Beschlussvorschlag:
Der mit dem
Haushaltsplanentwurf 2012 vorgelegte Stellenplan wird mit den Änderungen aus
den Anlagen 2 bis 5 dieser Vorlage beschlossen.
Sachverhalt:
1.
Fortschreibung der demografischen
Entwicklung der Belegschaft
Erstmals zum Stichtag 31.12.2009 wurde
eine Analyse der Altersstruktur – differenziert nach einzelnen Berufsgruppen -
der Belegschaft der Gemeinde Nottuln vorgenommen. Dem Gemeinderat wurde mit
Vorlage 047/2010 vom 23.03.2010 ein darauf aufbauendes
Personalentwicklungskonzept vorgelegt. Demnach bestand und besteht insbesondere
in der Berufsgruppe „Verwaltung“ bereits
heute Handlungsbedarf, da durch den Eintritt in der Ruhestand spätestens ab dem Jahr 2021 eine
Nachbesetzung mit selbst ausgebildeten Kräften nicht mehr möglich ist und
bereits heute die Gewinnung von qualifiziertem Personal auf dem freien
Arbeitsmarkt durch die demografische Entwicklung der Bevölkerung schwierig ist.
Die erstmalige Fortschreibung des
demografischen Personalentwicklungskonzeptes erfolgte erstmals zum Stichtag
01.11.2010 und wurde mit der Stellenplanberatung 2011 (Vorlage 193/2010 vom
18.11.2010) vorgelegt. Zur Stellenplanberatung 2012 ist eine Aktualisierung zum
Stichtag 31.12.2011 erfolgt, die tabellarische Darstellung ist dieser Vorlage
als Anlage 1 beigefügt.
Als kleiner Erfolg kann gewertet werden,
dass sich die Zahl der Mitarbeiter/innen aus dem Berufsfeld „Verwaltung“, die
noch keine 40 Jahre alt sind, erhöht hat. So Waren im Jahr 2010 12 Personen
unter 40 Jahr alt (dies entspricht 17,14 % der Gesamtgruppe), zum 31.12.2011
hat sich die Zahl der unter 40jährigen auf 14 Personen bzw. 18,91 % erhöht.
Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Einrichtung von sog.
Demografiestellen im Stellenplan, drei ehemalige Auszubildende übernommen
werden konnten. Eine von diesen drei Personen hat die vereinbarte zweijährige
Bewährungszeit nach der Ausbildung bereits erfolgreich absolviert, so dass
aufgrund der eingerichteten Demografiestelle eine dauerhaftes
Beschäftigungsverhältnis begründet werden konnte. Die beiden anderen Personen
befinden sich noch in der zweijährigen Bewährungszeit.
Hinweis:
Die Fortschreibung des
Demografiekonzeptes erfolgt nach „Köpfen“ und führt somit nicht zwangsläufig zu
einer Stellenplanausweitung. Der Stellenplan ist nach sog. vollzeitverrechneten
Stellen aufzustellen, so dass aufgrund von z.B. in Anspruch genommener
Elternzeit für eine Stelle im Stellenplan zwei Personen im Demografiekonzept
(Stelleninhaber sowie Vertretung) aufgeführt werden
2. Bereinigung
des Stellenplanes
Im Rahmen der Aufstellung des
Stellenplanes 2012 wurde eine Bereinigung vorgenommen, d.h. Stellenanteile
wurden aus dem Stellenplan herausgenommen, die für die gemeindliche
Aufgabenerledigung nicht mehr notwendig sind. Somit reduziert sich die
Differenz bei den tariflich Beschäftigten zwischen den im Stellenplan für das
laufende Jahr ausgewiesenen vollzeitverrechneten Stellen und der Anzahl der
tatsächlich besetzten Stellen am 30.06. des Vorjahres von 12,97 Stellen im Jahr
2011 auf 10,31 Stellen im Jahr 2012.
