Beschlussvorschlag:
Die beigefügten
Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte für die sonstigen
gemeindlichen Räume und Flächen werden beschlossen.
Sachverhalt:
Diese
Entgeltrichtlinie wurde zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2003 geändert. Dagegen
wurde die Richtlinie betreffend die Bürgerzentren Alte Amtmannei und
Schulze-Frenkings-Hof bereits mehrfach, z.B. zur Einführung einer Betriebskostenpauschale und zur Anhebung von
Entgelten geändert.
Für die
„sonstigen gemeindlichen Räume und Flächen“ sollte aus Sicht der Verwaltung
1.
aufgrund
der Erfahrungen mit Betriebskostenpauschalen bei Amtmannei und
Schulze-Frenkings-Hof
2.
der
gestiegenen Betriebskosten (Strom, Gas, Wasser, etc.)
3.
der
zugespitzten Haushaltslage
4.
und nicht
zuletzt auch aus Gleichbehandlungsgesichtspunkten
auch hier eine
Betriebskostenpauschale für den Fall einer Befreiung von den Nutzungsentgelten
eingeführt werden, soweit nicht anderslautende öffentlich- oder privatrechtliche
Regelungen entgegenstehen (z.B. VHS, Musikagentur, etc.).
Eine
Betriebskostenpauschale sollte außerdem nicht erhoben werden bei Vereins- oder
Breitensport der ortsansässigen Vereine und sozialen Einrichtungen.
Wie bei der
Alten Amtmannei sollte diese Pauschale 10 % der ansonsten zu zahlenden
Entgelte, mindestens jedoch 10 €, betragen.
Außerdem sollten
die Regelungen zu Kautionen und für die Nutzung der Schulräume/-küchen
überarbeitet werden.
Die beigefügte
Entgeltrichtlinie (Anlage Nr. 1) wurde entsprechend angepasst und könnte zum
01.01.2013 in Kraft treten. Die Änderungen sind fett gedruckt.
Der Beschluss
ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.
Finanzielle Auswirkungen:
Ertragssteigerung
und zumindest anteilige Deckung der Betriebskosten durch Einführung der
Betriebskostenpauschale.
Anlagen:
Richtlinie über
die Erhebung festgesetzter Entgelte für die sonstigen gemeindlichen Räume und
Flächen