Betreff
Spielplatzentwicklungskonzept 2013 -Bestandsaufnahme-
Vorlage
146/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Spielplatzkonzept 2013 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt zu den Anwohnern/Nutzern der benannten 5 Spielplätze mit geringem Nutzungspotential aufzunehmen und über die Ergebnisse der Gespräche in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.

 


Sachverhalt:

 

 

Allgemeines

Die Notwendigkeit ausreichend öffentliche Spielmöglichkeiten bereitzustellen, ist im Baugesetzbuch verankert. Im Rahmen des § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, in denen u.a. die Belange der Jugendförderung, des Sports sowie der Freizeit und Erholung zu berücksichtigen sind. Die notwendigen Voruntersuchungen sollen gemäß des Runderlasses des Innenministers möglichst im Rahmen einer gemeinschaftlichen Entwicklungsplanung durchgeführt werden.

 

Für eine mittelfristige Spielplatzentwicklungsplanung ist die Ermittlung und Festschreibung eines Zielwertes, der die Quadratmeter Spielfläche pro Kind darstellt, von zentraler Bedeutung. Es gibt jedoch weder eine gesetzliche Grundlage, noch eine Norm für die Festlegung von Spielflächenbedarf.

 

Jede Kommune entscheidet in eigener Zuständigkeit, in welchem Umfang sie eine familienfreundliche Infrastruktur, zu der also auch die Spielplätze zählen, schaffen will und legt daher einen eigenen Zielwert an Spielfläche pro Kind fest.

 

Der Zielwert hängt von der Lage, Größe und Struktur der Kommune sowie der Einwohnerdichte ab. Ferner ist die Größe des Freiflächenanteils in der jeweiligen Kommune zu berücksichtigen und ob andere Möglichkeiten der Spielbetätigung vorhanden sind. Darunter können auch Schulhöfe fallen.

 

Im Jahre 2006 wurde zum ersten Mal ein Spielplatzkonzept erstellt. Anhand des Spielplatzkonzeptes wurden die Entscheidungsträger erstmalig über die damalige Quantität und Qualität der Spielplatzversorgung in der Gemeinde Nottuln informiert.

 

Ziel der Spielplatzkonzepte ist es, auch bei begrenztem finanziellem Handlungsspielraum die größtmögliche Wirkung für Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Nottuln zu erzielen. Durch geeignete Maßnahmen und Beschlüsse soll es möglich sein, ein bedarfsgerechtes Spielplatzangebot in der Gemeinde Nottuln sicherzustellen.

 

Durch neu ermittelte Einzugszahlen in Straßen- und Spielplatzbereiche soll beim Spielplatzkonzept 2013 darauf hingewiesen werden, an welchen Stellen weiterhin Bedarf besteht oder die Attraktivität bestehender Spielplätze erhöht werden bzw. an welchen Stellen evtl. gespart werden kann.

 

 

Ausgangssituation

 

Im Spielplatzkonzept 2006 wurden im Gemeindegebiet 33 Spielplätze ausgewiesen. Auf Grundlage des Spielplatzkonzeptes 2006 wurden Beschlüsse zur Schließung von 3 Spielplätzen und zum Verkauf der Grundstücke gefasst. So wurden die Spielplätze Lerchenhain, Nachtigallengrund und Mozartstraße aufgegeben und teilweise als Baugrundstücke durch die Gemeinde verkauft.

 

Seit 2006 sind die Spielplätze Falkenstraße (2008), Ahornweg (2008) und Frieda-Nadig-Straße (2012) durch die Erweiterung der Baugebiete sowie der Jugendtreff (2011) als Maßnahme aus dem Konjunkturpaket hinzugekommen.

 

Im Spielplatzkonzept 2013 werden z.Zt. 33 öffentliche Spielplätze (Gesamtgrundstücksfläche ca. 52.533 m²) im Eigentum der Gemeinde Nottuln geführt. Der Spielplatz am Wittgeistkamp wurde im Juni 2013 geschlossen und ist bei der Gesamtanzahl/Flächenberechnung nicht berücksichtigt worden.

 

 

 

Fakten/Zahlen 2013

Spielflächen

33 öffentliche Spielplätze (davon 5 Schulfreiflächen mit öffentlich zugänglichen Spiel- und Bewegungsflächen [1] )

1 Jugendtreff

 

Kinder zw. 0-12 Jahren im Einzugsgebiet der Spielplätze (Stand Dez. 2012)

 

1.855

Gesamtgröße der Grundstückflächen Kinderspielplätze 2013

(m² Angaben teilweise geschätzt, da die Eingrenzung der Spielbereiche z.T. nicht exakt möglich ist, z.B. Jugendwiese, Steverpark)

 

Nottuln

Appelhülsen

Darup

Schapdetten

 

ca. 52.533 m²

 

 

 

 

 

 

 

ca. 36.878 m²

ca. 10.081 m²

ca.  3.356 m²

ca.  2.218 m²

 

Ausstattungswert Spielplätze ca.

   499.240 €

 

Gesamtherstellungskosten Spielplätze ca.

 

   649.011 €

 

jährliche Unterhaltungskosten ca.

    84.467 €

 

Gesamtkosten Unterhaltung ca. (Wert aus Unterhaltungskosten und Abschreibung)

  134.391 €

 

 

 

Vorgehensweise

 

Für die Beurteilung eines bedarfsgerechten Spielplatzangebotes wurden für das Spielplatz-konzept 2013 verschiedene Kriterien zur Beurteilung betrachtet und festgelegt.

