Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation
für die Zeit ab dem 01.01.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Die in der
Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und
Unterhaltung von Übergangswohnheimen wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Sachverhalt:
Die Satzung der
Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen
vom 16.12.2008 erfasst die Notunterkünfte Weseler Str. 21 und Daruper Straße 42
- 46. Diese war zuletzt zum 1.1.2009 geändert worden.
Aufgrund der
Aufgabe der angemieteten 13 Wohnungen an der Dülmener Straße im Jahr 2009 und
der daraus resultierenden Neuorganisation der Unterbringung Obdachloser in der
Gemeinde Nottuln ergibt sich mit Ablauf des Jahres 2010 eine aussagekräftige
Grundlage, um die Nutzungsgebühren neu zu kalkulieren.
Anpassung der Benutzungsgebühr
Für die
Berechnung der Nutzungsentschädigung je Quadratmeter wurden grundsätzlich die Ausgabenergebnisse der Jahresrechnung
2010 zugrunde gelegt.
Aufgrund
personalwirtschaftlicher Maßnahmen (z.B. Stundenreduzierungen
Hausverwaltung/Hausmeister) und der damit verbundenen Kostenreduzierungen
wurden hier die hochgerechneten, niedrigeren Personalkosten des Jahres 2012
angesetzt.
Der jährliche
Aufwand der Einrichtungen wurde dadurch
im Vergleich zur letzten Kalkulation deutlich abgesenkt:
|
Aufwand 2009 ./. Ertrag
ohne Ben.-Gebühr |
Aufwand 2012 ./. Ertrag
ohne Ben.-Gebühr |
Weseler Straße
21 |
45.179,67 € |
37.786,73 € |
Daruper Straße
42 - 46 |
46.850,42 € |
37.216,01 € |
Die
Benutzungsgebühr (§ 5 Abs. 1 und2) in Höhe von derzeit monatlich 6,23 €/m²
sollte daher ab dem 01.01.2012 in Höhe
von 5,08 €/m² neu festgesetzt
werden.
Die Kalkulation
ist der Vorlage beigefügt.
Anpassung der Pauschalen für
Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizung)
Auch die
Verbrauchskosten für die Weseler Str. 21 (§ 5 Abs. 3) wurden neu kalkuliert mit
der Maßgabe, dass nunmehr die Heizkostenpauschale nicht mehr monatlich je
Person, sondern auf Basis der Nutzungsfläche kalkuliert und erhoben wird.
Dieses erscheint sachgerechter.
Dieses Verfahren
soll zukünftig auch grds. für die Daruper Str. 42 – 46 angewendet werden,
allerdings mit der Maßgabe, dass hier auch weiterhin die Kosten für Strom
aufgrund der technischen Voraussetzungen von den Bewohnern direkt mit dem Versorgungsunternehmen
abzurechnen sind. Demnach werden hier nur die Kosten für den Allgemeinstrom
pauschal umgelegt.
Die neuen
Pauschalen sind ebenfalls der als Anlage beigefügten Kalkulation zu entnehmen.
Der
Satzungsbeschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.
Finanzielle Auswirkungen:
Vgl. Kalkulation
lt. Anlage
Anlagen:
1.
Satzung der
Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen
2.
Gebührenkalkulation