Bei der Reduzierung der Stellenanteile
handelt es sich z.B. um Schulhausmeisterstundenumfänge. So wurden bis
einschließlich 2011 für alle Schulen Vollzeitstellen ausgewiesen, obwohl einige
Stellen seit Jahren nur mit Teilzeitkräften besetzt sind und eine
vollschichtige Besetzung aufgrund der Größe der Schulen nicht mehr erfolgen
wird (so z.B. die Grundschulen in Darup und Schapdetten). Aber auch im Bereich
der Sachbearbeiterstellen wurden Stellenumfänge reduziert, wenn keine
anderweitigen Ansprüche auf Vollzeitbeschäftigung mehr bestehen. Einige Stellen
hingegen können vom Stundenumfang nicht reduziert werden, da aufgrund von
bestehenden Teilzeitvereinbarungen wegen Betreuung von minderjährigen Kindern
der arbeitsvertragliche Anspruch auf eine z.B. Vollzeitstelle besteht. Die
Anpassung der Stundenumfänge – soweit möglich – wurde im Vorgriff auf die
Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt zu der erfolgten Personalprüfung
vorgenommen.
3.
Anpassung des Stellenplanes aufgrund des
Stellenbewertungsverfahren
Im Juli 2011 wurde ein
Stellenbewertungsverfahren für die gesamte Gemeindeverwaltung Nottuln
beauftragt, da die vorhandenen Stellenbewertungen aus dem Jahr 2001 stammen.
Die Bewertung erfolgte nach den alten Tarifverträgen – dem BAT:
Bundesangestelltentarifvertrag sowie BMT-G: Bundesmanteltarifvertrag -, da die
sog. Entgeltordnung zu dem seit dem 01.10.2005 gültigen TVöD (Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst) noch nicht vorliegt. Das Ergebnis des
Stellenbewertungsverfahrens liegt erst jetzt – Ende April 2012 – vor.
Von den insgesamt 126 erfolgten
Stellenbewertungen (incl. Gemeindewerke) ergeben sich bei 46 Stellen
Veränderungen:
18 Bewertungen führen zu einer
Verbesserung der bisherigen Stellenwertigkeiten.
14 Bewertungen bestätigen zwar die
jetzige Eingruppierung, bei einer Neubesetzung der Stellen würde aber der bei
der Bewertung berücksichtigte und bereits erfolgte Bewährungsaufstieg nicht mehr
möglich sein, so dass eine Eingruppierung in einer niedrigere Entgeltgruppe
erfolgen muss. Im Stellenplan ist in diesen Fällen ein sog. ku-Vermerk (künftig
umzuwandelnd) angebracht worden.
14 Bewertungen führen allerdings zu einen
tatsächlich niedrigeren Eingruppierung als zuvor ausgewiesen. Den betroffenen
Kolleginnen und Kollegen wurde bereits im Vorfeld des
Stellenbewertungsverfahrens die Besitzstandswahrung zugesichert, so dass es zu
keiner Rückgruppierung kommen wird. Auch in diesen Fällen ist ein ku-Vermerk im
Stellenplan ausgewiesen.
Als Anlagen 2 bis 5 beigefügt sind somit
die geänderten Stellenpläne für die Beamten und tariflich Beschäftigten sowie
die entsprechend angepassten Stellenübersichten. Die Änderungen zu den mit dem
Haushaltsplanentwurf eingereichten Plänen sind durch Fettdruck und
Hinterlegungen kenntlich gemacht.
4. Personalkostenentwicklung
Durch das Stellenbewertungsverfahren wird
es zu einer Personalkostenerhöhung ab dem
Jahr 2012 kommen. Die Bezifferung der Personalkostensteigerung kann
allerdings erst zur HFA-Sitzung vorgelegt werden.
Die Personalkostensteigerung, bedingt
durch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst, kann mit dieser Vorlage
bereits beziffert werden. Ab dem 01. März 2012 steigen die Tabellenentgelte um
3,5%, ab 01. Januar um weitere 1,4% sowie ab dem 01. August 2013 nochmals um
1,4 %. Da im Rahmen der Personalkostenkalkulation für das Jahr 2012 ff
lediglich von eine 1,5%ige Steigerung unterstellt worden ist, ergeben sich
folgende Veränderungen, die bereits in die Änderungsliste (vgl. Vorlage
095/2012 – Beratung des Haushaltes 2012) aufgenommen wurden:
2012 um
54.934 €
2013 um 139.641 €
2014
und 2015 um 158.161 €
Der Personalkostenansatz konnte in den
Jahren 2007 bis 2011 bei 3.828.604 € stabil gehalten werden. Zum Jahr 2012
erfolgte eine Anhebung auf 3.991.544 €, was eine 4,09%ige Steigerung bzw. eine
absolute Steigerung von 162.940 € bedeutet. Darin enthalten waren die
geschätzte Tariferhöhung um 1,5 % mit 36.000 €, die Besetzung der zusätzlichen
Stelle für den Bereich Stadtplanung mit 55.000 €, die geplante Besetzung einer
Technikerstelle für das Gebäudemanagement mit 40.000 € sowie die Personalkosten
für drei Mitarbeiterinnen, die im Herbst nach Beendigung der derzeit
bestehenden Elternzeitvereinbarungen, wieder ihren Dienst aufnehmen könnten mit
35.000 €.
