bis
4-Zügigkeit, die sich voraussichtlich langfristig auch so weiterentwickeln wird. Ein Anstieg
auf eine 4-Zügigkeit kann möglich sein sofern die Einpendlerquote aus
Nachbargemeinden deutlich ansteigt.
Das Schulgesetz schreibt für Sekundarschulen eine Mindestgröße von drei
Parallelklassen pro Jahrgang vor. Aus dieser Sicht ist der Bestand der Liebfrauenschule
mittelfristig gesichert.
.Die voraussichtliche mittelfristige Schülerentwicklung am Gymnasium Nottuln ist auf Seite 10
dargestellt. Im vorangegangenen Schuljahr lag die Übergangsquote von den
Nottulner Grundschulen zu Gymnasium Nottuln bei 33,63%. Leider konnte dieser
Wert in diesem Jahr nicht erreicht werden, so dass aus Gründen der
Planungssicherheit wiederum die durchschnittlich Quote der letzten drei Jahre
(= 27,84%) als Basis diente. Infolgedessen wird die Schule in den kommenden
Jahren in der Regel nur zwei neue Anfangsklassen bilden können. Hingewiesen
wird in diesem Zusammenhang auf die derzeit nur schwer einzuschätzende
Situation im Hinblick auf Inklusionsschüler.
Der im letzten Jahr prognostizierte Aufwärtstrend der Übergänge von der
Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II von jährlich 5 % wurde nicht erreicht
und wird daher jetzt nicht fortgeschrieben. Auch hier basiert die anliegende
Vorausberechnung auf durchschnittliche Übergangsquoten und zwar der letzten 13
Jahre. Die Übersicht auf Seite 11 zeigt einen verhältnismäßig konstanten
Prozentsatz der jetzt mittig bei 87,17% liegt.
Lt. Schulgesetz
müssen Gymnasien bis Jahrgangsstufe 10 bei der Fortführung mindestens zwei
Parallelklassen pro Jahrgang haben. In der gymnasialen Oberstufe ist eine
Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und Schülern im ersten Jahr der
Qualifikationsphase erforderlich.
Diese
vorgegebenen Mindestschülerzahlen werden in den nächsten Jahren am Gymnasium
Nottuln erreicht, so dass der Bestand rechtlich gesichert ist.
Den Schülerprognosen für die Schulen in der Gemeinde Nottuln sind die Übergänge von den Grundschulen zu den
unterschiedlichen Schulen der Sekundarstufe I beigefügt (Seite 12). Im
vergangenen Jahr wechselten rd. 70% aller Nottulner Grundschüler an eine
weiterführende Schule in Nottuln. In diesem Jahr liegt der Prozentsatz bei rd.
63%. Die übrigen Schülerinnen und Schüler pendeln in Schulen der Nachbarorte.
Dabei liegt der Großteil der Abwanderer bei den Gesamtschulen mit 15,2%
(Vorjahr 14,6%) und den Gymnasien mit 17,1% (Vorjahr 9,2%).
Im Landesvergleich sind nur die Quoten für die Schulformen Gymnasium
und Gesamtschulen/Gemeinschaftsschule aussagefähig, da sich Schulformen in
einer Umstrukturierung befinden. Nottuln liegt bei den Wechslern zum Gymnasium
voll im Landestrend, auch die Anmeldungen an Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen
entsprechen denen des Landes in etwa.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Schülerprognosen (Seite 1 bis 10) und Übergangsquoten (Seiten 11 und 12)