Betreff
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 78 "Appelhülsen Nord"
Vorlage
168/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Befreiung von der Baugrenze im Bebauungsplan Nr. 78 „Appelhülsen Nord“ gemäß Antrag in Anlage 1 wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Es wurde ein Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 78 gestellt (s. Anlage).

Auf dem bislang unbebauten Eckgrundstück Münsterstraße/Eichenweg sollen drei Reihenhäuser errichtet werden. Entsprechend den Festsetzungen des Mischgebietes sollen sie für Wohnen und gewerbliche (z. B. freiberufliche) Nutzungen zur Verfügung stehen. Zu Errichtung der Häuser ist eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um insgesamt 12 m² notwendig. Dabei bleibt ein Mindestabstand von 9,50 m zur Nachbargrenze gewahrt. Der betroffene Nachbar hat den Planungen zugestimmt (vgl. Anlage).

 

Von Seiten der Verwaltung ist die Bebauung des Grundstücks im Zentrum von Appelhülsen sehr zu begrüßen. Die 1997 getroffene Abgrenzung der Baugrenze lässt sich heute nicht mehr exakt nachvollziehen. Der Befreiung von der Baugrenze gemäß Antrag sollte daher zugestimmt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Antrag auf Befreiung

Anlage 2: Ausschnitt aktuell geltender Bebauungsplan Nr. 78.