Betreff
74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Beschluss
Vorlage
218/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

2.      Die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „SO 14: Sondergebiet mit Zweckbestimmung Einkaufszentrum, max. 3.000 m² Verkaufsfläche“ wird beschlossen (Anlage 2). Der Erläuterungsbericht mit zugehörigem Umweltbericht wird als Begründung zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen (Anlage 3 und 4).


Sachverhalt:

Am Kreisverkehr an der Appelhülsener Straße/Mauritzstraße/Schapdettener Straße soll auf den Flurstücken 846 und 847 ein Einkaufszentrum mit rund 3.000 m² Verkaufsfläche entstehen. Um das Planungsrecht für das Einkaufszentrum mit einem Lebensmittelmarkt und mehreren Fachgeschäften zu schaffen, wird derzeit der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“ erstellt (vgl. Vorlage 219/2012). Zeitgleich dazu soll im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert werden.

 

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 05.10.2012 bis 05.11.2012 statt (§ 3 Abs. 2 und  § 4 Abs. 2 BauGB). Danach sind am vorhabenbezogenen Bebauungsplan noch einige Änderungen vorzunehmen. Der Flächennutzungsplan kann jedoch bereits in der bislang vorgestellten Form beschlossen werden. Dies hat den Vorteil, dass der Flächennutzungsplanbeschluss der Bezirksregierung vorgelegt werden kann. Die Bezirksregierung muss innerhalb von drei Monaten über die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung entscheiden. Währenddessen können die Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen werden und die geänderten Pläne erneut der Öffentlichkeit und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange vorgestellt werden.

Wenn

·        das erneute Beteiligungsverfahren abgeschlossen ist und

·        die politischen Gremien sich nach der Abwägung der verschiedenen Belange entscheiden, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beschließen,

könnte ungefähr zeitgleich mit der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung das Baurecht für das Einkaufszentrum vorliegen. Wird die Änderung des Flächennutzungsplans nicht beschlossen, verzögert sich der mögliche Baubeginn.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Änderung des Flächennutzungsplanes zum „SO 14: Sondergebiet mit Zweckbestimmung Einkaufszentrum, max. 3.000 m² Verkaufsfläche“ in dieser Sitzung zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

1.      Abwägungsempfehlung

2.      FNP-Zeichnung

3.      Erläuterungsbericht

4.      Umweltbericht

5.      Verträglichkeitsanalyse Einzelhandel