Beschlussvorschlag:.
Die fünfte
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Gemeinde Nottuln von
2011 bis 2016 wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen
Sachverhalt:
Gemäß
§ 53 Landeswassergesetz NRW haben die Gemeinden das auf Ihrem Gebiet anfallende
Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen zu betreiben.
Vor
diesem Hintergrund hat die Gemeinde Nottuln der Bezirksregierung Münster als
zuständige Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten
von Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung in einem so genannten
Abwasserbeseitigungskonzept [ABK] vorzulegen.
Mit
der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von
Abwasserbeseitigungskonzepten“ vom 08.08.2008 hat das Ministerium für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Mindestinhalte sowie
die Darstellung eines ABK einheitlich festgelegt.
Eine
Erhöhung der Anforderungen an die Aufstellung von ABK gegenüber der bisherigen
Verfahrensweise ergibt sich durch die o.g. Verwaltungsvorschrift in folgenden
Punkten:
Ein
neuer zentraler Bestandteil des ABK ist das
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept [NBK]. Das NBK ist ebenfalls durch die Kommune
zu erstellen. Dabei sind Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung nicht nur
in Zusammenhang mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung zu sehen (z.B.
neue oder geänderte B-Pläne), sondern es ist auch zu prüfen, ob die bestehenden
Entwässerungsgebiete den Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorgaben
entsprechen.
Das
NBK ist gem. § 53 (1b) integraler Bestandteil des kommunalen ABK und an die
Aufstellung bzw. Fortschreibung des ABK geknüpft sowie alle sechs Jahre fort zu
schreiben. Es ist von der Gemeinde der Oberen Wasserbehörde (Bezirksregierung
Münster) zur Genehmigung vorzulegen.
Die
Darstellung des ABK soll vereinheitlicht werden. Einerseits werden die
Maßnahmenlisten vom Land NRW vorgegeben und sind mit den angefragten Daten
auszufüllen. Andererseits sollen die Darstellungen in den Planunterlagen
einheitlich erfolgen. Für alle entwässerungstechnischen Einrichtungen (z.B.
Pumpwerke oder Einleitstellen) wurden Planzeichen festgelegt, die zu verwenden
sind. Weiterhin sind alle Unterlagen auch in digitaler Form einzureichen.
Als
weitere wichtige Neuerung wurde die Systematik zur Vergabe der Nummerierung der
Maßnahmen verändert. Die Nummern der Maßnahmen sind jetzt direkt mit dem
jeweils betroffenen Entwässerungsteilnetz verknüpft.
Die
als Anlage beigefügte fünfte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
für die Gemeinde Nottuln ist durch das Ingenieurbüro Gnegel, Sendenhorst, für
den Zeitraum 2011 bis 2016 aufgestellt worden und wird in der Sitzung des
Betriebsausschusses vorgestellt. Über das ABK ist eine Beschlussfassung des
Rates und der Gemeinde erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Bau-
und Sanierungskosten 2011 bis 2016 rd. 3,43 Mio €
Anlagen:
Abwasserbeseitigungskonzept
2011 bis 2016