Betreff
Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen; Gebührenkalkulation für die Zeit ab dem 01.01.2012
Vorlage
107/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gebührenkalkulation für die Zeit ab dem 01.01.2012 wird zur Kenntnis genommen.

Die in der Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen wird in der vorliegenden Form beschlossen.


Sachverhalt:

Die Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 16.12.2008 erfasst die Notunterkünfte Weseler Str. 21 und Daruper Straße 42 - 46. Diese war zuletzt zum 1.1.2009 geändert worden.

 

Aufgrund der Aufgabe der angemieteten 13 Wohnungen an der Dülmener Straße im Jahr 2009 und der daraus resultierenden Neuorganisation der Unterbringung Obdachloser in der Gemeinde Nottuln ergibt sich mit Ablauf des Jahres 2010 eine aussagekräftige Grundlage, um die Nutzungsgebühren neu zu kalkulieren.

 

 

Anpassung der Benutzungsgebühr

Für die Berechnung der Nutzungsentschädigung je Quadratmeter wurden grundsätzlich  die Ausgabenergebnisse der Jahresrechnung 2010 zugrunde gelegt.

Aufgrund personalwirtschaftlicher Maßnahmen (z.B. Stundenreduzierungen Hausverwaltung/Hausmeister) und der damit verbundenen Kostenreduzierungen wurden hier die hochgerechneten, niedrigeren Personalkosten des Jahres 2012 angesetzt.

Der jährliche Aufwand der Einrichtungen wurde dadurch  im Vergleich zur letzten Kalkulation deutlich abgesenkt:

 

 

Aufwand 2009

./. Ertrag ohne Ben.-Gebühr

Aufwand 2012

./. Ertrag ohne Ben.-Gebühr

Weseler Straße 21

45.179,67 €

37.786,73 €

Daruper Straße 42 - 46

46.850,42 €

37.216,01 €

 

 

Die Benutzungsgebühr (§ 5 Abs. 1 und2) in Höhe von derzeit monatlich 6,23 €/m² sollte daher ab dem 01.01.2012  in Höhe von 5,08 €/m² neu festgesetzt werden.

 

Die Kalkulation ist der Vorlage beigefügt.

 

 

Anpassung der Pauschalen für Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizung)

 

Auch die Verbrauchskosten für die Weseler Str. 21 (§ 5 Abs. 3) wurden neu kalkuliert mit der Maßgabe, dass nunmehr die Heizkostenpauschale nicht mehr monatlich je Person, sondern auf Basis der Nutzungsfläche kalkuliert und erhoben wird. Dieses erscheint sachgerechter.

 

Dieses Verfahren soll zukünftig auch grds. für die Daruper Str. 42 – 46 angewendet werden, allerdings mit der Maßgabe, dass hier auch weiterhin die Kosten für Strom aufgrund der technischen Voraussetzungen von den Bewohnern direkt mit dem Versorgungsunternehmen abzurechnen sind. Demnach werden hier nur die Kosten für den Allgemeinstrom pauschal umgelegt.

 

Die neuen Pauschalen sind ebenfalls der als Anlage beigefügten Kalkulation zu entnehmen.

 

Der Satzungsbeschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Vgl. Kalkulation lt. Anlage


Anlagen:

1.       Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen

2.       Gebührenkalkulation