Beschlussvorschlag:
1.
Die in
Anlage 1und 2 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2.
Die
vorliegende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 35 Schulze Frenking III“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (siehe
Anlage 3) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige
Begründung (siehe Anlage 5) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der
Rat hat in seiner Sitzung vom 01.06.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 53
„Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 Schulze Frenking III“ entsprechend den
Anträgen vom 24.11.2009 und vom 28.12.2009 hinsichtlich der Grundflächenzahl
und der Geschossflächenzahl in einem Teilbereich an der Ecke Lindenstraße /
Weseler Straße zu ändern (SV: 061/2010).
Auf Grund der allgemein städtebaulich erstrebenswerten
Nachverdichtung im Innenbereich und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden
ist eine Erhöhung der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl für den
Änderungsbereich wünschenswert.
Die den Appelhülsener Ortsmittelpunkt
prägende Ecksituation der Lindenstraße / Weseler Straße soll, mittels
erweiterter und geänderter Festsetzungen für zukünftige bauliche Veränderungen,
geregelt werden. Eine höhere und geschlossenere Bauweise entlang der
Lindenstraße und der Weseler, sowie die optische Verbreiterung des
Marienplatzes (Weg), soll die beizubehaltende Sichtachse auf die Appelhülsener
Kirche betonen. Der dahinterliegende
Bereich soll vor Verkehrslärm geschützt werden und der Ortskern durch eine
wünschenswerten Verdichtung des Einzelhandels gefördert und belebt werden.
Details
sind der Begründung (Anlage 5) zu entnehmen.
Das
Änderungsverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt. Dabei ist eine Beteiligung der betroffenen Behörden und der
Öffentlichkeit im Zeitraum 16.07.-16./17.08.2010, sowie eine erneute und
verkürzte Beteiligung der betroffenen Behörden und der Öffentlichkeit im Zeitraum
31.08.-14.09.2010, durchgeführt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie
die Abwägungsempfehlungen sind den
Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den
Satzungsbeschluss entstehen keine weiteren Kosten.
Anlagen:
Anlage 1:
Eingegangene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung mit
Abwägungsempfehlungen
Anlage 2:
Eingegangene Stellungnahmen während der Behördenbeteiligung mit
Abwägungsempfehlungen
Anlage 3:
Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Änderung des Bebauungsplanes
Nr.35 Schulze Frenking III“ (Planzeichnung
neu)
Anlage 4:
Teilausschnitt des Bebauungsplanes Nr. 53 „Änderung des Bebauungsplanes Nr.35
Schulze Frenking III“
(Planzeichnung alt)
Anlage 5:
Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Änderung des
Bebauungsplanes Nr.35 Schulze Frenking
III“