Ansonsten wurden als Basis für die
Personalkostenberechnung nur die Stellen und Stellenumfänge berücksichtigt, die
voraussichtlich auch nur besetzt sind. Somit sind keine Personalkosten
eingestellt worden für Stellen/-anteile, die im laufenden Jahr nicht benötigt
werden.
5. Pensions-
und Beihilferückstellungen bzw. Pensions- und Beihilfeaufwendungen
Wie in den Vorjahren ist es schwer, die
Pensions- und Beihilferückstellungen in ihrer Entwicklung für die
kommenden Jahre zu prognostizieren. Die von der Kommunalen Versorgungskasse
Westfalen-Lippe jährlich vorgelegten Rückstellungsberechnungen werden als Basis
für die Prognose der Folgejahre verwandt. Erfahrungsgemäß können sich dabei
starke Veränderungen gegenüber der Planung ergeben.
Um ein Risiko bei der Schwankung der
Personal- und Versorgungsaufwendungen zu minimieren, ist die Gemeinde
Nottuln mit Wirkung vom 01.01.2012 der neu eingerichteten
Beihilfeumlagegemeinschaft bei der Versorgungskasse Westfalen-Lippe
beigetreten. In der Vergangenheit hat die Gemeinde Nottuln für die
Beihilfeberechtigten die tatsächlich aufgewandten Beihilfeaufwendungen tragen
müssen. Durch den Beitritt zur Beihilfeumlagegemeinschaft werden ab dem Jahr
2012 alle Beihilfeaufwendungen der beteiligten Kommunen mit einem
Durchschnittswert umgelegt.
Die Umlagegruppe 1 umfasst alle Beamten
und die Umlagegruppe 2 die Versorgungsempfänger. Anhand der festgesetzten
Abschläge für die Umlagegemeinschaft werden die Beihilfeaufwendungen in den
Folgejahren auf dem bisherigen Niveau konstant gehalten. Sogenannte
Spitzenrisiken durch besonders schwere und kostenintensive Erkrankungen werden
durch die Umlagegemeinschaft aufgefangen und können somit nicht zum Haushaltsrisiko
der Gemeinde Nottuln werden.
Im Bereich der Versorgungsaufwendungen
ist die Gemeinde Nottuln bereits seit Jahren in einer Umlagegemeinschaft. Darin
werden alle Versorgungsempfänger einbezogen, die das 65. Lebensjahr vollendet
haben, aber nicht älter als 85 Jahr sind. Für alle anderen
Versorgungsempfänger, d.h. unter 65 bzw. über 85 Jahren, erfolgt die Abrechnung
im Wege des Erstattungsverfahrens in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Personalkosten des Jahres 2012 sind mit 3.991.554 € kalkuliert worden. Durch
den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst erhöhen sich die Aufwendungen im Jahr
2012 um 54.934 €. Eine weitere Personalkostensteigerung wird sich durch das
erfolgte Stellenbewertungsverfahren ergeben. Die Kosten hierfür werden erst in
der HFA-Sitzung beziffert werden können.
Anlagen:
Anlage 1 –
Demografische Entwicklung der Belegschaft zum 31.12.2011
Anlage 2 –
geänderter Stellenplan 2012 der Beamten
Anlage 3 –
geänderter Stellenplan 2012 der tariflich Beschäftigten
Anlage 4 –
geänderte Stellenübersicht 2012 für die Beamten
Anlage 5 –
geänderte Stellenübersicht 2012 für die tariflich Beschäftigten