hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen
werden zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen begrüßt.
Sachverhalt:
Mit BV 204/2010 wurde die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und
Hagenstraße beschlossen.
In der Sitzung sollen die
Entwicklungsmöglichkeiten für das Gebiet vorgestellt werden. Nach der
Vorstellung vor den politisch verantwortlichen Vertretern im Ausschuss soll
zusätzlich eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden, in der mit
den interessierten betroffenen und benachbarten Bürgern über die zukünftige
Entwicklung dieses Gebietes gesprochen wird. Die Verwaltung hat bereits erste
Gespräche mit Eigentümern in dem betroffenen Gebiet geführt.
Folgende Leitgedanken spielen bei der
Ausgestaltung des Bebauungsplanes eine Rolle:
·
Erarbeitung und
Sicherung einer Gesamtkonzeption zur Abfolge und Intensität der baulichen
Nutzung vom Rand des Ortskerns bis zum Siedlungsrand, Lösung der
bodenrechtlichen Spannungen
·
Fassung und
städtebauliche Ausgestaltung der Hagenstraße, Schaffung der Voraussetzungen für
eine attraktive bauliche Nutzung (Mischung von Wohnen und Dienstleistungen)
·
Schaffung der
Voraussetzungen für eine städtebauliche Aufwertung des unmittelbar am Ortskern
gelegenen südlichen Bereiches des Bebauungsplanes (zwischen Parkplatz und
Hagenstr.)
·
Fassung der Übergänge
zu den benachbarten Siedlungsbereichen und Definition des Übergangs zur freien
Landschaft (nördliche Abgrenzung)
·
Sicherung des
Standortes und der Entwicklungsmöglichkeiten für das Krankenhaus
·
Schaffung einer
tragfähigen und umfeldverträglichen Perspektive für die Entwicklung des „Altenwohnens“
Weiterhin sollten folgende Aspekte
einbezogen werden:
·
Aufgreifen der
Thematik und Ausgestaltung der vorhandenen Ansätze eines barrierefreien Wohnens
·
Aufgreifen der
Thematik und Ausgestaltung der vorhandenen Ansätze stufenloser ambulanter (und
stationärer) Gesundheitsdienstleistungen
·
Optimierung der
Zufahrts- und Parkplatzsituation am Krankenhaus
·
Umgang mit dem
denkmalwerten Altbau des Krankenhauses
·
Erhalt des jüdischen
Friedhofes
Im Rahmen der Bearbeitung wurde bereits
deutlich, dass eine Herausnahme des Parkplatzes Buckenkamp aus dem
Geltungsbereich eine Erleichterung für das Verfahren darstellt.[1]
Es wird zudem empfohlen, den Geltungsbereich bis an die Grenze des
Siedlungsbereiches auszudehnen (siehe Anlage).
Hierdurch könnte die zukünftige
Entwicklung der Bebauung bis an den Siedlungsrand durchgängig betrachtet und
eine abgestimmte Entwicklung abgesichert werden. Zusätzlich einbezogen würde
das derzeit nach § 34 BauGB eingestufte Einfamilienhausgebiet am Uphovener
Weg inklusive dem jüdischen Friedhof.
Bereits über den Bebauungsplan Nr. 77
gesichert ist das Wohnheim am nördlichen Rand des Siedlungsraums. Empfohlen
wird, die städtebauliche Betrachtung auch auf diesen Bereich auszuweiten, um
eine schlüssige Gesamtplanung für die zukünftige Entwicklung zu erhalten (z.B.
Abstufung von Pflegeeinrichtungen). Soweit der bisherige Bebauungsplan Nr. 77
die Gesamtkonzeption mit trägt, ist kein Änderungsbedarf gegeben. Stellt eine
Gesamtkonzeption hingegen erhebliche Regelungsbedarfe fest, so kann der Bereich
in den neuen Bebauungsplan Nr. 125 aufgenommen werden. Der komplett überplante
Bebauungsplan Nr. 77 könnte gleichzeitig mit dem Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 125 aufgehoben werden.
[1] Der Bereich des Parkplatzes ist bereits Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 50 „Bagno“. Die Aussagen des Bebauungsplanes Nr. 50 für diesen Bereich würden mit der Aufnahme in das Planverfahren Nr. 125 überplant und rechtsgültig. Der darunter liegende Plan Nr. 50 wäre für diesen Bereich aber nicht aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 20.000 EUR
für die Erarbeitung des Bebauungsplanes. Im Aufstellungsprozess muss noch
geprüft werden, ob gegebenenfalls weitere Gutachten (z.B. Lärm und Verkehr)
erforderlich sind.
Anlagen:
-
Geltungsbereich
-
Ansichten
etc.