Betreff
Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 Schulze Frenking III"
Vorlage
145/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Die in Anlage 1und 2 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2.       Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 Schulze Frenking III“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (siehe Anlage 3) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 5) wird beschlossen.


Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 01.06.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 53 „Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 Schulze Frenking III“ entsprechend den Anträgen vom 24.11.2009 und vom 28.12.2009 hinsichtlich der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl in einem Teilbereich an der Ecke Lindenstraße / Weseler Straße zu ändern (SV: 061/2010).

 

Auf Grund der allgemein städtebaulich erstrebenswerten Nachverdichtung im Innenbereich und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden ist eine Erhöhung der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl für den Änderungsbereich wünschenswert.

Die den Appelhülsener Ortsmittelpunkt prägende Ecksituation der Lindenstraße / Weseler Straße soll, mittels erweiterter und geänderter Festsetzungen für zukünftige bauliche Veränderungen, geregelt werden. Eine höhere und geschlossenere Bauweise entlang der Lindenstraße und der Weseler, sowie die optische Verbreiterung des Marienplatzes (Weg), soll die beizubehaltende Sichtachse auf die Appelhülsener Kirche betonen. Der  dahinterliegende Bereich soll vor Verkehrslärm geschützt werden und der Ortskern durch eine wünschenswerten Verdichtung des Einzelhandels gefördert und belebt werden.

 

Details sind der Begründung (Anlage 5) zu entnehmen.

 

Das Änderungsverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Dabei ist eine Beteiligung der betroffenen Behörden und der Öffentlichkeit im Zeitraum 16.07.-16./17.08.2010, sowie eine erneute und verkürzte Beteiligung der betroffenen Behörden und der Öffentlichkeit im Zeitraum 31.08.-14.09.2010, durchgeführt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsempfehlungen sind den  Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Satzungsbeschluss entstehen keine weiteren Kosten.


Anlagen:

Anlage 1: Eingegangene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung mit

    Abwägungsempfehlungen

Anlage 2: Eingegangene Stellungnahmen während der Behördenbeteiligung mit

    Abwägungsempfehlungen

Anlage 3: Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Änderung des Bebauungsplanes

    Nr.35 Schulze Frenking III“ (Planzeichnung neu)

Anlage 4: Teilausschnitt des Bebauungsplanes Nr. 53 „Änderung des Bebauungsplanes Nr.35

              Schulze Frenking III“ (Planzeichnung alt)

Anlage 5: Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Änderung des

    Bebauungsplanes Nr.35 Schulze Frenking III“