Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 005 "Westlich der Dülmener Straße"
Vorlage
094/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 005 „Westlich der Dülmener Straße“  (siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Im März 2013 wurde ein Bürgerantrag gestellt, eine Baugrenze im Bebauungsplan Nr. 005 „Westlich der Dülmener Straße“ zu verschieben. Dadurch soll ein Anbau an ein bestehendes Gebäude ermöglicht werden. Die Baugrenze verläuft parallel zu einem Fußweg. Aus städtebaulichen Gründen ist es sinnvoll, die Baugrenzen zu beiden Seiten des Fußweges gleich zu halten.

Im April 2013 wurde das Planungsverfahren eingeleitet, die Baugrenze entlang des Fußweges zwischen dem Carl Diem Ring und der Jahnstraße/Olympiastraße auf beiden Seiten mit 1,25 m Abstand zum Fußweg zu verschieben.

Die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fanden vom 08.05. bis zum 07.06.2013 statt. Es ist ein Hinweis der Gemeindewerke eingegangen, dass der angrenzende Weg über eine niedrige Bordrinne entlang der Grundstücksgrenzen entwässert werde. Bei Starkregen könne es zur Überflutung der Bordsteine kommen, so dass bei einer gewünschten Baugrenzenverschiebung auf 1,25 m Abstand die Gefahr von Feuchtigkeitsschäden am Bauobjekt bestehe. Die Kosten für eine erforderliche Bordsteinerhöhung seien ggfs. vom Antragsteller zu tragen.

Die Antragsteller sowie die betroffenen Nachbarn auf der gegenüberliegenden Wegseite werden seitens der Verwaltung über diese Sachlage informiert. Die Entscheidung, den Bordstein zu erhöhen, liegt bei den Antragstellern bzw. Nachbarn. Sie tragen das Risiko im Falle eines Starkregenereignisses.

 

Es wird vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplans zu beschließen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten trägt der Antragsteller.


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsempfehlungen

Anlage 2: Satzungsplan Änderung BP 005

Anlage 3: Begründung