Betreff
Antrag der CDU-Fraktion "Wirtschaftsförderung in Nottuln und im Nottulner Ortskern - Beitritt zum Netzwerk Innenstadt"
Vorlage
091/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Gem. Antrag der CDU-Fraktion:

Die Gemeinde Nottuln tritt dem Netzwerk Innenstadt NRW bei. Die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 2000 Euro werden in den Haushalt 2012 eingestellt.

 

oder

 

Vorschlag der Verwaltung:

Die Mitgliedschaft im Netzwerk Innenstadt wird zunächst zurück gestellt. Die Verwaltung initiiert für das 2. Halbjahr 2012 eine Leitbild-Diskussion für den Ortskern.


Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion beantragt (siehe Anlage 1), dass die Gemeinde Nottuln dem Netzwerk Innenstadt NRW beitritt. Zur Information über die Ziele und die Leistungen des Netzwerkes sind in Anlage 2 umfassende Materialien beigefügt. Falls noch ausführlichere Informationen gewünscht werden, bietet das Netzwerk unter http://www.innenstadt-nrw.de/ ein umfassendes Angebot.

 

 

Einschätzung der Verwaltung

Die Verwaltung begrüßt die Bemühung zur Stärkung des Ortskerns von Nottuln. Aus hiesiger Sicht stellt sich die Frage, ob eine Mitgliedschaft im Netzwerk Innenstadt hierfür (derzeit) der geeignete Wege ist. Diese Plattform bietet ein umfassendes Informationsangebot – vor allem durch Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Beratung – zum Thema Stärkung der Innenstädte. Nach hiesiger Einschätzung liegt der Focus dabei jedoch zumindest derzeit eher bei Problemen größerer Städte (innerstädtische Einkaufszentren / leer stehende ehemalige Warenhäuser / Qualitätseinbußen in Fußgängerzonen / Verdrängung des Einzelhandels durch Spielhallen / innerstädtische Brachflächen / Auswirkungen von Factory Outlet Centern etc.), die sich nicht oder nur in kleinen Teilen auf eher dörfliche bzw. kleinstädtische Ortskerne übertragen lassen.

 

 

Zieldiskussion

Aus hiesiger Sicht wäre als ein erster Schritt zunächst eine Zieldiskussion zur Zukunft des Ortskerns wichtig:

-          Wo ist der Ortskern (als historischer Ortskern / als Zentrum des täglichen Lebens und „gefühlte Mitte“ Nottulns / als Einkaufsstandort)?

-          Worin bestehen derzeit Probleme und Restriktionen des Ortskerns?

-          Welche Potentiale bietet der Ortskern (z.B. auf Grund der historischen Gestalt / dem touristischen Potential / der ansässigen Branchen / der stattfindenden Veranstaltungen / der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt nach Bau der OU Nottuln)?

-          Bedarf es einer Neuausrichtung des Ortskerns (Der Ortskern ist mehr als eine Ansammlung von Geschäften: gezielte Stärkung anderer Branchen;  Welche neuen Nutzungen wären wünschenswert? Renaissance des Ortskerns als Wohnstandort? Barrierefreier Ortskern?)?

-          Wie kann die Gemeinde entweder durch bauliche Maßnahmen oder durch organisatorische Hilfen (Vernetzung / Vermittlung etc.) geeignete Rahmenbedingungen für eine solche Neuausrichtung schaffen?

Die Verwaltung hat vrsl. im 2. Halbjahr 2012 wieder ausreichende Personalkapazität, um eine solche Diskussion verbunden mit ersten inhaltlichen Anregungen und dem Entwurf einer Zielkonzeption zu initiieren.

 

 

Integriertes Handlungskonzept

Sollte sich aus einer solchen Diskussion ergeben, dass für den Ortskern von Nottuln akuter Handlungsbedarf besteht, sei es baulich oder auch durch organisatorische / vernetzende Arbeit, wird jedoch eine tiefer gehende Beschäftigung mit diesem Thema erforderlich.

 

Die übliche Herangehensweise ist die Erstellung eines sogenannten „Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt“. Ein solches Konzept ist nicht nur wichtig, um eine auf die individuellen Bedürfnisse vor Ort zugeschnittene Zielvorstellung und Umsetzungsstrategie zu entwickeln, sondern auch zwingende Voraussetzung, um Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ abrufen zu können.

 

Zur Orientierung, was ein solches Integriertes Handlungskonzept Innenstadt beinhaltet, ist in Anlage 3 das Inhaltsverzeichnis sowie einige Pläne eines solchen Konzepts aus der Stadt Greven beigelegt (vollständiger Download unter: http://www.greven.net/medien/bindata/politik/iHk_Doku_Web.pdf).

 

 

Städtebauförderung

Bei Vorliegen eines solchen Integrierten Handlungskonzepts ist es möglich, für Maßnahmenpakete Förderanträge für das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ggf. kombiniert mit dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zu stellen. Eine kurze Information zu diesen Städtebauförderungsprogrammen ist Anlage 4 beigefügt.

 

Sowohl die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzepts als auch zur Detailprüfung aller verfügbaren Fördermittel erfordert jedoch die Bearbeitung durch ein externes Planungsbüro letztlich nur dann sinnvoll, wenn auch die Bereitschaft besteht, gemeindliche Investitionen zur Aufwertung des Ortskerns zu tätigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gem. CDU-Antrag:

2000 Euro p.a. für die Mitgliedschaft sowie interner Personalaufwand für die Gremienarbeit im Netzwerk sowie den Besuch von Veranstaltungen.

 

Gem. Vorschlag der Verwaltung

Interner Personalaufwand für die Erstellung eines Entwurfes für eine Zielkonzeption „Ortskern Nottuln“; zu einem späteren Zeitpunkt ggf. Gutachterkosten in noch unbekannter Höhe für ein Integriertes Handlungskonzept


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion

Anlage 2: Informationsmaterial zum Netzwerk Innenstadt

Anlage 3: Auszug aus dem Integrierten Handlungskonzept der Stadt Greven

Anlage 4: Informationen zum Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“