Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Jährlich wird eine Prognose über die mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen der Schulen in der Gemeinde Nottuln erstellt. Ebenfalls werden die Übergangsquoten von den Nottulner Grundschulen zu weiterführenden Schulen ermittelt. Diese Zahlen werden hiermit dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit vorgestellt.

 

Auf der Grundlage der tatsächlichen Geburten in der Gemeinde Nottuln und deren Zuordnung zur nächstgelegenen Grundschule wurde die Prognose der zukünftigen Einschulungen (Seite 1) bis zum Schuljahr 2018/2019 errechnet. Wie auch bereits in den vorangegangenen Jahren erkennbar, führt die demographische Entwicklung des Bevölkerungswachstums zu sinkenden Geburten und daraus resultierenden sinkenden Schülerzahlen.

 

Seit November 2012 gilt das 8. Schulrechtsänderungsgesetz mit dem auch wesentliche Änderungen in Bezug auf die Schulentwicklungsplanung beschlossen wurden.

Das Gesetz schafft die Grundlage dafür, pädagogisch sinnvolle und schulorganisatorisch machbare Grundschulangebote mit einer wohnungsnahen Schulversorgung zu verbinden. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen für eine gerechtere Klassenbildung auf der Basis insgesamt kleinerer Klassen.

Grundschulen müssen zukünftig, wenn sie eigenständig fortgeführt werden sollen, mindestens 92 Schülerinnen und Schüler haben. Die einzige Grundschule einer Gemeinde kann eigenständig mit mindestens 46 Schülerinnen und Schülern fortgeführt werden.

Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern können nur als Teilstandorte in einem Grundschulverbund geführt werden. Kleinere Teilstandorte können ausnahmsweise von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn der Weg zu einem anderen Grundschulstandort der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann und mindestens zwei Gruppen gebildet werden können.


Über eine kommunale Klassenrichtzahl wird zukünftig festgelegt, wie viele Eingangsklassen an Grundschulen in einer Gemeinde gebildet werden können. Über die Verteilung auf die einzelnen Schulen und Standorte entscheidet der Schulträger. (s. hierzu Vorlage Nr. 182/2013)

 

Vor diesem neuen rechtlichen Hintergrund sind die Grundschulen bzw. die Grundschulstandorte im Hinblick auf die prognostizierten Schülerzahlen auf ihren künftigen Bestand zu prüfen.

 

Bei der St. Martinus-Grundschule (Seite 2) zeigt sich ein deutlicher Rückgang der Schüler- und Klassenzahlen in den kommenden Jahren. Wie die Erfahrungen in den letzten Jahren zeigen, übersteigen in der Regel die tatsächlichen Anmeldezahlen die Prognosen. Begründet ist dieses durch das Wahlverhalten der Eltern und der Tatsache, dass diese Grundschule integrativen Unterricht anbietet. Daraus folgt insbesondere eine „Verschiebung“ von Schulanfängern innerhalb des Ortsteils Nottuln von der Astrid-Lindgren-Grundschule zur St. Martinus-Grundschule. Da sich das Wahlverhalten der Eltern in jedem Schuljahr ändert, wurde auf eine Berechnung dieser „Verschiebung“ verzichtet. Eine deutliche Tendenz ist allerdings erkennbar. Die vom Rat beschlossene maximale 3-Zügigkeit der St. Martinus-Grundschule wird in den nächsten Jahren wohl nicht mehr erreicht.

 

 

Die Prognose für die Astrid-Lindgren-Grundschule (Seite 3) sagt eine gleichbleibende Schülerzahl im Planungszeitraum voraus. Wie bereits oben erwähnt, sollte das Wahlverhalten der Eltern und die daraus resultierenden geringer ausfallenden Anmeldungen nicht außer acht gelassen werden. Trotz entgegen der Hochrechnung voraussichtlicher geringer Anmeldungen ist davor auszugehen, dass die Astrid-Lindgren-Grundschule zukünftig mindestens als 2-zügige Grundschule geführt werden kann.

 

Die zukünftige Zahl der Erstklässler im Ortsteil Nottuln wird in der Tabelle auf Seite 3a dargestellt. Es ist davon auszugehen, dass in jedem Schuljahr 4 neue Eingangsklassen gebildet werden können.

