Beschlussvorschlag:
Das Spielplatzkonzept 2013 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt zu den Anwohnern/Nutzern der benannten 5 Spielplätze mit geringem Nutzungspotential aufzunehmen und über die Ergebnisse der Gespräche in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.
Sachverhalt:
Allgemeines
Die Notwendigkeit ausreichend öffentliche Spielmöglichkeiten
bereitzustellen, ist im Baugesetzbuch verankert. Im Rahmen des § 1 Abs. 3 BauGB
haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, in denen u.a. die Belange der
Jugendförderung, des Sports sowie der Freizeit und Erholung zu berücksichtigen
sind. Die notwendigen Voruntersuchungen sollen gemäß des Runderlasses des
Innenministers möglichst im Rahmen einer gemeinschaftlichen Entwicklungsplanung
durchgeführt werden.
Für eine mittelfristige Spielplatzentwicklungsplanung
ist die Ermittlung und Festschreibung eines Zielwertes, der die Quadratmeter
Spielfläche pro Kind darstellt, von zentraler Bedeutung. Es gibt jedoch weder
eine gesetzliche Grundlage, noch eine Norm für die Festlegung von
Spielflächenbedarf.
Jede Kommune entscheidet in eigener
Zuständigkeit, in welchem Umfang sie eine familienfreundliche Infrastruktur, zu
der also auch die Spielplätze zählen, schaffen will und legt daher einen
eigenen Zielwert an Spielfläche pro Kind fest.
Der Zielwert hängt von der Lage, Größe und
Struktur der Kommune sowie der Einwohnerdichte ab. Ferner ist die Größe des
Freiflächenanteils in der jeweiligen Kommune zu berücksichtigen und ob andere
Möglichkeiten der Spielbetätigung vorhanden sind. Darunter können auch Schulhöfe
fallen.
Im Jahre 2006 wurde zum ersten Mal ein Spielplatzkonzept erstellt.
Anhand des Spielplatzkonzeptes wurden die Entscheidungsträger erstmalig über
die damalige Quantität und Qualität der Spielplatzversorgung in der Gemeinde
Nottuln informiert.
Ziel der
Spielplatzkonzepte ist es, auch bei begrenztem finanziellem Handlungsspielraum
die größtmögliche Wirkung für Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Nottuln zu
erzielen. Durch geeignete Maßnahmen und Beschlüsse soll es möglich sein, ein
bedarfsgerechtes Spielplatzangebot in der Gemeinde Nottuln sicherzustellen.
Durch neu ermittelte Einzugszahlen in Straßen- und Spielplatzbereiche
soll beim Spielplatzkonzept 2013 darauf hingewiesen werden, an welchen Stellen
weiterhin Bedarf besteht oder die Attraktivität bestehender Spielplätze erhöht
werden bzw. an welchen Stellen evtl. gespart werden kann.
Ausgangssituation
Im Spielplatzkonzept 2006 wurden im Gemeindegebiet 33 Spielplätze
ausgewiesen. Auf Grundlage des Spielplatzkonzeptes 2006 wurden Beschlüsse zur
Schließung von 3 Spielplätzen und zum Verkauf der Grundstücke gefasst. So
wurden die Spielplätze Lerchenhain, Nachtigallengrund und Mozartstraße
aufgegeben und teilweise als Baugrundstücke durch die Gemeinde verkauft.
Seit 2006 sind die Spielplätze Falkenstraße (2008), Ahornweg (2008) und
Frieda-Nadig-Straße (2012) durch die Erweiterung der Baugebiete sowie der
Jugendtreff (2011) als Maßnahme aus dem Konjunkturpaket hinzugekommen.
Im Spielplatzkonzept 2013 werden z.Zt. 33 öffentliche Spielplätze (Gesamtgrundstücksfläche
ca. 52.533 m²) im Eigentum der Gemeinde Nottuln geführt. Der Spielplatz am
Wittgeistkamp wurde im Juni 2013 geschlossen und ist bei der
Gesamtanzahl/Flächenberechnung nicht berücksichtigt worden.
Fakten/Zahlen 2013
Spielflächen |
33 öffentliche
Spielplätze (davon 5 Schulfreiflächen mit öffentlich zugänglichen Spiel- und
Bewegungsflächen [1] ) 1 Jugendtreff |
Kinder zw. 0-12
Jahren im Einzugsgebiet der Spielplätze (Stand Dez. 2012) |
1.855 |
Gesamtgröße der
Grundstückflächen Kinderspielplätze 2013 (m² Angaben
teilweise geschätzt, da die Eingrenzung der Spielbereiche z.T. nicht exakt möglich
ist, z.B. Jugendwiese, Steverpark) Nottuln Appelhülsen Darup Schapdetten |
ca. 52.533 m² ca. 36.878 m² ca. 10.081 m² ca. 3.356 m² ca. 2.218 m² |
Ausstattungswert
Spielplätze ca. |
499.240 € |
Gesamtherstellungskosten
Spielplätze ca. |
649.011 € |
jährliche
Unterhaltungskosten ca. |
84.467 € |
Gesamtkosten
Unterhaltung ca. (Wert aus Unterhaltungskosten und Abschreibung) |
134.391 € |
Vorgehensweise
Für die
Beurteilung eines bedarfsgerechten Spielplatzangebotes wurden für das
Spielplatz-konzept 2013 verschiedene Kriterien zur Beurteilung betrachtet und
festgelegt.
Neben diesen
Kriterien wurden auch die Empfehlungen der DIN 18034 (Anforderungen und Hinweise
für Planung und Betrieb) berücksichtigt.
