Betreff
Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes von 2011 bis 2016
Vorlage
116/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:.

 

Die fünfte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Gemeinde Nottuln von 2011 bis 2016 wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen


Sachverhalt:

 

Gemäß § 53 Landeswassergesetz NRW haben die Gemeinden das auf Ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen zu betreiben.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Nottuln der Bezirksregierung Münster als zuständige Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten von Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung in einem so genannten Abwasserbeseitigungskonzept [ABK] vorzulegen.

Mit der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ vom 08.08.2008 hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Mindestinhalte sowie die Darstellung eines ABK einheitlich festgelegt.

 

Eine Erhöhung der Anforderungen an die Aufstellung von ABK gegenüber der bisherigen Verfahrensweise ergibt sich durch die o.g. Verwaltungsvorschrift in folgenden Punkten:

 

Ein neuer zentraler Bestandteil des ABK ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept [NBK]. Das NBK ist ebenfalls durch die Kommune zu erstellen. Dabei sind Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung nicht nur in Zusammenhang mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung zu sehen (z.B. neue oder geänderte B-Pläne), sondern es ist auch zu prüfen, ob die bestehenden Entwässerungsgebiete den Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Das NBK ist gem. § 53 (1b) integraler Bestandteil des kommunalen ABK und an die Aufstellung bzw. Fortschreibung des ABK geknüpft sowie alle sechs Jahre fort zu schreiben. Es ist von der Gemeinde der Oberen Wasserbehörde (Bezirksregierung Münster) zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Darstellung des ABK soll vereinheitlicht werden. Einerseits werden die Maßnahmenlisten vom Land NRW vorgegeben und sind mit den angefragten Daten auszufüllen. Andererseits sollen die Darstellungen in den Planunterlagen einheitlich erfolgen. Für alle entwässerungstechnischen Einrichtungen (z.B. Pumpwerke oder Einleitstellen) wurden Planzeichen festgelegt, die zu verwenden sind. Weiterhin sind alle Unterlagen auch in digitaler Form einzureichen.

 

Als weitere wichtige Neuerung wurde die Systematik zur Vergabe der Nummerierung der Maßnahmen verändert. Die Nummern der Maßnahmen sind jetzt direkt mit dem jeweils betroffenen Entwässerungsteilnetz verknüpft.

 

Die als Anlage beigefügte fünfte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Gemeinde Nottuln ist durch das Ingenieurbüro Gnegel, Sendenhorst, für den Zeitraum 2011 bis 2016 aufgestellt worden und wird in der Sitzung des Betriebsausschusses vorgestellt. Über das ABK ist eine Beschlussfassung des Rates und der Gemeinde erforderlich.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bau- und Sanierungskosten 2011 bis 2016 rd. 3,43 Mio €

 

 


Anlagen:

 

Abwasserbeseitigungskonzept 2011 bis 2016