 

Auch die St. Marien-Grundschule in Appelhülsen (Seite 4) wird höchstwahrscheinlich in den kommenden Jahren als 2-zügige Grundschule Bestand haben. Der demographische Wandel zeigt sich in diesem Ortsteil nicht so offensichtlich.

 

Die bisher genannten drei Grundschulen sind im Hinblick auf die neuen rechtlichen Grundlagen zu Grundschulgrößen in ihrem Bestand mittelfristig gesichert.

 

An der Sebastian-Grundschule (Seite 5) ist ein deutlicher Rückgang von Schulanfängern und dadurch folgend auch eine zurückgehende Gesamtschülerzahl zu erkennen. Die Mindestgröße von 92 Schülerinnen und Schülern zur Fortführung als eigenständige Schule wird wegen fehlender Schulanfänger allerdings ab dem Schuljahr 2015/2016 nicht mehr erreicht, denn laut Schulgesetz können Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern können nur als Teilstandorte geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält.

Übergangsweise können zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 die alten Vorschriften mit den entsprechenden Mindestgrößen zur Klassenbildung angewendet werden.

 

Diese beinhalten, dass es ausnahmsweise möglich ist, eine Grundschule mit mindestens zwei aufsteigenden Klassen fortzuführen( d.h. mindestens 36 Schüler), wenn den Schülerinnen und Schülern der Schulweg zu einer anderen Grundschule gleicher Schulart nicht zugemutet werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen sicher zu stellen. Diese Ausnahme ist genehmigungspflichtig

Diese Regelung gilt übergangsweise weiter bis zum Schuljahr 2017/2018, so dass aktuell noch kein Handlungsbedarf besteht. Zum Schuljahr 2015/2016 werden voraussichtlich nur 13 Erstklässler in der Sebastian-Grundschule eingeschult. Hier wird die Mindestzahl von 15 Schülern je Klasse nicht erreicht. Dieses kann allerdings durch jahrgangsübergreifenden Unterricht aufgefangen werden. Die weitere Geburten- und somit Schulanfängerentwicklung sollte zukünftig intensiv beobachtet werden.

 

 

Die St. Bonifatius-Grundschule in Schapdetten (Seite 6) wird seit dem Schuljahr 2007/2008 als Teilstandort der St. Martinus-Grundschule geführt. Die Schülerinnen und Schüler werden dort im jahrgangsübergreifenden Unterricht in insgesamt 2 Klassen unterrichtet. Auch an diesem Grundschulstandort geht die Gesamtschülerzahl soweit zurück, dass die Mindestschülerzahl von 46 für den weiteren Bestand als Teilstandort nicht mehr erreicht wird.

Auch hier greift die Übergangsvorschrift nach der zunächst bis zum Schuljahr 2017/2018 die bisherigen Vorschriften zur Klassenbildung gelten (36 Schüler, s. auch Sebastian-Grundschule)

Daneben können laut dem Schulgesetz kleinere Teilstandorte ausnahmsweise von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn der Weg zu einem anderen Grundschulstandort der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann und mindestens zwei Gruppen gebildet werden können. Zu prüfen wäre, ob, wie bereits oben erwähnt, eine Ausnahmegenehmigung der oberen Schulbehörde möglich ist oder der Schulstandort mittelfristig aufgegeben werden muss. Diesbezüglich haben bereits erste Gespräche mit Vertretern der Bezirksregierung stattgefunden.

 

Die Übersicht über die Grundschulabgänger aus den 4. Klassen (Seite 7) stellen in den nächsten Jahren keine starken Schwankungen dar. Betrachtet man hingegen die Grundschulabgängerzahl aus den Jahren 2001 bis 2009, die bei durchschnittlich 240 lag, so ist auch diese Entwicklung sinkend und hat folglich negative Auswirkungen auf die Schülerströme zu den weiterführenden Schulen. Auch bei stabilen Übergangsquoten in den letzten Jahren nimmt bei rückläufigen Grundschulabgängern die tatsächliche Zahl der Schulanmeldungen bei den weiterführenden Schulen ab. Die durchschnittliche Übergangsquote der letzten drei Jahre und die voraussichtliche Zahl der Grundschulabgänger wurde bei der Hochrechnung der Schulanmeldungen der Schulen der Sekundarstufe I zu Grunde gelegt.

