Beschlussvorschlag:
1.
Die in
Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2.
Die
vorliegende 29. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schapdetten Nord“ im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB (siehe Anlage 2) wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 4) wird
beschlossen.
Sachverhalt:
Der
Rat hat in seiner Sitzung vom 02.11.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4
„Schapdetten Nord“ entsprechend dem Antrag vom 16.07.2010 zu ändern. Gegenstand
ist die Änderung einer Baugrenze für zwei Grundstücke am nördlichen Ortsrand von Schapdetten an der Straße
Hamkamp (SV: 126/2010).
Durch
die Änderung des Bebauungsplanes soll eine Nachverdichtung im Ortsteil
Schapdetten ermöglicht werden. Dies ist auf Grund der geringen verbliebenden
Anzahl an Baugrundstücken im Ortsteil besonders wünschenswert. Dabei würde sich
die zusätzliche Bebauung harmonisch in das Ortsbild einfügen können.
Die
Baugrenze wird entgegen der ursprünglichen Planung nun flexibel in einem
Abstand von 3,0 m oder 1,5 m festgesetzt. Der kleinere Wert gilt dabei für die
seitlichen Baugrenzen; der höhere Wert in Richtung der jeweiligen
Erschließungsstraßen. Einzig in Bereichen, wo die Baugrenze bereits bisher
näher an die Straßen heranrückt, wird dies auch neu so festgesetzt, um hier
bereits bestehende Bebauungsmöglichkeiten nicht einzuschränken.
Der
bestehende Bebauungsplan setzt für das in Rede stehende Baufeld maximal zwei
Vollgeschosse fest. Um hier bei der Erweiterung der Baugrenzen Rücksichtnahme
auf die Belange der Anwohner zu zeigen, soll für die Bereiche, die nunmehr neu
bebaut werden können, die Zahl der Vollgeschosse auf eins beschränkt werden.
Die Geschossflächenzahl wird dementsprechend auf 0,4 festgesetzt.
Alle
übrigen Festsetzungen bleiben unverändert bestehen.
Die
textlichen Festsetzungen der vereinfachten Änderung vom 22.07.1992 (Die
Dachneigung für das Gesamtgrundstück (entspricht dem aktuellen
Änderungsbereich) wird von 30° auf 45° bei II erhöht; hierbei wird die
Errichtung von Drempeln bis zu einer Höhe von 0,4 m gestattet) wurden im
Planentwurf aufgenommen und behalten ihre Gültigkeit.
Durch
die Verschiebung der Baugrenzen wird den privaten Belangen der Eigentümer
Rechnung getragen. Eine Beeinträchtigung der angrenzenden Eigentümer ist auf
Grund des Abstandes, der durch die Straße besteht und die Begrenzung der Zahl
der Vollgeschosse auf ein Vollgeschoss, nicht gegeben.
Auswirkungen
auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Die insgesamt maximal überbaubare
Grundfläche ändert sich nicht. Die Grundflächenzahl beträgt unverändert 0,4.
Auch sonstige öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt.
Weitere
Details sind der Begründung (Anlage 4) zu entnehmen.
Das
Änderungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
durchgeführt. Dabei ist eine Beteiligung der betroffenen Behörden und der
Öffentlichkeit im Zeitraum 07.01.- 07.02.2011 und eine erneute verkürzte
Beteiligung der betroffenen Behörden und der Öffentlichkeit im Zeitraum 18.03.-
01.04.2011 durchgeführt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die
Abwägungsempfehlungen sind der Anlage 1
zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Weitere
finanzielle Auswirkungen sind nach dem Satzungsbeschluss nicht zu erwarten.
Anlagen:
Anlage 1: Eingegangene
Stellungnahmen während der Behörden –und
Öffentlichkeitsbeteiligung mit Abwägungsempfehlungen
Anlage 2: Entwurf der
29. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schapdetten Nord“ (Planausschnitte NEU)
Anlage 3: Teilausschnitte des Bebauungsplanes
Nr. 4 „Schapdetten Nord“
(Planausschnitte ALT)
Anlage 4: Begründung zur 29.Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 „Schapdetten Nord “