 

Neben diesen Kriterien wurden auch die Empfehlungen der DIN 18034 (Anforderungen und Hinweise für Planung und Betrieb) berücksichtigt. Hierbei sollten Spielflächen für Kinder von 6 bis 12 Jahren in einer Entfernung bis 400 m Fußweg vom Wohnsitz erreichbar sein. Dagegen können sich auch Versorgungsradien überlagern, so dass nach einer Reduzierung der Anzahl von Kinderspielplätzen weiterhin Spielflächen in einer Entfernung von 400 m Fußweg bzw. in einem Entfernungsradius von 300-350 m erreichbar sind.

 

Für den ersten Arbeitsschritt wurden die Spielplätze flächenmäßig erfasst und hinsichtlich der Qualität des Spielplatzes nach den Vorgaben aus dem Spielplatzkonzept von 2006 bewertet. Zur Beurteilung wurden folgende Kriterien herangezogen:

 

·        Spielplatzfläche

·        Alter der Geräte

·        Anzahl der Gerät

·        Abdeckung der Altersgruppen (altersspezifische Angebote)

 

 

Für die Bewertung der Spielplätze wurden Bewertungskategorien von 0 bis III festgelegt. Die Kategorie III bildet hierbei die höchste Bewertungsstufe und deutet auf einen hohen Standard in den einzelnen Kriterien an. Demgegenüber legt die Bewertungsstufe 0 den niedrigsten Standard fest.

 

Im zweiten Arbeitsschritt wurden für die einzelnen Ortsteile sogenannte Spielplatzbereiche B1-B16 gebildet. Hierbei wurde festgelegt, dass größere Straßen die Grenzen zwischen den einzelnen Spielplatzbereichen bilden und die Spielplätze innerhalb der jeweiligen Bereiche gut erreichbar sind.

 

Im dritten Arbeitsschritt wurde die Zahl der Kinder bis 12 Jahre in den Bereichen B1-B16 ermittelt und den Altersgruppen

>0 bis 3 Jahre

4 bis 7 Jahre

8 bis 12 Jahre

 

entsprechend den Bereichen zugeordnet. Die Anzahl der Kinder wurde zusätzlich noch einmal detailliert in den einzelnen Straßenzügen erfasst, um genauere Auskunft über die Altersverteilung zu erhalten. Auf Grundlage dieser Bereichszahlen kann ein Überblick darüber gewonnen werden, ob z.B. eine vorgeschlagene Spielplatzschließung gerechtfertigt oder ob eine Erweiterung bzw. Neuanlage erforderlich ist.

 

In einem vierten Arbeitsschritt wurden diese Ergebnisse der Einzugszahlenermittlung der 0-12 jährigen veranschaulicht, um die Übersicht über den Bedarf in den verschiedenen Ortsteilen auszuwerten. Dabei wurden die Zahlen vom Dezember 2012 den Zahlen von 2006 gegenübergestellt.

 

In einem fünften Arbeitsschritt wurde die Ausstattung der Spielplätze mit den Spielgeräten und dem Anschaffungsjahr dokumentiert. So kann eine Übersicht über zukünftige Investitionen gewonnen werden.

 

In einem sechsten Arbeitsschritt wurden die Ausstattungswerte, Herstellkosten und Unterhaltskosten für die Spielplätze ermittelt.

 

In den in der Anlage beigefügten Unterlagen sind die Ergebnisse der Einzelbetrachtung aller Spielplätze für das Spielplatzkonzept 2013 ausführlich dargestellt. Dazu wurden für jeden Ortsteil die Lagepläne mit Markierung der Spielplatzbereiche, die Bewertung der Spielplätze und die Spielplatzerfassungsbögen inkl. ermittelten Kinderzahlen/Spielplatz (Anlage 1-4) beigefügt.

 

Um den Standard in der Ausstattung zu halten und einen Investitionsstau und marode Spielgeräte zu vermeiden, sollten weiterhin jährlich Mittel von mind. 50.000 € bereitgestellt werden, um defekte Spielgeräte zeitnah auszutauschen oder die Spielplätze den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen in den Einzugsbereichen anzupassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Attraktivität der Spielplätze erhalten bleibt und die Ausstattung mit Spielgeräten nicht weiter abnehmen wird. Eine Übersicht dafür findet sich in Anlage 5.

 

Das Spielplatzkonzept sollte nicht statisch, sondern dynamisch betrachtet werden, das sich in einem stetigen Prozess befindet und den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden sollte.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Bei 5 Spielplätzen kann nach der Bestandsaufnahme ein geringes Nutzungspotential festgestellt werden. Hier sollte zu den Anwohnern/Nutzern Kontakt aufgenommen werden, ob ein zukünftiger Bedarf an diesen Spielplätzen vorhanden ist.

 

Ortsteil

Kinderspielplatz

Lagenr.

Größe

 

Nottuln

Busenbaumstraße

  2

   275 m²

 

Nonnenbachtal

13

3.600 m²

 

Alter Kirchweg Süd

10

4.707 m²

 

Darup

Billerbecker Straße

26

    211 m²

 

Schapdetten

Fuldastraße

32

    486 m²

 

 

 

 

 



[1] Bespielbare Schulfreiflächen bieten teilweise näher erreichbare Spielangebote und tragen dazu bei, die räumlichen Defizite zu verringern.


Finanzielle Auswirkungen:

 

z.Zt. nicht zu beziffern

 


Anlagen:

 

·        Anlage 1 Übersicht Spielplätze Nottuln

·        Anlage 2 Übersicht Spielplätze Appelhülsen

·        Anlage 3 Übersicht Spielplätze Darup

·        Anlage 4 Übersicht Spielplätze Schapdetten

·        Anlage 5 Ausstattung und Gesamtkosten