Beschlussvorschlag:

Die im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen sollen, wie in der Vorlage vorgeschlagen, Schritt für Schritt umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsberatungen.


Sachverhalt:

Die Verwaltung hat ein Gutachterbüro damit beauftragt, ein Konzept für die barrierefreie Umgestaltung des Ortskerns von Nottuln zu erstellen. Das Gutachten wird in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen durch das beauftragte Gutachterbüro vorgestellt.

 

Das Gutachten bezieht sich aus Kostengründen räumlich auf den historischen Ortskern von Nottuln. Die hier entwickelten Ansätze können auch über den Untersuchungsbereich hinaus angewendet werden, um den historischen Ortskern barrierefrei mit anderen Zielen zu verbinden.

 

Als wesentliche Maßnahme schlägt das Gutachten die Schaffung eines „Komfort-Wegs“ von mindestens 1,50m Breite vor. Dieser Weg soll barrierefrei gestaltet sein und alle wichtigen Ziele im Ortskern durchgängig miteinander verbinden. Der Weg soll einheitlich und wiedererkennbar gestaltet werden und sich in das Ortsbild integrieren. Entlang des Weges sollen Sitz- und Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden (vgl. S. 19 ff, S. 33 Anlage 1).

 

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen (vgl. Anlage 1 und zugehörige Karten):

·        Teilweise Umgestaltung des Straßenquerschnitts mit sog. „weicher Separation“ zwischen Fahrbahn und Fußweg.

·        Schaffen/Verbessern von barrierefreien Querungsmöglichkeiten (Bordsteinabsenkung, Akustisches Signal, Aufmerksamkeitsfelder etc.)

·        Barrierefreien Zugang zu einzelnen Gebäuden schaffen (Ratssaal, Amtmannei, Gesamtverwaltung).

·        Aufwertung der Bushaltestellen (Wartehäuschen)

·        Schaffung von Behindertenparkplätzen, stärkere Kontrolle gegen das Zuparken des Gehwegs.

·        Einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Kraftfahrzeuge im gesamten Ortskern, 10 km/h an besonderen Gefahrenstellen  

 

Umsetzung:

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen nicht auf einen Schlag umgesetzt werden. Dies ist zum einen darin begründet, dass ein Komplettumbau sehr kostspielig ist. Zum anderen sind weite Bereiche des Nottulner Ortskerns noch in einem guten Erhaltungszustand. Es erscheint daher sinnvoller, die aus dem Gesamtkonzept entwickelten Maßnahmen sukzessive umzusetzen. Das Maßnahmenkonzept kann dabei als „Richtplan“ dienen, „der wichtige Rahmenvorgaben setzt und einen Idealzustand beinhaltet. Die Umsetzung selbst kann in (Teil)Etappen erfolgen, die aus dem Gesamtkonzept hervorgehen“ (Anlage 1, S. 32).

 

Nach Rücksprache mit den Gemeindewerken könnten die Maßnahmen in folgender Reihenfolge umgesetzt werden:

 

Kurzfristig

Für die geplanten Sanierungsarbeiten an der Kreuzung Twiaelf-Lampen-Hok/Hagenstraße sind bereits Mittel im Haushalt eingestellt. Im Zuge des Umbaus können die Vorschläge des Gutachtens verwendet werden.

 

Der barrierefreie Umbau der Knotenpunkte an der Ortsdurchfahrt sollte noch vor Fertigstellung der Ortsumgehung erfolgen. Solange Straßen.NRW noch Straßenbaulastträgerin der Ortsdurchfahrt ist, trägt sie den Großteil der Kosten. Der entsprechende Antrag der Gemeindewerke an Straßen.NRW wurde bereits gestellt. Straßen.NRW trägt die Kosten für die Umrüstung der Lichtsignalanlage mit Akustik-Signal. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Oberflächengestaltung an den Lichtsignalanlagen (Aufmerksamkeitsfelder, abgesenkte Bordsteine etc.). Die Umsetzung erfolgt nach Planung durch die Gemeinde. Die Ergebnisse des Gutachtens werden in die Umbaupläne einfließen, die von der Gemeinde bei Straßen.NRW einzureichen sind. Der Gemeindeanteil des Umbaus für eine Kreuzung lässt sich aus dem laufenden Haushalt finanzieren. Für den Umbau aller Kreuzungen im Untersuchungsbereich müssen aber noch weitere Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden.

 

Einige kleinere Maßnahmen, wie das Anbringen von Schildern oder die stärkere Kontrolle des korrekten Parkens lassen sich ebenfalls kurzfristig realisieren. Wo die Tempobegrenzung und Ausweisung neuer Behindertenstellplätze tatsächlich realisierbar sind, wird von den Gemeindewerken noch überprüft.

 

Mittelfristig

Als zweite größere Umbaumaßnahme wird der Kreuzungsbereich Stiftsplatz/ Stiftsstraße/Schlaunstraße vorgeschlagen (Ecke Café Broer/ Von Aschebergsche Kurie). Anschließend sollte der Umbau der Kurzen Straße angegangen werden. Für beide Umbaumaßnahmen müssen noch Haushaltsmittel bereit gestellt werden.

Die Errichtung von Buswartehallen am Potthoff kann mittelfristig umgesetzt werden.

Nach einer Lösung für die Barrierefreiheit der Verwaltungs- und Veranstaltungsgebäude wird zurzeit intensiv gesucht. Mittelfristig sollen hier Ergebnisse zum Tragen kommen.

 

Langfristig

Die Schaffung des durchgängigen Weges wird als eher langfristige Maßnahme gesehen. Im Zuge der jeweils anstehenden Sanierungsarbeiten wird der Weg nach und nach entstehen.

Ebenso wird die Schaffung einer Querungshilfe über die Heriburgstraße im Bereich Parkplatz Buckenkamp nicht als prioritär gesehen.

 

Das Thema Straßenmöblierung soll jeweils beim Umbau der einzelnen Lupenräume betrachtet werden.  

 

Es ist zwingend zu berücksichtigen, dass die Planungen auch Flächen anschneiden, die in kirchlichem Eigentum stehen (insbesondere Stiftsplatz und Kirchplatz). Hier sind jeweils im Einzelfall Gespräche zu führen.


Finanzielle Auswirkungen:

Aus dem laufenden Haushalt:

·        Umgestaltung Knotenpunkt Kirchplatz/Hagenstraße/Twiealf-Lampen-Hok

·        Umbau eines Knotenpunktes an der Ortsdurchfahrt

·        Beschilderung

 

Folgekosten in den kommenden Haushalten (Mittelfristige Finanzplanung):

·        Umgestaltung der Knotenpunkt Stiftsplatz Ost

·        Umgestaltung kurze Straße

·        Umbau weiterer Knotenpunkte an der Ortsdurchfahrt

·        Buswartehallen, Bike + Ride Stellplätze

·        (Sitz)möblierung

 

Längerfristige Finanzplanung:

·        Fortführung des Komfortwegs/Umgestaltung weiterer Straßenräume

·        Querungshilfe auf der Heriburgstraße


Anlagen:

Anlage 1: Gutachten