 

Wie den Ausschussmitgliedern bekannt, wird die Geschwister-Scholl-Hauptschule (Seite 8) am Ende des Schuljahres 2013/2014 geschlossen. Ab dem Schuljahr 2014/2015 sollen die dann verbleibenden Schülerinnen und Schüler an der Kreuzschule in Coesfeld unterrichtet werden.

 

Die Liebfrauenschule (Seite 9), Real- und Sekundarschule in bischöflicher Trägerschaft, wird seit zwei Jahren auch als Sekundarschule geführt. Die Prognose zeigt aktuell eine 3- bis 4-Zügigkeit, die sich voraussichtlich langfristig  auch so weiterentwickeln wird. Ein Anstieg auf eine 4-Zügigkeit kann möglich sein sofern die Einpendlerquote aus Nachbargemeinden deutlich ansteigt.

Das Schulgesetz schreibt für Sekundarschulen eine Mindestgröße von drei Parallelklassen pro Jahrgang vor. Aus dieser Sicht ist der Bestand der Liebfrauenschule mittelfristig gesichert.

 

.Die voraussichtliche mittelfristige Schülerentwicklung am Gymnasium Nottuln ist auf Seite 10 dargestellt. Im vorangegangenen Schuljahr lag die Übergangsquote von den Nottulner Grundschulen zu Gymnasium Nottuln bei 33,63%. Leider konnte dieser Wert in diesem Jahr nicht erreicht werden, so dass aus Gründen der Planungssicherheit wiederum die durchschnittlich Quote der letzten drei Jahre (= 27,84%) als Basis diente. Infolgedessen wird die Schule in den kommenden Jahren in der Regel nur zwei neue Anfangsklassen bilden können. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die derzeit nur schwer einzuschätzende Situation im Hinblick auf Inklusionsschüler.

Der im letzten Jahr prognostizierte Aufwärtstrend der Übergänge von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II von jährlich 5 % wurde nicht erreicht und wird daher jetzt nicht fortgeschrieben. Auch hier basiert die anliegende Vorausberechnung auf durchschnittliche Übergangsquoten und zwar der letzten 13 Jahre. Die Übersicht auf Seite 11 zeigt einen verhältnismäßig konstanten Prozentsatz der jetzt mittig bei 87,17% liegt.

Lt. Schulgesetz müssen Gymnasien bis Jahrgangsstufe 10 bei der Fortführung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. In der gymnasialen Oberstufe ist eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und Schülern im ersten Jahr der Qualifikationsphase erforderlich.

Diese vorgegebenen Mindestschülerzahlen werden in den nächsten Jahren am Gymnasium Nottuln erreicht, so dass der Bestand rechtlich gesichert ist.

 

Den Schülerprognosen für die Schulen in der Gemeinde Nottuln sind die Übergänge von den Grundschulen zu den unterschiedlichen Schulen der Sekundarstufe I beigefügt (Seite 12). Im vergangenen Jahr wechselten rd. 70% aller Nottulner Grundschüler an eine weiterführende Schule in Nottuln. In diesem Jahr liegt der Prozentsatz bei rd. 63%. Die übrigen Schülerinnen und Schüler pendeln in Schulen der Nachbarorte. Dabei liegt der Großteil der Abwanderer bei den Gesamtschulen mit 15,2% (Vorjahr 14,6%) und den Gymnasien mit 17,1% (Vorjahr 9,2%).

Im Landesvergleich sind nur die Quoten für die Schulformen Gymnasium und Gesamtschulen/Gemeinschaftsschule aussagefähig, da sich Schulformen in einer Umstrukturierung befinden. Nottuln liegt bei den Wechslern zum Gymnasium voll im Landestrend, auch die Anmeldungen an Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen entsprechen denen des Landes in etwa.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

 

Schülerprognosen (Seite 1 bis 10) und Übergangsquoten (Seiten 11 und 12)