Betreff
Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte für die sonstigen gemeindlichen Räume und Flächen
Vorlage
088/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die beigefügten Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte für die sonstigen gemeindlichen Räume und Flächen werden beschlossen.


Sachverhalt:

 

Diese Entgeltrichtlinie wurde zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2003 geändert. Dagegen wurde die Richtlinie betreffend die Bürgerzentren Alte Amtmannei und Schulze-Frenkings-Hof bereits mehrfach, z.B. zur  Einführung einer Betriebskostenpauschale und zur Anhebung von Entgelten geändert.

 

Für die „sonstigen gemeindlichen Räume und Flächen“ sollte aus Sicht der Verwaltung

 

1.       aufgrund der Erfahrungen mit Betriebskostenpauschalen bei Amtmannei und Schulze-Frenkings-Hof

2.       der gestiegenen Betriebskosten (Strom, Gas, Wasser, etc.)

3.       der zugespitzten Haushaltslage

4.       und nicht zuletzt auch aus Gleichbehandlungsgesichtspunkten

 

auch hier eine Betriebskostenpauschale für den Fall einer Befreiung von den Nutzungsentgelten eingeführt werden, soweit nicht anderslautende öffentlich- oder privatrechtliche Regelungen entgegenstehen (z.B. VHS, Musikagentur, etc.).

Eine Betriebskostenpauschale sollte außerdem nicht erhoben werden bei Vereins- oder Breitensport der ortsansässigen Vereine und sozialen Einrichtungen.

 

Wie bei der Alten Amtmannei sollte diese Pauschale 10 % der ansonsten zu zahlenden Entgelte, mindestens jedoch 10 €, betragen.

 

Außerdem sollten die Regelungen zu Kautionen und für die Nutzung der Schulräume/-küchen überarbeitet werden.

 

Die beigefügte Entgeltrichtlinie (Anlage Nr. 1) wurde entsprechend angepasst und könnte zum 01.01.2013 in Kraft treten. Die Änderungen sind fett gedruckt.

 

Der Beschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.


Finanzielle Auswirkungen:

Ertragssteigerung und zumindest anteilige Deckung der Betriebskosten durch Einführung der Betriebskostenpauschale.


Anlagen:

Richtlinie über die Erhebung festgesetzter Entgelte für die sonstigen gemeindlichen Räume und Flächen