Hierbei sollten Spielflächen für Kinder von 6 bis 12 Jahren in einer Entfernung
bis 400 m Fußweg vom Wohnsitz erreichbar sein. Dagegen können sich auch
Versorgungsradien überlagern, so dass nach einer Reduzierung der Anzahl von
Kinderspielplätzen weiterhin Spielflächen in einer Entfernung von 400 m Fußweg
bzw. in einem Entfernungsradius von 300-350 m erreichbar sind.
Für den ersten Arbeitsschritt
wurden die Spielplätze flächenmäßig erfasst und hinsichtlich der Qualität des
Spielplatzes nach den Vorgaben aus dem Spielplatzkonzept von 2006 bewertet. Zur
Beurteilung wurden folgende Kriterien herangezogen:
·
Spielplatzfläche
·
Alter der Geräte
·
Anzahl der Gerät
·
Abdeckung der Altersgruppen
(altersspezifische Angebote)
Für die Bewertung der Spielplätze wurden Bewertungskategorien von 0 bis
III festgelegt. Die Kategorie III bildet hierbei die höchste Bewertungsstufe
und deutet auf einen hohen Standard in den einzelnen Kriterien an. Demgegenüber
legt die Bewertungsstufe 0 den niedrigsten Standard fest.
Im zweiten Arbeitsschritt
wurden für die einzelnen Ortsteile sogenannte Spielplatzbereiche B1-B16
gebildet. Hierbei wurde festgelegt, dass größere Straßen die Grenzen zwischen
den einzelnen Spielplatzbereichen bilden und die Spielplätze innerhalb der
jeweiligen Bereiche gut erreichbar sind.
Im dritten Arbeitsschritt
wurde die Zahl der Kinder bis 12 Jahre in den Bereichen B1-B16 ermittelt und
den Altersgruppen
>0 bis 3 Jahre
4 bis 7 Jahre
8 bis 12 Jahre
entsprechend den Bereichen zugeordnet. Die Anzahl der Kinder wurde
zusätzlich noch einmal detailliert in den einzelnen Straßenzügen erfasst, um
genauere Auskunft über die Altersverteilung zu erhalten. Auf Grundlage dieser
Bereichszahlen kann ein Überblick darüber gewonnen werden, ob z.B. eine
vorgeschlagene Spielplatzschließung gerechtfertigt oder ob eine Erweiterung
bzw. Neuanlage erforderlich ist.
In einem vierten Arbeitsschritt
wurden diese Ergebnisse der Einzugszahlenermittlung der 0-12 jährigen
veranschaulicht, um die Übersicht über den Bedarf in den verschiedenen
Ortsteilen auszuwerten. Dabei wurden die Zahlen vom Dezember 2012 den Zahlen
von 2006 gegenübergestellt.
In einem fünften Arbeitsschritt
wurde die Ausstattung der Spielplätze mit den Spielgeräten und dem
Anschaffungsjahr dokumentiert. So kann eine Übersicht über zukünftige
Investitionen gewonnen werden.
In einem sechsten Arbeitsschritt
wurden die Ausstattungswerte, Herstellkosten und Unterhaltskosten für die
Spielplätze ermittelt.
In den in der Anlage beigefügten Unterlagen sind die Ergebnisse der
Einzelbetrachtung aller Spielplätze für das Spielplatzkonzept 2013 ausführlich
dargestellt. Dazu wurden für jeden Ortsteil die Lagepläne mit Markierung der
Spielplatzbereiche, die Bewertung der Spielplätze und die Spielplatzerfassungsbögen
inkl. ermittelten Kinderzahlen/Spielplatz (Anlage
1-4) beigefügt.
Um den Standard in der Ausstattung zu halten und einen Investitionsstau
und marode Spielgeräte zu vermeiden, sollten weiterhin jährlich Mittel von
mind. 50.000 € bereitgestellt werden, um defekte Spielgeräte zeitnah
auszutauschen oder die Spielplätze den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen
in den Einzugsbereichen anzupassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die
Attraktivität der Spielplätze erhalten bleibt und die Ausstattung mit
Spielgeräten nicht weiter abnehmen wird. Eine Übersicht dafür findet sich in Anlage 5.
Das Spielplatzkonzept sollte nicht statisch, sondern dynamisch
betrachtet werden, das sich in einem stetigen Prozess befindet und den
jeweiligen Verhältnissen angepasst werden sollte.
Weiteres Vorgehen
Bei 5 Spielplätzen kann nach der Bestandsaufnahme ein geringes
Nutzungspotential festgestellt werden. Hier sollte zu den Anwohnern/Nutzern
Kontakt aufgenommen werden, ob ein zukünftiger Bedarf an diesen Spielplätzen
vorhanden ist.
Ortsteil |
Kinderspielplatz |
Lagenr. |
Größe |
Nottuln |
Busenbaumstraße |
2 |
275 m² |
|
Nonnenbachtal |
13 |
3.600 m² |
|
Alter Kirchweg Süd |
10 |
4.707 m² |
Darup |
Billerbecker
Straße |
26 |
211 m² |
Schapdetten |
Fuldastraße |
32 |
486 m² |
[1] Bespielbare Schulfreiflächen bieten teilweise näher erreichbare Spielangebote und tragen dazu bei, die räumlichen Defizite zu verringern.
Finanzielle Auswirkungen:
z.Zt. nicht zu beziffern
Anlagen:
· Anlage 1 Übersicht Spielplätze Nottuln
· Anlage 2 Übersicht Spielplätze Appelhülsen
· Anlage 3 Übersicht Spielplätze Darup
· Anlage 4 Übersicht Spielplätze Schapdetten
· Anlage 5 Ausstattung und Gesamtkosten